Minijob anmelden als Arbeitgeber: Kosten, Ablauf und Fristen

Auf einen Blick: Einen gewerblichen Minijob melden Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale, die zur Knappschaft-Bahn-See gehört, nicht bei der Krankenkasse. Voraussetzung ist eine Betriebsnummer. Neben dem Entgelt fallen pauschale Abgaben von rund einem Drittel an. Die Anmeldung muss zum Beschäftigungsbeginn erfolgen. Dieser Leitfaden zeigt Ablauf, Kosten und was bei verspäteter Anmeldung gilt.

Viele Gründer stellen ihre erste Aushilfe als Minijobber ein und gehen davon aus, dass so ein kleiner Job wenig Bürokratie bedeutet. Der Umfang der Beschäftigung ist klein, die formalen Pflichten sind es nicht. Wer einen Minijob anmelden will, sollte drei Dinge kennen: wo die Anmeldung hingehört, was der Minijob wirklich kostet und welche Fristen gelten. Dieser Leitfaden fasst alles an einer Stelle zusammen, damit der erste Minijob von Anfang an sauber läuft.

Was ein Minijob ist

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit eigenen Regeln. Die dynamische Geringfügigkeitsgrenze, bis zu der eine Beschäftigung als Minijob gilt, ist inzwischen an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Für 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat, bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Da die Grenze mit dem Mindestlohn steigt, sollten Sie den jeweils gültigen Wert vor jeder Einstellung prüfen.

Man unterscheidet zwei Formen: den Minijob mit einer festen Verdienstgrenze und die kurzfristige Beschäftigung, die zeitlich befristet ist. In diesem Leitfaden geht es um den klassischen Verdienst-Minijob im Betrieb. Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zum privaten Bereich: Wer eine Haushaltshilfe im eigenen Privathaushalt beschäftigt, nutzt ein vereinfachtes Verfahren, den Haushaltsscheck. Für den gewerblichen Minijob gilt dagegen die reguläre Anmeldung.

Voraussetzung: die Betriebsnummer

Bevor Sie einen Minijobber anmelden können, brauchen Sie eine Betriebsnummer, die achtstellige Kennziffer der Bundesagentur für Arbeit. Ohne sie funktioniert keine Meldung. Die Reihenfolge ist deshalb eindeutig: erst die Betriebsnummer beantragen, dann den Minijob anmelden. Wie Sie die Betriebsnummer bekommen, zeigt der Beitrag Betriebsnummer beantragen.

Da die Sozialversicherung feste Fristen kennt, sollten Sie die Betriebsnummer rechtzeitig vor dem ersten Arbeitstag beantragen, nicht erst, wenn die Aushilfe schon arbeitet. Wer diesen Schritt zu spät angeht, gerät gleich zu Beginn in Verzug.

Minijob bei der Knappschaft anmelden: der Ablauf

Anders als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte melden Sie einen gewerblichen Minijobber nicht bei der Krankenkasse, sondern bei der Minijob-Zentrale, die zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gehört. Das überrascht viele, denn intuitiv würde man an die Krankenkasse denken. Über die Minijob-Zentrale laufen Anmeldung, Pauschalabgaben und die weitere Kommunikation.

Was Sie für die Anmeldung brauchen:

  1. Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit.
  2. Daten des Minijobbers: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Steuer-Identifikationsnummer.
  3. Angaben zum Job: Beginn, vereinbartes Entgelt, Arbeitszeit und Art der Tätigkeit.
  4. Zugang zu einem Meldeverfahren: Die Meldung erfolgt elektronisch über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder eine Ausfüllhilfe.

Der Ablauf in Kurzform:

  1. Beschäftigung prüfen. Stellen Sie sicher, dass die Beschäftigung tatsächlich als Minijob gilt, also innerhalb der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze liegt.
  2. Anmeldung erstellen. Erfassen Sie die Daten im Meldeverfahren und wählen Sie den passenden Meldegrund für die Anmeldung.
  3. Übermitteln. Die Meldung geht elektronisch an die Minijob-Zentrale, nicht an eine Krankenkasse.
  4. Fristen einhalten. Die Anmeldung muss zum Beschäftigungsbeginn erfolgen, spätestens innerhalb der gesetzlichen Meldefrist.
  5. Abgaben abführen. Die pauschalen Beiträge werden über die Minijob-Zentrale abgerechnet.

Mit vollständigen Daten ist die eigentliche Anmeldung schnell erledigt. Der Aufwand entsteht danach, in der laufenden Pflege.

Was ein Minijob den Arbeitgeber 2026 kostet

Ein Minijob gilt als günstig, und für den Beschäftigten bleibt der Verdienst meist ohne Abzüge. Für den Arbeitgeber sieht die Rechnung anders aus. Auf das Entgelt kommen pauschale Abgaben, die überwiegend der Arbeitgeber trägt. Im Kern sind das:

  • Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung: 13 Prozent des Verdienstes,
  • Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung: 15 Prozent des Verdienstes,
  • pauschale Lohnsteuer: 2 Prozent, wenn der Arbeitgeber sie pauschal übernimmt.

Damit liegen allein diese drei Posten bei rund 30 Prozent des Entgelts. Dazu kommen die Umlagen: U1 für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit, U2 für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft und die Insolvenzgeldumlage U3. Hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft. Diese Umlagen sind einzeln klein, summieren sich aber und heben die Gesamtbelastung noch etwas über die genannten rund 30 Prozent.

Als Faustregel gilt: Kalkulieren Sie mit Zusatzkosten von etwa einem Drittel des Entgelts. Wer nur mit dem reinen Lohn plant, unterschätzt die Belastung deutlich. Die genauen Umlagesätze legen die Krankenkassen fest und ändern sich, prüfen Sie die aktuellen Werte deshalb vor der Kalkulation. Der Minijobber selbst zahlt in der Regel nichts, außer seinem eigenen Rentenversicherungsanteil, falls er sich nicht davon befreien lässt. Wie sich das in die gesamten Abrechnungskosten einordnet, zeigt der Beitrag Kosten der Lohnabrechnung pro Mitarbeiter.

Rechenbeispiel: was ein Minijob konkret kostet

Ein Beispiel macht die Kostenlogik greifbar. Angenommen, Sie zahlen einer Aushilfe ein monatliches Minijob-Entgelt. Auf diesen Betrag rechnen Sie die pauschalen Abgaben: rund 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung und 2 Prozent pauschale Lohnsteuer. Allein diese drei Posten ergeben etwa 30 Prozent des Entgelts. Dazu kommen die Umlagen U1, U2 und U3 sowie der Beitrag zur Unfallversicherung, die zusammen noch einige Prozentpunkte hinzufügen.

Unter dem Strich sollten Sie also nicht mit dem reinen Entgelt kalkulieren, sondern mit dem Entgelt plus rund einem Drittel. Wer eine Aushilfe für ein bestimmtes monatliches Entgelt einplant, sollte im Budget den entsprechenden Aufschlag von etwa einem Drittel vorsehen. Diese Faustregel hilft, Personalkosten realistisch zu planen, bevor der erste Vertrag unterschrieben ist.

Die genauen Umlagesätze legen die Krankenkassen fest und können sich unterscheiden, prüfen Sie sie deshalb vor der konkreten Kalkulation. Für eine überschlägige Planung reicht die Ein-Drittel-Regel aber gut aus. Wichtig ist vor allem, den Aufschlag überhaupt einzuplanen, denn genau diesen Teil übersehen viele Gründer bei der ersten Einstellung.

Was nach der Anmeldung zu tun ist

Mit der Anmeldung ist es nicht getan. Der Minijob will laufend korrekt abgerechnet werden: monatliche Beiträge, jährliche Meldungen, die Beachtung der Geringfügigkeitsgrenze und die Dokumentation der Arbeitszeiten. Gerade die Arbeitszeitaufzeichnung ist bei Minijobs besonders wichtig und wird bei Prüfungen regelmäßig kontrolliert. Ändert sich das Beschäftigungsverhältnis oder endet es, sind entsprechende Meldungen nötig.

Diese laufende Pflege ist der eigentliche Aufwand. Die einmalige Anmeldung ist schnell erledigt, doch der Minijob bleibt danach ein dauerhafter kleiner Verwaltungsposten, der Aufmerksamkeit bindet.

Fristen und der Fall der verspäteten Anmeldung

Die Anmeldung eines Minijobs hat zum Beschäftigungsbeginn zu erfolgen, spätestens innerhalb der gesetzlichen Meldefrist mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung. In einigen Branchen mit erhöhtem Risiko für Schwarzarbeit ist zusätzlich eine Sofortmeldung am ersten Arbeitstag vorgeschrieben.

Wird die Anmeldung versäumt, sollten Sie sie rückwirkend so schnell wie möglich nachholen. Eine verspätete Meldung ist kein Kavaliersdelikt. Möglich sind:

  • Nachzahlung der Beiträge ab Beschäftigungsbeginn, nicht erst ab Meldedatum,
  • Säumniszuschläge auf verspätet gezahlte Beiträge,
  • Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten im Meldewesen,
  • im Extremfall der Verdacht der Schwarzarbeit bei dauerhaft ungemeldeter Beschäftigung.

Der richtige Weg: sofort handeln, den tatsächlichen Beschäftigungsbeginn melden (kein geschöntes Datum), über die Minijob-Zentrale nachmelden, Beiträge rückwirkend abführen und die Dokumentation nachziehen. Ein falsches Startdatum macht aus einem Versäumnis eine bewusste Falschmeldung und wiegt schwerer. Behörden bewerten eine offen korrigierte, ehrliche Nachmeldung milder als einen Verschleierungsversuch. Wer den Fehler von sich aus korrigiert, steht deutlich besser da als jemand, bei dem die Lücke erst in einer Prüfung auffällt.

Minijob neben einer Hauptbeschäftigung

Ein Punkt, der bei der Einstellung leicht übersehen wird: Ob eine Beschäftigung als Minijob gilt, hängt auch davon ab, ob der Beschäftigte bereits anderweitig arbeitet. Ein einzelner Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Wer aber mehrere Minijobs ausübt, deren Verdienste zusammen die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, ist unter Umständen nicht mehr geringfügig beschäftigt.

Für Sie als Arbeitgeber heißt das: Fragen Sie bei der Einstellung ab, ob und in welchem Umfang bereits andere Beschäftigungen bestehen. Diese Angabe gehört zur sauberen Anmeldung dazu, weil sie über die richtige versicherungsrechtliche Einordnung mitentscheidet. Verlassen Sie sich dabei nicht allein auf eine mündliche Auskunft, sondern lassen Sie sich die relevanten Angaben schriftlich bestätigen, etwa im Personalfragebogen.

Wird eine Mehrfachbeschäftigung erst später bekannt, kann das die Einordnung rückwirkend ändern und Korrekturen auslösen. Deshalb ist die vollständige Erfassung der Beschäftigungssituation zu Beginn kein bürokratischer Selbstzweck, sondern schützt beide Seiten vor unangenehmen Überraschungen.

Die häufigsten Fehler

Bei der ersten Minijob-Anmeldung tauchen immer wieder dieselben Fehler auf:

  • Zu spät gestartet: Betriebsnummer erst nach Arbeitsbeginn beantragt.
  • Falsche Meldestelle: an die Krankenkasse statt an die Minijob-Zentrale gemeldet.
  • Privat und gewerblich vermischt: den Haushaltsscheck mit der betrieblichen Anmeldung verwechselt.
  • Nur den Lohn kalkuliert: die pauschalen Abgaben von rund einem Drittel vergessen.
  • Arbeitszeit nicht dokumentiert: die bei Minijobs besonders wichtige Aufzeichnung vernachlässigt.

Jeder dieser Fehler lässt sich vermeiden, wenn der Prozess von Anfang an strukturiert ist.

Minijob und Mindestlohn: die dynamische Grenze verstehen

Seit die Geringfügigkeitsgrenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, verschiebt sie sich mit jeder Anhebung des Mindestlohns nach oben. 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde, die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat. Daraus ergibt sich die zulässige Stundenzahl: Bei 603 Euro und 13,90 Euro sind es rund 43 Stunden im Monat. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze, während die mögliche Stundenzahl im Verhältnis ähnlich bleibt.

Für die Praxis heißt das: Prüfen Sie bei jeder Vertragsgestaltung den aktuellen Grenzwert und die vereinbarten Stunden, damit die Beschäftigung sicher im Minijob-Rahmen bleibt. Wer nah an der Grenze plant, riskiert bei einer Gehaltsanpassung oder Mehrarbeit ein unbeabsichtigtes Überschreiten, mit der Folge, dass aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird. Ein kleiner Puffer bei den Stunden verhindert solche Überraschungen.

Wenn der Verdienst schwankt: der Übergang zum Midijob

Überschreitet der Verdienst regelmäßig die Minijob-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die im unteren Verdienstbereich als sogenannter Midijob mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen ausgestaltet sein kann. Für den Arbeitgeber ändert sich damit einiges: Die Meldung läuft dann nicht mehr über die Minijob-Zentrale, sondern über die Krankenkasse, und die Beitragsberechnung folgt anderen Regeln.

Wer eine Aushilfe einstellt, deren Stundenzahl absehbar wächst, sollte diesen Übergang von Anfang an mitdenken. Ein sauber dokumentierter Wechsel vom Minijob in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist unkompliziert, ein unbemerktes Hineinrutschen dagegen erzeugt rückwirkenden Korrekturbedarf. Die Grenze im Blick zu behalten, gehört deshalb zur laufenden Pflege eines Minijobs dazu.

Anmeldung und Abrechnung aus einer Hand

Anmelden, richtig kalkulieren, fristgerecht melden, dokumentieren: Auch ein kleiner Minijob bindet dauerhaft Aufmerksamkeit. project b. nimmt Ihnen genau das ab.

Mit Payroll by project b. werden Anmeldung und laufende Abrechnung als Dienstleistung übernommen, inklusive der Meldungen an die Minijob-Zentrale. Hinter der Lösung stehen Payroll-Profis mit zusammengenommen rund 100 Jahren Erfahrung in der deutschen Lohnabrechnung. Die KI-Assistentin RITA arbeitet als Co-Pilot und übernimmt die wiederkehrende Fleißarbeit, während die fachliche Kontrolle beim Menschen bleibt. Die Einrichtung dauert rund 30 Minuten, die Anbindung an DATEV läuft ohne Medienbrüche, es gibt keine Mindestvertragslaufzeit, und die Plattform ist DSGVO-konform sowie nach ISO 27001:2022 zertifiziert.

So starten Sie den ersten Minijob mit dem richtigen Setup, statt sich in die Feinheiten des Meldeverfahrens einzuarbeiten. Welche Modelle es gibt, lesen Sie im Leitfaden Lohnabrechnung machen lassen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wo melde ich einen Minijob an?

Bei der Minijob-Zentrale, die zur Knappschaft-Bahn-See gehört, nicht bei der Krankenkasse. Die Meldung erfolgt elektronisch und setzt eine Betriebsnummer voraus.

Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber 2026?

Neben dem Entgelt fallen pauschal rund 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung und 2 Prozent Lohnsteuer an, dazu Umlagen und Unfallversicherung. Kalkulieren Sie mit etwa einem Drittel Zusatzkosten.

Kann ich einen Minijob rückwirkend anmelden?

Ja, und im Versäumnisfall ist das der richtige Weg. Melden Sie den tatsächlichen Beschäftigungsbeginn und führen Sie die Beiträge rückwirkend ab. Wichtig ist, es unverzüglich nachzuholen.

Brauche ich für einen Minijob eine Betriebsnummer?

Ja. Auch ein gewerblicher Minijob muss gemeldet werden, und jede Meldung braucht eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit.

Muss ich die Arbeitszeit eines Minijobbers dokumentieren?

Ja. Für Minijobs gelten besondere Aufzeichnungspflichten zur Arbeitszeit. Die Dokumentation wird bei Prüfungen regelmäßig kontrolliert und sollte lückenlos geführt werden.

Nächste Schritte

Der erste Minijob ist schnell startklar, wenn Betriebsnummer, Meldeweg und Kalkulation stimmen. Wer diese drei Punkte von Anfang an sauber aufsetzt, spart sich spätere Korrekturen und behält die Kosten im Griff. Wenn Sie Anmeldung und laufende Abrechnung lieber abgeben wollen, zeigen wir Ihnen in einer kurzen Demo, wie project b. das übernimmt und die Meldungen fristgerecht für Sie erledigt.