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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Project B GmbH

1. Allgemeines, Vertragsverhältnis

1.1. Project B GmbH, Karlsplatz 3, 80335 München, Deutschland ("Project B") bietet Softwareanwendungen auf Basis einer Software-as-a-Service-Plattform an, die Beschäftigungsdaten erfasst, speichert und verarbeitet (die "Plattform"), die es Unternehmen sowie deren Beratern ("Kunden"; Project B und ein Kunde jeweils eine "Partei" oder zusammen "Parteien") ermöglicht, die für die Lohnabrechnung erforderlichen Beschäftigungsdaten zu verwalten und zu pflegen und wichtige Lohn-, Finanz- und Personalprozesse zu digitalisieren und zu automatisieren. Die Plattform ist über eine webbasierte Benutzeroberfläche und eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) verfügbar.

1.2. Dieses Dokument enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB"), zu denen die Project B GmbH, Karlsplatz 3, 80335 München („Project B") Leistungen gegenüber ihren Kunden erbringt, insbesondere im Zusammenhang mit der Plattform sowie damit verbundenen Diensten und Supportleistungen.

1.3. Diese AGB gelten auch, wenn die Parteien Vereinbarungen über künftig zu erbringende Leistungen von Project B treffen, ohne dass Project B erneut auf diese AGB hinweist. Das gilt insbesondere für Leistungen, die erst in Zukunft von Project B geschaffen werden. Project B bietet seine Leistungen dem Kunden nur auf Grundlage dieser AGB an.

1.4 Die Einbeziehung dieser AGB ersetzt alle vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Project B.

1.5. Der Kunde kann bestimmte Integrationen aktivieren oder Kundendaten mit bestimmten Drittanbieter-Plattformen austauschen. Die Nutzung einer Drittanbieter-Plattform durch den Kunden wird nicht durch diese AGB geregelt, sondern durch Vereinbarung mit dem jeweiligen Drittanbieter und Project B ist nicht verantwortlich für Drittanbieter-Plattformen und deren Nutzung der Daten des Kunden.

1.6. Das Angebot der Project B richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB werden nicht geschlossen.

2. Vertragsbestandteile und Rangfolge

2.1. Der Vertragsinhalt wird primär bestimmt durch die im Angebot von Project B festgelegten Regelungen, nachrangig durch die nachfolgend aufgeführten Dokumente in absteigender Reihenfolge:

Leistungsbeschreibungen gemäß Ziffer 2.2,

diese AGB.

2.2. Leistungsbeschreibungen („Leistungsbeschreibungen") leiten sich aus den vor oder bei Vertragsschluss vorgestellten Eigenschaften eines Produktes oder einer Leistung oder sonstigen Informationen zu einem Produkt oder zu einem Angebot ab, insbesondere aus Produktdarstellungen und Preislisten der Project B.

2.3. Die Leistungsbeschreibungen können insbesondere auch den Leistungsumfang und die Modalitäten der Leistungserbringung sowie die technischen Grundlagen der Nutzung und des Betriebs der Produkte bestimmen. Leistungsbeschreibungen gelten nur, wenn sie als Texte oder Bilder in digitaler oder Papierform von Project B zur Verfügung gestellt werden. Mündliche Informationen begründen keine Leistungsbeschreibung, wenn sie nicht von Project B bestätigt werden.

2.4. Leistungsbeschreibungen gelten nicht, soweit sie von den ausdrücklichen Regelungen in diesen AGB abweichen, es sei denn, dies erfolgt ausdrücklich und mit Bezug auf diese AGB.

2.5. Die allgemeinen Verpflichtungen im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 und Satz 2 BGB finden keine Anwendung.

3. Vertragsschluss

3.1. Der Vertragsschluss erfolgt regelmäßig mit der Annahme des Angebots der Project B durch den Kunden in Textform, z.B. über Bestellung des Kunden oder Bestätigung des Angebots der Project B.

3.2. Werden Produkte oder Leistungen auf Webseiten der Project B dargestellt und der Abschluss von Verträgen in Aussicht gestellt, so ist dies im Zweifel nur eine Einladung an den Kunden zur Abgabe entsprechender Angebote. Project B behält sich vor, das Angebot des Kunden anzunehmen, insbesondere in Bezug auf die Überprüfung der eigenen Lieferfähigkeit und der Bonität des Kunden. Soweit die Erklärung der Project B eine ändernde Annahme darstellt, indem Project B erstmals diese AGB einbezieht, verzichtet Project B im Zweifel auf den Zugang der Annahmeerklärung.

3.3. Project B erkennt keine von diesen AGB ganz oder teilweise abweichenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden an, es sei denn, Project B hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Project B Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden widerspruchslos erbringt. Zur Zustimmung ist Project B-seits nur die Geschäftsführung oder von der Geschäftsführung bevollmächtigte Mitarbeiter berechtigt.

3.4. Angebote der Project B gelten für 30 Tage, soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

4. Technische Grundlagen

4.1. Project B ist in der Umsetzung und Gestaltung ihrer Leistungen frei, soweit die Leistungsbeschreibungen keine konkreten Vorgaben enthalten. Das gilt insbesondere auch in Bezug auf die Einhaltung von Standards (z.B. DIN, ISO, BSI).

4.2. Es obliegt dem Kunden, die technischen und sonstigen Voraussetzungen für die Nutzung der Leistungen von Project B, insbesondere die Anforderungen an IT-Ressourcen („Systemanforderungen"), vor der Nutzung der Leistungen zu ermitteln und herzustellen. Dies gilt nicht, wenn Project B die technische Umsetzbarkeit der konkreten Systeme oder die Systemanforderungen beim Kunden als eigene Leistung geprüft hat.

4.3. Project B kann im Einzelfall Systemanforderungen oder Systemempfehlungen mitteilen, in der Leistungsbeschreibung aufnehmen oder auf eigenen digitalen Informationsangeboten zur Verfügung stellen. Von Project B veröffentlichte Systemanforderungen sind unverbindliche Mindestvoraussetzungen für die Nutzung der Leistungen von Project B zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Project B wird von eigenen (Nach-) Leistungspflichten und der Haftung (wegen Mängeln) befreit, soweit diese durch eine nicht nur unerhebliche Nichteinhaltung der Mindestvoraussetzungen verursacht werden.

4.4. Die Systemanforderungen werden von Project B entsprechend dem technischen Fortschritt von Zeit zu Zeit angepasst und gewährleisten nicht die Qualität der Leistungen von Project B für die gesamte Vertragsdauer. Es obliegt dem Kunden, unmittelbar vor der Vereinbarung (weiterer) Leistungen zu überprüfen, ob die Systemanforderungen oder Systemempfehlungen sich geändert haben. Das gilt auch, wenn Project B die beabsichtigte Anwendung der Leistungen von Project B durch den Kunden bekannt ist.

4.5. Wenn Project B im Angebot oder in Leistungsbeschreibungen die für ein Produkt notwendigen Systemanforderungen kommuniziert, so obliegt es allein dem Kunden, bei Abweichung von der Empfehlung die Kompatibilität zu prüfen und sicherzustellen.

4.6. Project B schuldet ausschließlich die ausdrücklich und konkret vereinbarten Leistungen, Produkte und/oder Komponenten. Darüber hinausgehende Software, Hardware, Access-, Telekommunikations- oder Datendienste, sonstige Leistungen oder Gegenstände, die zur Verbindung bzw. Installation der Leistungen von Project B mit den Systemen des Kunden oder zur Nutzung der Leistungen von Project B benötigt werden, hat der Kunde auf eigene Kosten zu beschaffen und bereit zu stellen.

5. Vertragsgegenstand (SaaS)

5.1. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung der vereinbarten Software zur Nutzung der Funktionalitäten der Software über Fernkommunikationsmittel als Software as a Service (SaaS). Die vereinbarte Beschaffenheit der SaaS-Anwendung bestimmt sich im Angebot oder in den Produktspezifikationen in den Leistungsbeschreibungen. Andere Eigenschaften der Softwareprodukte schuldet Project B nicht. Insbesondere sind Darstellungen der Softwareprodukte in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung von Project B unverbindlich.

5.2. Die Bereitstellung erfolgt auf von Project B selbst betriebenen oder gemieteten IT-Ressourcen. Project B ist berechtigt, die SaaS-Funktionalitäten durch eine oder mehrere Anwendungen, verteilt auf eine oder mehrere IT-Ressourcen und mittels mandantenfähiger Installation für mehrere Kunden gleichzeitig (Cloud-Software) zu implementieren.

5.3. Zur Bereitstellung von SaaS gehört ein bestimmtes Speichervolumen für Betriebsdaten, dessen Umfang im Angebot oder in den Produktspezifikationen in den Leistungsbeschreibungen näher bestimmt wird. Bei Überschreitung des Speichervolumens ist der Kunde zu einer Vergütung des zusätzlich beanspruchten Speicherplatzes nach der jeweils aktuellen Fassung der allgemeinen Preisliste von Project B verpflichtet.

5.4. Eine gesonderte Dokumentation für die Bedienung, Installation oder Anpassung, die über etwaige Anmerkungen und Erläuterungen in der Software selbst hinausgeht, wird nur geschuldet, wenn und soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

6. Beschaffenheit von KI-Diensten, Modellen und Berechnungen

6.1. Die Leistungen von Project B können auf komplexen Algorithmen, Modellen, mathematischen Formeln oder künstlicher Intelligenz ("KI"-) Methoden basieren. Bei diesen Grundlagen, bei der Implementierung, Konfiguration, bei der Darstellung und Interpretation können Fehler auftreten. Maschinelle Lernmethoden leiten Ergebnisse aus nicht oder nicht unmittelbar erkennbaren Kriterien ab. Project B übernimmt daher keine Garantie dafür, dass Ergebnisse eine bestimmte Qualität in Bezug auf die verarbeiteten Daten darstellen.

6.2. Es obliegt dem Kunden, die Eignung, Richtigkeit und Freiheit von unerwünschten Eigenschaften der von dem Kunden übermittelten und der mittels der Leistungen von Project B zu verarbeitenden Daten zu verifizieren.

6.3. Der Kunde führt eine angemessene Plausibilitätsprüfung und Stichprobe der Ergebnisse der Leistungen von Project B („Leistungsergebnisse") durch, insbesondere bevor solche Ergebnisse als Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen verwendet werden.

6.4. Es obliegt dem Kunden, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden, die durch die Verwendung fehlerhafter oder unerwünschter Leistungsergebnisse entstehen können, zu bestimmen und umzusetzen und die Maßnahmen in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. Project B ist nicht in der Lage und auch nicht verpflichtet, die entsprechenden Risiken zu bestimmen und die getroffenen Maßnahmen bezogen auf die Risiken zu bewerten.

7. Änderungen der Plattform und Leistungen

7.1. Project B schuldet nur die aktuelle Version der Plattform. Davon kann nur durch ausdrückliche Vereinbarung abgewichen werden.

7.2. Project B ist jederzeit berechtigt, die Plattform bzw. die ihr zugrundeliegende Software oder die im Zusammenhang damit erbrachten Leistungen zu ändern, zu erweitern und anzupassen, insbesondere durch Installation von Updates, neuen Versionen oder sonstigen Weiterentwicklungen der Software (neue Programmversion). Solange die neue Programmversion keine Reduzierung der vereinbarten Leistung darstellt, kann Project B die Programmversion ohne Zustimmung des Kunden implementieren. Neue Programmversionen können auch veränderte technische Anforderungen bedingen, die vom Kunden sicherzustellen sind. Neue Programmversionen können auch Funktionalitäten, Algorithmen und Berechnungsmethoden beeinflussen.

7.3. Neue Programmversionen werden von Project B im Zweifel in gleicher Weise bereitgestellt wie die ursprüngliche Software. Bei wesentlichen Änderungen informiert Project B den Kunden über die Implementierung der neuen Programmversion. Project B kann derartige Änderungen auf der Plattform oder der Webseite von Project B ankündigen.

8. Pflichten des Kunden

8.1. Der Kunde benennt mindestens einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der für den Kunden rechtsverbindliche Erklärungen abgeben kann oder eine zeitnahe Herbeiführung solcher Erklärungen bewirken kann und der mit der IT-Infrastruktur des Kunden vertraut ist.

8.2. Der Kunde erklärt, alle Informationen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss wahrheitsgemäß und vollständig angegeben zu haben und erkennbar für das Vertragsverhältnis relevante Änderungen dieser Informationen unaufgefordert mitzuteilen.

8.3. Der Kunde unterstützt Project B bei der Erbringung der Leistungen unaufgefordert und im zumutbaren Maße, insbesondere durch umgehende Beantwortung von Anfragen und Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen genannten Mitwirkungsleistungen. Der Kunde weist selbständig auf absehbare Verzögerung von Mitwirkungen oder sonstigen Erschwernissen bei der Leistungserbringung aus seiner Sphäre hin.

8.4. Der Kunde muss für die Nutzung der SaaS-Anwendung für eine ausreichend schnelle Internetverbindung sorgen und alle von ihm benutzten Zugangsgeräte sicher halten, insbesondere durch Installation aller sicherheitsrelevanten Updates.

8.5. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall von Störungen oder Ausfällen der Leistungen von Project B, insbesondere für den Fall, dass eine Anwendung ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet oder die Verfügbarkeit eines Dienstes eingeschränkt ist.

8.6. Der Kunde ist für die regelmäßige und fallbezogene Datensicherung und Fehlerdiagnose verantwortlich. Fallbezogen ist eine Datensicherung insbesondere vor allen Fern-Wartungs-, Fernzugriffs- oder sonstigen Vor-Ort-Tätigkeiten der Project B zur Aktualisierung, Änderung oder Konfiguration von Software in der Sphäre des Kunden erforderlich. Soweit Project B die Datensicherung als eigene Leistungspflicht übernommen hat, bleibt diese Verpflichtung unberührt.

8.7. Bevor der Kunde Fehler meldet, Supportleistungen in Anspruch nimmt oder Mängel geltend macht, prüft er die von Project B oder auch anderen Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zur betreffenden Leistung im angemessenen Umfang, insbesondere Informationen zur Behebung von Fehlern.

8.8. Es obliegt dem Kunden, die Zulässigkeit des beabsichtigten Einsatzes der Leistungen und Leistungsergebnisse der Project B sowie deren Eignung für die beabsichtigte Verwendung, insbesondere aus wirtschaftlicher Sicht, zu prüfen. Project B übernimmt eine solche Prüfung nur als zusätzliche Leistung, wenn dies ausdrücklich für konkrete Zwecke vereinbart ist.

8.9. Der Kunde verpflichtet seine Erfüllungsgehilfen und Hilfspersonen zur Einhaltung der Pflichten dieser Klausel gegenüber Project B.

8.10. Project B ist für Leistungseinschränkungen, die durch eine Pflichtverletzung des Kunden verursacht werden, nicht verantwortlich, es sei denn, Project B hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten. Soweit der Kunde mit einer Mitwirkung in Verzug ist oder diese nicht ordnungsgemäß erfüllt, kann Project B eine angemessene Entschädigung, einschließlich etwaiger Vorhaltekosten verlangen. Sonstige Rechte der Project B aus Verzug oder Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.

8.11. Gelieferte oder bereitgestellte Gegenstände und Leistungen sind vom Kunden unverzüglich zu untersuchen und zu prüfen. § 377 HGB findet ggf. entsprechende Anwendung.

9. Vergütung, Abrechnung

9.1. Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot oder Leistungsbeschreibungen.

9.2. Soweit in einer Bestellung nicht anderweitig kenntlich gemacht, ist die geschuldete Vergütung jährlich im Voraus zu zahlen.

9.3. Soweit nicht ausdrücklich abweichend angegeben, handelt es sich bei allen Preisen um Nettopreise zzgl. USt.

9.4. Akzeptierte Währung ist Euro.

9.5. Akzeptierte Zahlungsmittel sind: Kreditkarte, Lastschrift, Banküberweisung.

9.6. Rechnungen von Project B sind mit Zugang fällig und vom Kunden innerhalb von zehn (10) Tagen zu bezahlen. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung der Rechnungen einverstanden. Einwendungen gegen die Rechnungen von Project B hat der Kunde innerhalb von drei (3) Monaten nach Zugang der Rechnung spätestens zu erheben. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Geltendmachung von Einwänden, ist er hiermit ausgeschlossen, es sei denn, er hat das Versäumnis der rechtzeitigen Geltendmachung von Einwänden nicht zu vertreten. Auf den Ausschlusstatbestand weist Project B in den Rechnungen hin.

9.7. Erbringt Project B auf Wunsch des Kunden zusätzliche Leistungen, so erhält Project B für derartige Leistungen eine Vergütung nach Zeit- und Materialaufwand zu den allgemeinen Sätzen von Project B.

9.8. Soweit der vereinbarte Nutzungsumfang erheblich überschritten wird, erhält Project B eine angemessene, von Project B zu bestimmende Vergütung.

9.9. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Project B berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist, in der Project B auch mit der Sperrung des Zugangs zu den Leistungen der Project B gedroht haben, bis zum Zahlungseingang den Zugang zu den Leistungen zu sperren. Dies gilt nicht bei unerheblichen Rückständen von bis zu 5 % der für die Leistung geschuldeten Vergütung, bei zeitabhängiger Vergütung im Verhältnis zu einem Monat. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie sonstige Ansprüche der Project B (z.B. Verzugszinsen) bleiben hiervon unberührt.

9.10. Project B behält sich vor, die vereinbarte Vergütung eines Dauerschuldverhältnisses mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Wirksamwerden angemessen anzupassen, wenn und soweit sich die der Preisgestaltung zu Grunde liegenden Kalkulationsgrundlagen wie Kosten für Personal, Material, Betrieb und Software-Pflege, staatliche/behördliche Steuern, Abgaben, Gebühren und Kosten von Dritt-Komponenten verändert haben und nur soweit sich der Gesamtpreis dadurch verändert. Sobald sich die jährliche Vergütung um mehr als 10 % erhöht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Die Kündigung muss mindestens zwei (2) Wochen vor Wirksamwerden der Preisanpassung erfolgen. Project B weist in der Ankündigung der Preisanpassung auf das besondere Kündigungsrecht hin. Sinken die in Satz 1 genannten Kalkulationsgrundlagen, kann der Kunde eine Preissenkung entsprechend der sinkenden Kosten verlangen. Diesen Anspruch kann der Kunde mit einer Frist von sechs (6) Wochen geltend machen. Das jeweilige (Änderungs-) Kündigungsrecht der Parteien bleibt von dieser Klausel unberührt.

10. Nutzungsrechte, Beschränkungen

10.1. Software und die dazugehörige Dokumentation sind rechtlich geschützt. Urheberrechte und sonstige Leistungsschutzrechte, Patentrechte, Markenrechte (insbesondere Kennzeichen und Werktitel), alle sonstigen gewerblichen Schutzrechte und geistigen Eigentumsrechte an der Software und der Dokumentation, die Project B im Zusammenhang mit der Anbahnung oder Durchführung des Vertrags bereitstellt oder dem Kunden zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Parteien ausschließlich Project B zu.

10.2. Der Kunde einer SaaS-Anwendung erhält die befristete Möglichkeit, die Funktionalitäten der Software für die vertraglich vereinbarten Zwecke über das Internet zu verwalten oder anderweitig zu nutzen. Der Kunde erhält insbesondere keine Rechte am Quellcode der Software, an der Software-Anwendung oder an den Algorithmen oder Methoden, auf denen die Leistungsergebnisse basieren. Die Software wird nicht auf Rechnern des Kunden bereitgestellt oder zur Installation auf eigenen oder fremden Ressourcen des Kunden übergeben; der Kunde erhält keine Rechte an der Software. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Software herunterzuladen, zu speichern, zu vervielfältigen oder zu bearbeiten.

10.3. Die Anzahl der Benutzer (named user, concurrent user) sowie die Art, den Umfang und sonstige Bedingungen der Nutzung können vereinbart werden. Soweit nicht anderweitig vereinbart, kann Project B der Nutzung ein named user Lizenzmodell zugrunde legen.

10.4. Soweit dem Kunden durch Download aus der Plattform Dateien zur Verfügung gestellt werden, wird dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht zur Nutzung von Kopien dieser Daten zum vertragsgemäß vorgesehenen Zweck eingeräumt.

11. Unberechtigte Nutzungen

11.1. Jede Nutzung der Plattform und der ihr zugrundeliegenden Software, die nicht ausdrücklich erlaubt oder für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, ist verboten.

11.2. Der Kunde muss für eine rechtmäßige Nutzung Sorge tragen. Insbesondere garantiert der Kunde, dass die Nutzung der eingegebenen Daten nicht gegen datenschutz-, wettbewerbs-, straf-, urheber-, marken-, kennzeichen-, patent-, arbeits- oder namensrechtliche Bestimmungen oder Bestimmungen zum Jugendschutz verstößt oder anderweitig Rechte Dritter verletzt.

11.3. Der Kunde stellt Project B von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung (nicht beschränkt auf die gesetzlichen Gebühren) frei, soweit Dritte gegenüber Project B Ansprüche geltend machen, dass vom Kunden eingegebene Daten Rechte Dritter verletzen oder auf andere Weise rechtswidrig sind. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Ansprüche nicht zu vertreten hat.

11.4. Dem Kunden ist es ferner nicht gestattet

a) die Leistungen der Project B zu nutzen, um maschinelle Algorithmen zu trainieren oder andere maschinelle Lerntechnologien zu entwickeln;

b) die Funktionsweise der von Project B angebotenen Leistungen mittels des sogenannten Reverse Engineering zu untersuchen, zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu nutzen;

c) ohne Abstimmung mit Project B technische Last- und/oder Penetrationstests auf den Systemen der Project B durchzuführen;

d) die Leistungen der Project B auf eine Art und Weise zu nutzen, dass die Vertraulichkeit oder Integrität der IT-Systeme der Project B kompromittiert werden könnte.

11.5. Verboten ist auch die Verbreitung von Malware wie Viren, Würmern, Trojanern etc. auf der Plattform.

11.6. Die Verwendung von Datensammel- und -extraktionsprogrammen, um Teile der Plattform und der dort angebotenen Inhalte zu extrahieren und weiterzuverwenden, ist nicht gestattet.

11.7. Ferner ist es dem Kunden nicht gestattet, eine eigene Datenbank mit wesentlichen Teilen der Plattform zu erstellen oder zu veröffentlichen oder die Inhalte der Plattform auf sonstige Weise automatisiert abzurufen.

11.8. Unzulässig sind ferner Nutzungen, die den typischen Nutzungsumfang erheblich überschreiten. Der Nutzungsumfang gilt dann als erheblich überschritten, wenn die tatsächliche Nutzung entweder (i) von den im Angebot genannten Kriterien zur Bestimmung des Nutzungsumfangs oder – im Falle fehlender individualvertraglicher Bestimmungen – (ii) von dem typischen, vorhersehbaren Nutzungsverhalten des Kunden erheblich abweicht. Insbesondere maßgeblich sind folgende Kriterien: Anzahl der Benutzer und der Speicherplatz. Bei erheblicher Überschreitung des vereinbarten Nutzungsumfangs erhält Project B eine angemessene, von Project B zu bestimmende Vergütung.

12. Nutzung von Daten zur Verbesserung eigener Dienste

Project B ist berechtigt, die vom Kunden bereitgestellten Daten und die Leistungsergebnisse, soweit diese nicht personenbeziehbar sind, sowie die anonymisierten und aggregierten personenbezogenen Daten des Kunden für die allgemeine, nicht kundenspezifische Entwicklung und Verbesserung ihrer eigenen Leistungen zu verwenden und für sich Ergebnisse zu schaffen, die das alleinige geistige Eigentum von Project B sind. Dies umfasst insbesondere die Nutzung für maschinelles Lernen, statistische Analysen, Produktverbesserungen und neue Produktentwicklungen.

13. Verfügbarkeit

13.1. Project B schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform oder der darüber abrufbaren Inhalte und Funktionalitäten. Project B bemüht sich insoweit um eine Verfügbarkeit von 98,5 % pro Kalenderjahr in ihrem Verantwortungsbereich. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit der Anwendung auf dem von Project B genutzten Server. Zum Verantwortungsbereich zählen insbesondere nicht die Telekommunikationsverbindungen, die Hard- und Softwareumgebung beim Kunden.

13.2. Während Zeiten der Nichtverfügbarkeit („Downtimes") kann die Erreichbarkeit der Plattform beeinträchtigt sein oder unmöglich sein. Downtimes können insbesondere eintreten bei der Durchführung notwendiger Pflege- und Wartungsarbeiten an der IT-Infrastruktur. Project B bemüht sich darum, solche Downtimes in Zeiträumen geringer Auslastung, insbesondere in der Nacht, zu planen. Project B kündigt Downtimes mit angemessenem Vorlauf an. Die Ankündigung von Downtimes kann insbesondere auch auf der Plattform oder der Webseite von Project B erfolgen. Das Recht von Project B, jederzeit und auch ohne vorherige Ankündigung angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um spezifische Gefährdungen für die Sicherheit und Integrität der Systeme zu verhindern, bleibt davon unberührt.

14. Laufzeit, Kündigung

14.1. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von zwölf (12) Monaten.

14.2. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der festen Laufzeit von beiden Parteien gekündigt werden, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere feste Laufzeit von 12 Monaten.

14.3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Project B liegt insbesondere dann vor, wenn Project B die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann, weil

a) der Kunde gegenüber Project B falsche Angaben macht, die zu einer nicht nur unwesentlich geringeren Vergütung als die vertragsgemäße Vergütung führen;

b) der Kunde in erheblichem Umfang unberechtigte Nutzungen der Software oder anderer Leistungen vornimmt; oder

c) der Kunde mit der Zahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung entweder für zwei (2) aufeinander folgende Monate oder über einen längeren Zeitraum als zwei (2) Monaten mit der Zahlung der Vergütung in Höhe von mindestens (2) zwei Monatszahlungen in Rückstand ist.

14.4. Die Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen.

14.5. Die Nutzungsrechte sind auf die Laufzeit des Vertrages begrenzt. Das Nutzungsrecht endet spätestens mit Ablauf der Laufzeit dieses Vertrages. Der Kunde muss bei Beendigung des Nutzungsrechts jede weitere Nutzung der Plattform und sonstiger Leistungen der Project B einstellen und unterlassen.

14.6. Project B wird die unter dem Account des Kunden gespeicherten Daten auf IT-Ressourcen unter der Kontrolle von Project B innerhalb von sechs (6) Monaten nach Ende der Laufzeit des Vertrags löschen, sofern Project B nicht gesetzlich oder behördlich zu einer längeren Aufbewahrung der Daten verpflichtet oder berechtigt ist. Der Kunde wird Project B zusammen mit der Kündigung mitteilen, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung eine sofortige Löschung zum Wirksamwerden der Kündigung erfolgen soll.

15. Haftung

15.1. Die nachfolgenden Bestimmungen über die Haftung und Gewährleistung der Project B gelten für alle Ansprüche auf Schadenersatz, Ansprüche wegen Mängeln oder Ansprüche statt dieser, die der Kunde aus oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch Project B geltend macht, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jede Pflichtverletzung, Bestehen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung usw.), nicht aber für Ansprüche des Kunden

wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,

im Falle der arglistigen Verschweigung eines Mangels durch Project B oder wegen des Fehlens einer Beschaffenheit, für die Project B eine Garantie übernommen hat,

die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Project B oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen,

nach dem Produkthaftungsgesetz, und

die von § 69 oder § 70 TKG erfasst werden.

Für die vorstehenden Ausnahmen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

15.2. Project B haftet nur bei leichter Fahrlässigkeit, wenn sie gegen wesentliche Pflichten, d.h. gegen Pflichten verstößt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf einen Betrag in Höhe von EUR 20.000,00 je Schadensfall. Dies gilt auch für den entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Im Übrigen ist die Haftung von Project B für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

15.3. Die Haftung von Project B für grob fahrlässig verursachte Schäden durch ihre Erfüllungsgehilfen ist auf den Ersatz des typischen Schadens begrenzt, der für Project B zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war.

15.4. Die verschuldensunabhängige Haftung der Project B im Bereich des Mietrechts und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.

15.5. Project B haftet nicht für Mängel an angeschlossenen Fremd-Komponenten, eigener Software des Kunden oder den zur Verbindung eingesetzten Schnittstellen, sofern diese nicht von Project B selbst geliefert wurden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die praktischen oder rechtlichen Folgen, wie zusätzliche Kosten, Funktionseinschränkungen, Sicherheitsrisiken oder mögliche Schäden, die mit der Nutzung der Leistungen der Project B verbunden sind, zu prüfen.

15.6. Project B hat Leistungsstörungen nicht zu vertreten, die auf höhere Gewalt (insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Netz-Infrastruktur, Störungen in den Leistungen von Carriern) zurückzuführen sind. Project B übernimmt keine Verantwortung oder Verpflichtung zur Abwehr derartiger Ereignisse, auch wenn diese vorhersehbar sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

15.7. Project B behält sich die Einrede des Mitverschuldens vor, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungen des Kunden zur Datensicherung und zum Schutz vor Schadsoftware nach dem aktuellen Stand der Technik.

15.8. Bei Datenverlust haftet Project B nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

15.9. Für Leistungen, die unter den Lizenzbedingungen Dritter genutzt werden, gelten die Haftungsregelungen der jeweiligen Lizenz vorrangig und abschließend. Soweit diese Regelungen keine Anwendung finden, gilt dieser Abschnitt nachrangig.

15.10. Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Ansprüche des Kunden gegen Organe oder Mitarbeiter der Project B.

16. Geheimhaltung

16.1. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werden, zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen sind solche, die als schutzwürdig oder vertraulich gekennzeichnet oder in sonstiger Weise als solche gekennzeichnet sind, oder Informationen, die nach den Umständen ihrer Offenbarung vom Empfänger vernünftigerweise als vertraulich erkennbar sind oder die ein Geschäftsgeheimnis im Sinne von § 2 Nr. 1 GeschGehG darstellen.

16.2. Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, wenn und soweit die jeweiligen Informationen (i) allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden des Empfängers und ohne Verstoß gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt werden, (ii) Stand der Technik sind oder werden, (iii) dem Empfänger bereits zum Zeitpunkt der Übermittlung bekannt sind, (iv) dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig bekannt oder zugänglich gemacht wurden oder werden, (v) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder vollziehbarer behördlicher Anordnungen oder gerichtlicher Entscheidungen offengelegt werden müssen. Die andere Partei wird rechtzeitig vor der Weitergabe der Informationen an Dritte informiert.

16.3. Jede Partei trifft angemessene Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen der anderen Partei, mindestens aber die nach § 2 Nr. 1 b) GeschGehG erforderlichen Maßnahmen. Jede Partei gibt vertrauliche Informationen der anderen Partei nur an die dieser Geheimhaltungsverpflichtung unterliegenden Leitungsorgane, Mitarbeiter, Berater oder Unterauftragnehmer weiter, denen die Empfänger dann entsprechend unterliegen.

17. Datenschutz

17.1. Project B verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

17.2. Der Kunde stellt die Rechtmäßigkeit der mit der Durchführung des Vertrages verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge für die personenbezogenen Daten aus seiner eigenen Sphäre sicher und holt insbesondere etwa notwendige Einwilligungen ein. Ferner übernimmt der Kunde auch die Erfüllung sämtlicher datenschutzrechtlicher Informationspflichten, insbesondere gemäß Art. 13 bzw. 14 DSGVO, gegenüber den betroffenen Personen aus seiner eigenen Sphäre, insbesondere Mitarbeitenden, für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Project B zur Durchführung des Vertrages. Sofern Project B personenbezogene Daten im Auftrag bzw. des Kunden verarbeitet (Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien hierzu eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach dem von Project B im Allgemeinen verwendeten Muster ab.

18. Änderungen dieser AGB

18.1. Project B behält sich vor, diese AGB und die Bestimmungen in den Leistungsbeschreibungen zu ändern oder zu ergänzen, auch mit Wirkung für bereits bestehende Vertragsverhältnisse. Das Gleiche gilt für die Höhe der Vergütung für die Produkte und Leistungen, wobei hinsichtlich der Bedingungen und des Umfangs der Änderung der Vergütung die Bestimmungen der Preisanpassung nach Ziffer 9.10 gelten. Project B wird den Kunden vor etwaigen Änderungen oder Ergänzungen informieren. Änderungen und Ergänzungen gelten als vom Kunden angenommen, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach erfolgter Mitteilung widerspricht. Project B weist den Kunden auf die Folgen des Schweigens des Kunden in der Mitteilung der Änderung oder Ergänzung dieser AGB hin. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gegen die Änderungen oder Ergänzungen kann jede Partei den Vertrag kündigen. Die Kündigung kann auch von Project B zusammen mit der Mitteilung erklärt werden. Bei Änderungen oder Ergänzungen der AGB, die aufgrund geltenden Rechts oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnung zwingend sind, können die vorgenannten Fristen auch kürzer sein.

18.2. Diese Ziffer 18 findet keine Anwendung auf Änderungen oder Ergänzungen der Leistungen der Project B bei Dauerschuldverhältnissen, die keinen erheblichen Einfluss auf das Äquivalenzverhältnis haben. Insbesondere bleiben die Bestimmungen dieser AGB zu Änderungen der Systeme oder zu Änderungen der Leistungen durch Updates unberührt.

19. Schlussbestimmungen

19.1. Project B darf den Kunden als Referenz nennen. Die Parteien können auch öffentlich über ihre Leistungen zu Selbstdarstellungszwecken berichten, soweit kein Konflikt mit der Geheimhaltungspflicht oder dem Datenschutz besteht.

19.2. Project B ist berechtigt, den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag auf ein anderes Unternehmen, welches die für die Erfüllung des Vertrags wesentlichen Betriebsmittel übernommen hat, etwa im Wege eines M&A-Deals oder einer Ausgründung, oder auf ein verbundenes Unternehmen nach § 15 AktG, zu übertragen. Der Kunde ist über die Übertragung der Vertragsbeziehung zu informieren.

19.3. Der Kunde darf außer im Rahmen des § 354a HGB nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Project B Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abtreten.

19.4. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen oder mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, von Project B schriftlich bestätigt oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf denen der Kunde nach den Gewährleistungsbestimmungen wegen Mängeln berechtigt ist.

19.5. Erklärungen nach diesen AGB (darunter Zustimmungen, Mitteilungen etc.) sind in Textform (wie etwa Fax, E-Mail) abzugeben, sofern nicht anders vereinbart.

19.6. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) und solcher Bestimmungen, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen können.

19.7. Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis werden ausschließlich von den für den Geschäftssitz der Project B zuständigen staatlichen Gerichten entschieden. Project B kann den Kunden jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Project B GmbH

1. Allgemeines, Vertragsverhältnis

1.1. Project B GmbH, Karlsplatz 3, 80335 München, Deutschland ("Project B") bietet Softwareanwendungen auf Basis einer Software-as-a-Service-Plattform an, die Beschäftigungsdaten erfasst, speichert und verarbeitet (die "Plattform"), die es Unternehmen sowie deren Beratern ("Kunden"; Project B und ein Kunde jeweils eine "Partei" oder zusammen "Parteien") ermöglicht, die für die Lohnabrechnung erforderlichen Beschäftigungsdaten zu verwalten und zu pflegen und wichtige Lohn-, Finanz- und Personalprozesse zu digitalisieren und zu automatisieren. Die Plattform ist über eine webbasierte Benutzeroberfläche und eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) verfügbar.

1.2. Dieses Dokument enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB"), zu denen die Project B GmbH, Karlsplatz 3, 80335 München („Project B") Leistungen gegenüber ihren Kunden erbringt, insbesondere im Zusammenhang mit der Plattform sowie damit verbundenen Diensten und Supportleistungen.

1.3. Diese AGB gelten auch, wenn die Parteien Vereinbarungen über künftig zu erbringende Leistungen von Project B treffen, ohne dass Project B erneut auf diese AGB hinweist. Das gilt insbesondere für Leistungen, die erst in Zukunft von Project B geschaffen werden. Project B bietet seine Leistungen dem Kunden nur auf Grundlage dieser AGB an.

1.4 Die Einbeziehung dieser AGB ersetzt alle vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Project B.

1.5. Der Kunde kann bestimmte Integrationen aktivieren oder Kundendaten mit bestimmten Drittanbieter-Plattformen austauschen. Die Nutzung einer Drittanbieter-Plattform durch den Kunden wird nicht durch diese AGB geregelt, sondern durch Vereinbarung mit dem jeweiligen Drittanbieter und Project B ist nicht verantwortlich für Drittanbieter-Plattformen und deren Nutzung der Daten des Kunden.

1.6. Das Angebot der Project B richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB werden nicht geschlossen.

2. Vertragsbestandteile und Rangfolge

2.1. Der Vertragsinhalt wird primär bestimmt durch die im Angebot von Project B festgelegten Regelungen, nachrangig durch die nachfolgend aufgeführten Dokumente in absteigender Reihenfolge:

Leistungsbeschreibungen gemäß Ziffer 2.2,

diese AGB.

2.2. Leistungsbeschreibungen („Leistungsbeschreibungen") leiten sich aus den vor oder bei Vertragsschluss vorgestellten Eigenschaften eines Produktes oder einer Leistung oder sonstigen Informationen zu einem Produkt oder zu einem Angebot ab, insbesondere aus Produktdarstellungen und Preislisten der Project B.

2.3. Die Leistungsbeschreibungen können insbesondere auch den Leistungsumfang und die Modalitäten der Leistungserbringung sowie die technischen Grundlagen der Nutzung und des Betriebs der Produkte bestimmen. Leistungsbeschreibungen gelten nur, wenn sie als Texte oder Bilder in digitaler oder Papierform von Project B zur Verfügung gestellt werden. Mündliche Informationen begründen keine Leistungsbeschreibung, wenn sie nicht von Project B bestätigt werden.

2.4. Leistungsbeschreibungen gelten nicht, soweit sie von den ausdrücklichen Regelungen in diesen AGB abweichen, es sei denn, dies erfolgt ausdrücklich und mit Bezug auf diese AGB.

2.5. Die allgemeinen Verpflichtungen im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 und Satz 2 BGB finden keine Anwendung.

3. Vertragsschluss

3.1. Der Vertragsschluss erfolgt regelmäßig mit der Annahme des Angebots der Project B durch den Kunden in Textform, z.B. über Bestellung des Kunden oder Bestätigung des Angebots der Project B.

3.2. Werden Produkte oder Leistungen auf Webseiten der Project B dargestellt und der Abschluss von Verträgen in Aussicht gestellt, so ist dies im Zweifel nur eine Einladung an den Kunden zur Abgabe entsprechender Angebote. Project B behält sich vor, das Angebot des Kunden anzunehmen, insbesondere in Bezug auf die Überprüfung der eigenen Lieferfähigkeit und der Bonität des Kunden. Soweit die Erklärung der Project B eine ändernde Annahme darstellt, indem Project B erstmals diese AGB einbezieht, verzichtet Project B im Zweifel auf den Zugang der Annahmeerklärung.

3.3. Project B erkennt keine von diesen AGB ganz oder teilweise abweichenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden an, es sei denn, Project B hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Project B Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden widerspruchslos erbringt. Zur Zustimmung ist Project B-seits nur die Geschäftsführung oder von der Geschäftsführung bevollmächtigte Mitarbeiter berechtigt.

3.4. Angebote der Project B gelten für 30 Tage, soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

4. Technische Grundlagen

4.1. Project B ist in der Umsetzung und Gestaltung ihrer Leistungen frei, soweit die Leistungsbeschreibungen keine konkreten Vorgaben enthalten. Das gilt insbesondere auch in Bezug auf die Einhaltung von Standards (z.B. DIN, ISO, BSI).

4.2. Es obliegt dem Kunden, die technischen und sonstigen Voraussetzungen für die Nutzung der Leistungen von Project B, insbesondere die Anforderungen an IT-Ressourcen („Systemanforderungen"), vor der Nutzung der Leistungen zu ermitteln und herzustellen. Dies gilt nicht, wenn Project B die technische Umsetzbarkeit der konkreten Systeme oder die Systemanforderungen beim Kunden als eigene Leistung geprüft hat.

4.3. Project B kann im Einzelfall Systemanforderungen oder Systemempfehlungen mitteilen, in der Leistungsbeschreibung aufnehmen oder auf eigenen digitalen Informationsangeboten zur Verfügung stellen. Von Project B veröffentlichte Systemanforderungen sind unverbindliche Mindestvoraussetzungen für die Nutzung der Leistungen von Project B zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Project B wird von eigenen (Nach-) Leistungspflichten und der Haftung (wegen Mängeln) befreit, soweit diese durch eine nicht nur unerhebliche Nichteinhaltung der Mindestvoraussetzungen verursacht werden.

4.4. Die Systemanforderungen werden von Project B entsprechend dem technischen Fortschritt von Zeit zu Zeit angepasst und gewährleisten nicht die Qualität der Leistungen von Project B für die gesamte Vertragsdauer. Es obliegt dem Kunden, unmittelbar vor der Vereinbarung (weiterer) Leistungen zu überprüfen, ob die Systemanforderungen oder Systemempfehlungen sich geändert haben. Das gilt auch, wenn Project B die beabsichtigte Anwendung der Leistungen von Project B durch den Kunden bekannt ist.

4.5. Wenn Project B im Angebot oder in Leistungsbeschreibungen die für ein Produkt notwendigen Systemanforderungen kommuniziert, so obliegt es allein dem Kunden, bei Abweichung von der Empfehlung die Kompatibilität zu prüfen und sicherzustellen.

4.6. Project B schuldet ausschließlich die ausdrücklich und konkret vereinbarten Leistungen, Produkte und/oder Komponenten. Darüber hinausgehende Software, Hardware, Access-, Telekommunikations- oder Datendienste, sonstige Leistungen oder Gegenstände, die zur Verbindung bzw. Installation der Leistungen von Project B mit den Systemen des Kunden oder zur Nutzung der Leistungen von Project B benötigt werden, hat der Kunde auf eigene Kosten zu beschaffen und bereit zu stellen.

5. Vertragsgegenstand (SaaS)

5.1. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung der vereinbarten Software zur Nutzung der Funktionalitäten der Software über Fernkommunikationsmittel als Software as a Service (SaaS). Die vereinbarte Beschaffenheit der SaaS-Anwendung bestimmt sich im Angebot oder in den Produktspezifikationen in den Leistungsbeschreibungen. Andere Eigenschaften der Softwareprodukte schuldet Project B nicht. Insbesondere sind Darstellungen der Softwareprodukte in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung von Project B unverbindlich.

5.2. Die Bereitstellung erfolgt auf von Project B selbst betriebenen oder gemieteten IT-Ressourcen. Project B ist berechtigt, die SaaS-Funktionalitäten durch eine oder mehrere Anwendungen, verteilt auf eine oder mehrere IT-Ressourcen und mittels mandantenfähiger Installation für mehrere Kunden gleichzeitig (Cloud-Software) zu implementieren.

5.3. Zur Bereitstellung von SaaS gehört ein bestimmtes Speichervolumen für Betriebsdaten, dessen Umfang im Angebot oder in den Produktspezifikationen in den Leistungsbeschreibungen näher bestimmt wird. Bei Überschreitung des Speichervolumens ist der Kunde zu einer Vergütung des zusätzlich beanspruchten Speicherplatzes nach der jeweils aktuellen Fassung der allgemeinen Preisliste von Project B verpflichtet.

5.4. Eine gesonderte Dokumentation für die Bedienung, Installation oder Anpassung, die über etwaige Anmerkungen und Erläuterungen in der Software selbst hinausgeht, wird nur geschuldet, wenn und soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

6. Beschaffenheit von KI-Diensten, Modellen und Berechnungen

6.1. Die Leistungen von Project B können auf komplexen Algorithmen, Modellen, mathematischen Formeln oder künstlicher Intelligenz ("KI"-) Methoden basieren. Bei diesen Grundlagen, bei der Implementierung, Konfiguration, bei der Darstellung und Interpretation können Fehler auftreten. Maschinelle Lernmethoden leiten Ergebnisse aus nicht oder nicht unmittelbar erkennbaren Kriterien ab. Project B übernimmt daher keine Garantie dafür, dass Ergebnisse eine bestimmte Qualität in Bezug auf die verarbeiteten Daten darstellen.

6.2. Es obliegt dem Kunden, die Eignung, Richtigkeit und Freiheit von unerwünschten Eigenschaften der von dem Kunden übermittelten und der mittels der Leistungen von Project B zu verarbeitenden Daten zu verifizieren.

6.3. Der Kunde führt eine angemessene Plausibilitätsprüfung und Stichprobe der Ergebnisse der Leistungen von Project B („Leistungsergebnisse") durch, insbesondere bevor solche Ergebnisse als Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen verwendet werden.

6.4. Es obliegt dem Kunden, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden, die durch die Verwendung fehlerhafter oder unerwünschter Leistungsergebnisse entstehen können, zu bestimmen und umzusetzen und die Maßnahmen in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. Project B ist nicht in der Lage und auch nicht verpflichtet, die entsprechenden Risiken zu bestimmen und die getroffenen Maßnahmen bezogen auf die Risiken zu bewerten.

7. Änderungen der Plattform und Leistungen

7.1. Project B schuldet nur die aktuelle Version der Plattform. Davon kann nur durch ausdrückliche Vereinbarung abgewichen werden.

7.2. Project B ist jederzeit berechtigt, die Plattform bzw. die ihr zugrundeliegende Software oder die im Zusammenhang damit erbrachten Leistungen zu ändern, zu erweitern und anzupassen, insbesondere durch Installation von Updates, neuen Versionen oder sonstigen Weiterentwicklungen der Software (neue Programmversion). Solange die neue Programmversion keine Reduzierung der vereinbarten Leistung darstellt, kann Project B die Programmversion ohne Zustimmung des Kunden implementieren. Neue Programmversionen können auch veränderte technische Anforderungen bedingen, die vom Kunden sicherzustellen sind. Neue Programmversionen können auch Funktionalitäten, Algorithmen und Berechnungsmethoden beeinflussen.

7.3. Neue Programmversionen werden von Project B im Zweifel in gleicher Weise bereitgestellt wie die ursprüngliche Software. Bei wesentlichen Änderungen informiert Project B den Kunden über die Implementierung der neuen Programmversion. Project B kann derartige Änderungen auf der Plattform oder der Webseite von Project B ankündigen.

8. Pflichten des Kunden

8.1. Der Kunde benennt mindestens einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der für den Kunden rechtsverbindliche Erklärungen abgeben kann oder eine zeitnahe Herbeiführung solcher Erklärungen bewirken kann und der mit der IT-Infrastruktur des Kunden vertraut ist.

8.2. Der Kunde erklärt, alle Informationen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss wahrheitsgemäß und vollständig angegeben zu haben und erkennbar für das Vertragsverhältnis relevante Änderungen dieser Informationen unaufgefordert mitzuteilen.

8.3. Der Kunde unterstützt Project B bei der Erbringung der Leistungen unaufgefordert und im zumutbaren Maße, insbesondere durch umgehende Beantwortung von Anfragen und Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen genannten Mitwirkungsleistungen. Der Kunde weist selbständig auf absehbare Verzögerung von Mitwirkungen oder sonstigen Erschwernissen bei der Leistungserbringung aus seiner Sphäre hin.

8.4. Der Kunde muss für die Nutzung der SaaS-Anwendung für eine ausreichend schnelle Internetverbindung sorgen und alle von ihm benutzten Zugangsgeräte sicher halten, insbesondere durch Installation aller sicherheitsrelevanten Updates.

8.5. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall von Störungen oder Ausfällen der Leistungen von Project B, insbesondere für den Fall, dass eine Anwendung ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet oder die Verfügbarkeit eines Dienstes eingeschränkt ist.

8.6. Der Kunde ist für die regelmäßige und fallbezogene Datensicherung und Fehlerdiagnose verantwortlich. Fallbezogen ist eine Datensicherung insbesondere vor allen Fern-Wartungs-, Fernzugriffs- oder sonstigen Vor-Ort-Tätigkeiten der Project B zur Aktualisierung, Änderung oder Konfiguration von Software in der Sphäre des Kunden erforderlich. Soweit Project B die Datensicherung als eigene Leistungspflicht übernommen hat, bleibt diese Verpflichtung unberührt.

8.7. Bevor der Kunde Fehler meldet, Supportleistungen in Anspruch nimmt oder Mängel geltend macht, prüft er die von Project B oder auch anderen Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zur betreffenden Leistung im angemessenen Umfang, insbesondere Informationen zur Behebung von Fehlern.

8.8. Es obliegt dem Kunden, die Zulässigkeit des beabsichtigten Einsatzes der Leistungen und Leistungsergebnisse der Project B sowie deren Eignung für die beabsichtigte Verwendung, insbesondere aus wirtschaftlicher Sicht, zu prüfen. Project B übernimmt eine solche Prüfung nur als zusätzliche Leistung, wenn dies ausdrücklich für konkrete Zwecke vereinbart ist.

8.9. Der Kunde verpflichtet seine Erfüllungsgehilfen und Hilfspersonen zur Einhaltung der Pflichten dieser Klausel gegenüber Project B.

8.10. Project B ist für Leistungseinschränkungen, die durch eine Pflichtverletzung des Kunden verursacht werden, nicht verantwortlich, es sei denn, Project B hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten. Soweit der Kunde mit einer Mitwirkung in Verzug ist oder diese nicht ordnungsgemäß erfüllt, kann Project B eine angemessene Entschädigung, einschließlich etwaiger Vorhaltekosten verlangen. Sonstige Rechte der Project B aus Verzug oder Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.

8.11. Gelieferte oder bereitgestellte Gegenstände und Leistungen sind vom Kunden unverzüglich zu untersuchen und zu prüfen. § 377 HGB findet ggf. entsprechende Anwendung.

9. Vergütung, Abrechnung

9.1. Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot oder Leistungsbeschreibungen.

9.2. Soweit in einer Bestellung nicht anderweitig kenntlich gemacht, ist die geschuldete Vergütung jährlich im Voraus zu zahlen.

9.3. Soweit nicht ausdrücklich abweichend angegeben, handelt es sich bei allen Preisen um Nettopreise zzgl. USt.

9.4. Akzeptierte Währung ist Euro.

9.5. Akzeptierte Zahlungsmittel sind: Kreditkarte, Lastschrift, Banküberweisung.

9.6. Rechnungen von Project B sind mit Zugang fällig und vom Kunden innerhalb von zehn (10) Tagen zu bezahlen. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung der Rechnungen einverstanden. Einwendungen gegen die Rechnungen von Project B hat der Kunde innerhalb von drei (3) Monaten nach Zugang der Rechnung spätestens zu erheben. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Geltendmachung von Einwänden, ist er hiermit ausgeschlossen, es sei denn, er hat das Versäumnis der rechtzeitigen Geltendmachung von Einwänden nicht zu vertreten. Auf den Ausschlusstatbestand weist Project B in den Rechnungen hin.

9.7. Erbringt Project B auf Wunsch des Kunden zusätzliche Leistungen, so erhält Project B für derartige Leistungen eine Vergütung nach Zeit- und Materialaufwand zu den allgemeinen Sätzen von Project B.

9.8. Soweit der vereinbarte Nutzungsumfang erheblich überschritten wird, erhält Project B eine angemessene, von Project B zu bestimmende Vergütung.

9.9. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Project B berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist, in der Project B auch mit der Sperrung des Zugangs zu den Leistungen der Project B gedroht haben, bis zum Zahlungseingang den Zugang zu den Leistungen zu sperren. Dies gilt nicht bei unerheblichen Rückständen von bis zu 5 % der für die Leistung geschuldeten Vergütung, bei zeitabhängiger Vergütung im Verhältnis zu einem Monat. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie sonstige Ansprüche der Project B (z.B. Verzugszinsen) bleiben hiervon unberührt.

9.10. Project B behält sich vor, die vereinbarte Vergütung eines Dauerschuldverhältnisses mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Wirksamwerden angemessen anzupassen, wenn und soweit sich die der Preisgestaltung zu Grunde liegenden Kalkulationsgrundlagen wie Kosten für Personal, Material, Betrieb und Software-Pflege, staatliche/behördliche Steuern, Abgaben, Gebühren und Kosten von Dritt-Komponenten verändert haben und nur soweit sich der Gesamtpreis dadurch verändert. Sobald sich die jährliche Vergütung um mehr als 10 % erhöht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Die Kündigung muss mindestens zwei (2) Wochen vor Wirksamwerden der Preisanpassung erfolgen. Project B weist in der Ankündigung der Preisanpassung auf das besondere Kündigungsrecht hin. Sinken die in Satz 1 genannten Kalkulationsgrundlagen, kann der Kunde eine Preissenkung entsprechend der sinkenden Kosten verlangen. Diesen Anspruch kann der Kunde mit einer Frist von sechs (6) Wochen geltend machen. Das jeweilige (Änderungs-) Kündigungsrecht der Parteien bleibt von dieser Klausel unberührt.

10. Nutzungsrechte, Beschränkungen

10.1. Software und die dazugehörige Dokumentation sind rechtlich geschützt. Urheberrechte und sonstige Leistungsschutzrechte, Patentrechte, Markenrechte (insbesondere Kennzeichen und Werktitel), alle sonstigen gewerblichen Schutzrechte und geistigen Eigentumsrechte an der Software und der Dokumentation, die Project B im Zusammenhang mit der Anbahnung oder Durchführung des Vertrags bereitstellt oder dem Kunden zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Parteien ausschließlich Project B zu.

10.2. Der Kunde einer SaaS-Anwendung erhält die befristete Möglichkeit, die Funktionalitäten der Software für die vertraglich vereinbarten Zwecke über das Internet zu verwalten oder anderweitig zu nutzen. Der Kunde erhält insbesondere keine Rechte am Quellcode der Software, an der Software-Anwendung oder an den Algorithmen oder Methoden, auf denen die Leistungsergebnisse basieren. Die Software wird nicht auf Rechnern des Kunden bereitgestellt oder zur Installation auf eigenen oder fremden Ressourcen des Kunden übergeben; der Kunde erhält keine Rechte an der Software. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Software herunterzuladen, zu speichern, zu vervielfältigen oder zu bearbeiten.

10.3. Die Anzahl der Benutzer (named user, concurrent user) sowie die Art, den Umfang und sonstige Bedingungen der Nutzung können vereinbart werden. Soweit nicht anderweitig vereinbart, kann Project B der Nutzung ein named user Lizenzmodell zugrunde legen.

10.4. Soweit dem Kunden durch Download aus der Plattform Dateien zur Verfügung gestellt werden, wird dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht zur Nutzung von Kopien dieser Daten zum vertragsgemäß vorgesehenen Zweck eingeräumt.

11. Unberechtigte Nutzungen

11.1. Jede Nutzung der Plattform und der ihr zugrundeliegenden Software, die nicht ausdrücklich erlaubt oder für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, ist verboten.

11.2. Der Kunde muss für eine rechtmäßige Nutzung Sorge tragen. Insbesondere garantiert der Kunde, dass die Nutzung der eingegebenen Daten nicht gegen datenschutz-, wettbewerbs-, straf-, urheber-, marken-, kennzeichen-, patent-, arbeits- oder namensrechtliche Bestimmungen oder Bestimmungen zum Jugendschutz verstößt oder anderweitig Rechte Dritter verletzt.

11.3. Der Kunde stellt Project B von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung (nicht beschränkt auf die gesetzlichen Gebühren) frei, soweit Dritte gegenüber Project B Ansprüche geltend machen, dass vom Kunden eingegebene Daten Rechte Dritter verletzen oder auf andere Weise rechtswidrig sind. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Ansprüche nicht zu vertreten hat.

11.4. Dem Kunden ist es ferner nicht gestattet

a) die Leistungen der Project B zu nutzen, um maschinelle Algorithmen zu trainieren oder andere maschinelle Lerntechnologien zu entwickeln;

b) die Funktionsweise der von Project B angebotenen Leistungen mittels des sogenannten Reverse Engineering zu untersuchen, zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu nutzen;

c) ohne Abstimmung mit Project B technische Last- und/oder Penetrationstests auf den Systemen der Project B durchzuführen;

d) die Leistungen der Project B auf eine Art und Weise zu nutzen, dass die Vertraulichkeit oder Integrität der IT-Systeme der Project B kompromittiert werden könnte.

11.5. Verboten ist auch die Verbreitung von Malware wie Viren, Würmern, Trojanern etc. auf der Plattform.

11.6. Die Verwendung von Datensammel- und -extraktionsprogrammen, um Teile der Plattform und der dort angebotenen Inhalte zu extrahieren und weiterzuverwenden, ist nicht gestattet.

11.7. Ferner ist es dem Kunden nicht gestattet, eine eigene Datenbank mit wesentlichen Teilen der Plattform zu erstellen oder zu veröffentlichen oder die Inhalte der Plattform auf sonstige Weise automatisiert abzurufen.

11.8. Unzulässig sind ferner Nutzungen, die den typischen Nutzungsumfang erheblich überschreiten. Der Nutzungsumfang gilt dann als erheblich überschritten, wenn die tatsächliche Nutzung entweder (i) von den im Angebot genannten Kriterien zur Bestimmung des Nutzungsumfangs oder – im Falle fehlender individualvertraglicher Bestimmungen – (ii) von dem typischen, vorhersehbaren Nutzungsverhalten des Kunden erheblich abweicht. Insbesondere maßgeblich sind folgende Kriterien: Anzahl der Benutzer und der Speicherplatz. Bei erheblicher Überschreitung des vereinbarten Nutzungsumfangs erhält Project B eine angemessene, von Project B zu bestimmende Vergütung.

12. Nutzung von Daten zur Verbesserung eigener Dienste

Project B ist berechtigt, die vom Kunden bereitgestellten Daten und die Leistungsergebnisse, soweit diese nicht personenbeziehbar sind, sowie die anonymisierten und aggregierten personenbezogenen Daten des Kunden für die allgemeine, nicht kundenspezifische Entwicklung und Verbesserung ihrer eigenen Leistungen zu verwenden und für sich Ergebnisse zu schaffen, die das alleinige geistige Eigentum von Project B sind. Dies umfasst insbesondere die Nutzung für maschinelles Lernen, statistische Analysen, Produktverbesserungen und neue Produktentwicklungen.

13. Verfügbarkeit

13.1. Project B schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform oder der darüber abrufbaren Inhalte und Funktionalitäten. Project B bemüht sich insoweit um eine Verfügbarkeit von 98,5 % pro Kalenderjahr in ihrem Verantwortungsbereich. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit der Anwendung auf dem von Project B genutzten Server. Zum Verantwortungsbereich zählen insbesondere nicht die Telekommunikationsverbindungen, die Hard- und Softwareumgebung beim Kunden.

13.2. Während Zeiten der Nichtverfügbarkeit („Downtimes") kann die Erreichbarkeit der Plattform beeinträchtigt sein oder unmöglich sein. Downtimes können insbesondere eintreten bei der Durchführung notwendiger Pflege- und Wartungsarbeiten an der IT-Infrastruktur. Project B bemüht sich darum, solche Downtimes in Zeiträumen geringer Auslastung, insbesondere in der Nacht, zu planen. Project B kündigt Downtimes mit angemessenem Vorlauf an. Die Ankündigung von Downtimes kann insbesondere auch auf der Plattform oder der Webseite von Project B erfolgen. Das Recht von Project B, jederzeit und auch ohne vorherige Ankündigung angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um spezifische Gefährdungen für die Sicherheit und Integrität der Systeme zu verhindern, bleibt davon unberührt.

14. Laufzeit, Kündigung

14.1. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von zwölf (12) Monaten.

14.2. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der festen Laufzeit von beiden Parteien gekündigt werden, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere feste Laufzeit von 12 Monaten.

14.3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Project B liegt insbesondere dann vor, wenn Project B die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann, weil

a) der Kunde gegenüber Project B falsche Angaben macht, die zu einer nicht nur unwesentlich geringeren Vergütung als die vertragsgemäße Vergütung führen;

b) der Kunde in erheblichem Umfang unberechtigte Nutzungen der Software oder anderer Leistungen vornimmt; oder

c) der Kunde mit der Zahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung entweder für zwei (2) aufeinander folgende Monate oder über einen längeren Zeitraum als zwei (2) Monaten mit der Zahlung der Vergütung in Höhe von mindestens (2) zwei Monatszahlungen in Rückstand ist.

14.4. Die Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen.

14.5. Die Nutzungsrechte sind auf die Laufzeit des Vertrages begrenzt. Das Nutzungsrecht endet spätestens mit Ablauf der Laufzeit dieses Vertrages. Der Kunde muss bei Beendigung des Nutzungsrechts jede weitere Nutzung der Plattform und sonstiger Leistungen der Project B einstellen und unterlassen.

14.6. Project B wird die unter dem Account des Kunden gespeicherten Daten auf IT-Ressourcen unter der Kontrolle von Project B innerhalb von sechs (6) Monaten nach Ende der Laufzeit des Vertrags löschen, sofern Project B nicht gesetzlich oder behördlich zu einer längeren Aufbewahrung der Daten verpflichtet oder berechtigt ist. Der Kunde wird Project B zusammen mit der Kündigung mitteilen, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung eine sofortige Löschung zum Wirksamwerden der Kündigung erfolgen soll.

15. Haftung

15.1. Die nachfolgenden Bestimmungen über die Haftung und Gewährleistung der Project B gelten für alle Ansprüche auf Schadenersatz, Ansprüche wegen Mängeln oder Ansprüche statt dieser, die der Kunde aus oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch Project B geltend macht, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jede Pflichtverletzung, Bestehen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung usw.), nicht aber für Ansprüche des Kunden

wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,

im Falle der arglistigen Verschweigung eines Mangels durch Project B oder wegen des Fehlens einer Beschaffenheit, für die Project B eine Garantie übernommen hat,

die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Project B oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen,

nach dem Produkthaftungsgesetz, und

die von § 69 oder § 70 TKG erfasst werden.

Für die vorstehenden Ausnahmen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

15.2. Project B haftet nur bei leichter Fahrlässigkeit, wenn sie gegen wesentliche Pflichten, d.h. gegen Pflichten verstößt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf einen Betrag in Höhe von EUR 20.000,00 je Schadensfall. Dies gilt auch für den entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Im Übrigen ist die Haftung von Project B für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

15.3. Die Haftung von Project B für grob fahrlässig verursachte Schäden durch ihre Erfüllungsgehilfen ist auf den Ersatz des typischen Schadens begrenzt, der für Project B zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war.

15.4. Die verschuldensunabhängige Haftung der Project B im Bereich des Mietrechts und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.

15.5. Project B haftet nicht für Mängel an angeschlossenen Fremd-Komponenten, eigener Software des Kunden oder den zur Verbindung eingesetzten Schnittstellen, sofern diese nicht von Project B selbst geliefert wurden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die praktischen oder rechtlichen Folgen, wie zusätzliche Kosten, Funktionseinschränkungen, Sicherheitsrisiken oder mögliche Schäden, die mit der Nutzung der Leistungen der Project B verbunden sind, zu prüfen.

15.6. Project B hat Leistungsstörungen nicht zu vertreten, die auf höhere Gewalt (insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Netz-Infrastruktur, Störungen in den Leistungen von Carriern) zurückzuführen sind. Project B übernimmt keine Verantwortung oder Verpflichtung zur Abwehr derartiger Ereignisse, auch wenn diese vorhersehbar sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

15.7. Project B behält sich die Einrede des Mitverschuldens vor, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungen des Kunden zur Datensicherung und zum Schutz vor Schadsoftware nach dem aktuellen Stand der Technik.

15.8. Bei Datenverlust haftet Project B nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

15.9. Für Leistungen, die unter den Lizenzbedingungen Dritter genutzt werden, gelten die Haftungsregelungen der jeweiligen Lizenz vorrangig und abschließend. Soweit diese Regelungen keine Anwendung finden, gilt dieser Abschnitt nachrangig.

15.10. Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Ansprüche des Kunden gegen Organe oder Mitarbeiter der Project B.

16. Geheimhaltung

16.1. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werden, zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen sind solche, die als schutzwürdig oder vertraulich gekennzeichnet oder in sonstiger Weise als solche gekennzeichnet sind, oder Informationen, die nach den Umständen ihrer Offenbarung vom Empfänger vernünftigerweise als vertraulich erkennbar sind oder die ein Geschäftsgeheimnis im Sinne von § 2 Nr. 1 GeschGehG darstellen.

16.2. Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, wenn und soweit die jeweiligen Informationen (i) allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden des Empfängers und ohne Verstoß gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt werden, (ii) Stand der Technik sind oder werden, (iii) dem Empfänger bereits zum Zeitpunkt der Übermittlung bekannt sind, (iv) dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig bekannt oder zugänglich gemacht wurden oder werden, (v) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder vollziehbarer behördlicher Anordnungen oder gerichtlicher Entscheidungen offengelegt werden müssen. Die andere Partei wird rechtzeitig vor der Weitergabe der Informationen an Dritte informiert.

16.3. Jede Partei trifft angemessene Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen der anderen Partei, mindestens aber die nach § 2 Nr. 1 b) GeschGehG erforderlichen Maßnahmen. Jede Partei gibt vertrauliche Informationen der anderen Partei nur an die dieser Geheimhaltungsverpflichtung unterliegenden Leitungsorgane, Mitarbeiter, Berater oder Unterauftragnehmer weiter, denen die Empfänger dann entsprechend unterliegen.

17. Datenschutz

17.1. Project B verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

17.2. Der Kunde stellt die Rechtmäßigkeit der mit der Durchführung des Vertrages verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge für die personenbezogenen Daten aus seiner eigenen Sphäre sicher und holt insbesondere etwa notwendige Einwilligungen ein. Ferner übernimmt der Kunde auch die Erfüllung sämtlicher datenschutzrechtlicher Informationspflichten, insbesondere gemäß Art. 13 bzw. 14 DSGVO, gegenüber den betroffenen Personen aus seiner eigenen Sphäre, insbesondere Mitarbeitenden, für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Project B zur Durchführung des Vertrages. Sofern Project B personenbezogene Daten im Auftrag bzw. des Kunden verarbeitet (Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien hierzu eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach dem von Project B im Allgemeinen verwendeten Muster ab.

18. Änderungen dieser AGB

18.1. Project B behält sich vor, diese AGB und die Bestimmungen in den Leistungsbeschreibungen zu ändern oder zu ergänzen, auch mit Wirkung für bereits bestehende Vertragsverhältnisse. Das Gleiche gilt für die Höhe der Vergütung für die Produkte und Leistungen, wobei hinsichtlich der Bedingungen und des Umfangs der Änderung der Vergütung die Bestimmungen der Preisanpassung nach Ziffer 9.10 gelten. Project B wird den Kunden vor etwaigen Änderungen oder Ergänzungen informieren. Änderungen und Ergänzungen gelten als vom Kunden angenommen, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach erfolgter Mitteilung widerspricht. Project B weist den Kunden auf die Folgen des Schweigens des Kunden in der Mitteilung der Änderung oder Ergänzung dieser AGB hin. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gegen die Änderungen oder Ergänzungen kann jede Partei den Vertrag kündigen. Die Kündigung kann auch von Project B zusammen mit der Mitteilung erklärt werden. Bei Änderungen oder Ergänzungen der AGB, die aufgrund geltenden Rechts oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnung zwingend sind, können die vorgenannten Fristen auch kürzer sein.

18.2. Diese Ziffer 18 findet keine Anwendung auf Änderungen oder Ergänzungen der Leistungen der Project B bei Dauerschuldverhältnissen, die keinen erheblichen Einfluss auf das Äquivalenzverhältnis haben. Insbesondere bleiben die Bestimmungen dieser AGB zu Änderungen der Systeme oder zu Änderungen der Leistungen durch Updates unberührt.

19. Schlussbestimmungen

19.1. Project B darf den Kunden als Referenz nennen. Die Parteien können auch öffentlich über ihre Leistungen zu Selbstdarstellungszwecken berichten, soweit kein Konflikt mit der Geheimhaltungspflicht oder dem Datenschutz besteht.

19.2. Project B ist berechtigt, den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag auf ein anderes Unternehmen, welches die für die Erfüllung des Vertrags wesentlichen Betriebsmittel übernommen hat, etwa im Wege eines M&A-Deals oder einer Ausgründung, oder auf ein verbundenes Unternehmen nach § 15 AktG, zu übertragen. Der Kunde ist über die Übertragung der Vertragsbeziehung zu informieren.

19.3. Der Kunde darf außer im Rahmen des § 354a HGB nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Project B Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abtreten.

19.4. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen oder mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, von Project B schriftlich bestätigt oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf denen der Kunde nach den Gewährleistungsbestimmungen wegen Mängeln berechtigt ist.

19.5. Erklärungen nach diesen AGB (darunter Zustimmungen, Mitteilungen etc.) sind in Textform (wie etwa Fax, E-Mail) abzugeben, sofern nicht anders vereinbart.

19.6. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) und solcher Bestimmungen, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen können.

19.7. Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis werden ausschließlich von den für den Geschäftssitz der Project B zuständigen staatlichen Gerichten entschieden. Project B kann den Kunden jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.