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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Project B GmbH
I Allgemein
1. Allgemeines, Vertragsverhältnis
1.1. Project B GmbH, Karlsplatz 3, 80335 München, Deutschland ("Project B") bietet Softwareanwendungen auf Basis einer Software-as-a-Service-Plattform zur Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Beschäftigungsdaten (die "Plattform") an, die es Unternehmen sowie deren Beratern ("Kunden") ermöglicht, die für die Gehaltsabrechnung erforderlichen Beschäftigungsdaten zu verwalten und zu pflegen sowie wichtige Prozesse der Gehaltsabrechnung, des Finanzwesens und der Personalverwaltung zu digitalisieren und zu automatisieren. Die Plattform kann auch von Arbeitnehmern selbst ("Mitarbeiterkunden") genutzt werden, um direkten Zugriff auf ihre eigenen Lohndaten zu erhalten (Mitarbeiterservice). Dieses Dokument regelt sowohl das Verhältnis zwischen Project B und Firmenkunden (Abschnitt II) als auch zwischen Project B und Kunden, die die Plattform als Mitarbeiter nutzen (Abschnitt III; Mitarbeiterservice). Die Regelungen in diesem Abschnitt I gelten sowohl für Firmenkunden als auch für Mitarbeiterkunden.
1.2. Die Plattform ist über eine webbasierte Benutzeroberfläche und eine Programmierschnittstelle (API) verfügbar.
1.3. Diese AGB ersetzen alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Project B.
1.4. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der deutschen und der englischen Version dieser AGB gilt vorrangig die deutsche Version.
2. Technische Grundlagen
2.1. Project B ist in der Durchführung und Gestaltung seiner Leistungen frei, soweit die Leistungsbeschreibung keine konkreten Vorgaben enthält. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Einhaltung von Normen (z.B. DIN, ISO, BSI).
2.2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden bzw. Mitarbeiterkunden, die technischen und sonstigen Voraussetzungen für die Nutzung der Leistungen von Project B, insbesondere die Anforderungen an die IT-Ressourcen ("Systemvoraussetzungen"), vor der Nutzung der Leistungen zu ermitteln und festzulegen.
2.3. Project B kann die Systemvoraussetzungen oder Systemempfehlungen im Einzelfall mitteilen, in die Leistungsbeschreibung aufnehmen oder auf eigenen digitalen Informationsangeboten zur Verfügung stellen. Die von Project B veröffentlichten Systemvoraussetzungen sind unverbindliche Mindestanforderungen für die Nutzung der Leistungen von Project B zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Project B ist von eigenen (Nach-)Leistungspflichten und der Haftung (für Mängel) befreit, soweit diese nicht nur unwesentlich durch die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen verursacht sind.
2.4. Die Systemvoraussetzungen werden von Project B von Zeit zu Zeit an den technischen Fortschritt angepasst und garantieren nicht die Qualität der Leistungen von Project B für die gesamte Vertragsdauer. Es liegt in der Verantwortung des Kunden bzw. Mitarbeiterkunden, unmittelbar vor der Vereinbarung von (weiteren) Dienstleistungen zu prüfen, ob sich die Systemanforderungen oder Systemempfehlungen geändert haben. Dies gilt auch dann, wenn Project B Kenntnis von der beabsichtigten Nutzung der Leistungen von Project B durch den Kunden bzw. Mitarbeiterkunden hat.
3. Vertragsschluss
3.1. Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung der vereinbarten Software zur Nutzung der Funktionalitäten der Software über Fernkommunikationsmittel als Software as a Service (SaaS). Der Kunde bzw. der Mitarbeiterkunde erhält keine Rechte an der Software. Die vereinbarte Beschaffenheit der SaaS-Anwendung ergibt sich aus dem Angebot bzw. aus den Produktspezifikationen in den Leistungsbeschreibungen. Weitere Eigenschaften der Softwareprodukte schuldet Project B nicht. Insbesondere sind Zusicherungen der Softwareprodukte in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung von Project B nicht verbindlich.
3.2. Die Bereitstellung erfolgt auf IT-Ressourcen, die Project B selbst betreibt oder anmietet. Project B ist berechtigt, die SaaS-Funktionalitäten durch eine oder mehrere Anwendungen, verteilt auf eine oder mehrere IT-Ressourcen und mittels mandantenfähiger Installation für mehrere Kunden und Mitarbeiterkunden gleichzeitig zu implementieren (Cloud-Software).
3.3. Eine gesonderte Dokumentation zur Bedienung, Installation oder Anpassung, die über die Ausführungen und Erläuterungen in der Software selbst hinausgeht, ist nur geschuldet, wenn und soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Änderung an der Plattform und an den Diensten
4.1. Project B schuldet nur die aktuelle Version der Plattform. Hiervon kann nur durch ausdrückliche Vereinbarung abgewichen werden.
4.2. Project B ist jederzeit berechtigt, die Plattform oder die ihr zugrundeliegende Software oder die im Zusammenhang damit erbrachten Leistungen zu ändern, zu erweitern und anzupassen, insbesondere durch Installation von Updates, neuen Versionen oder sonstigen Weiterentwicklungen der Software (neue Programmversion). Solange die neue Programmversion keine Minderung der vereinbarten Leistung darstellt, kann Project B die Programmversion ohne Zustimmung des Kunden oder des Mitarbeiterkunden implementieren. Neue Programmversionen können auch geänderte technische Voraussetzungen erfordern, die vom Kunden bzw. vom Mitarbeiterkunden sicherzustellen sind. Neue Programmversionen können auch Auswirkungen auf Funktionalitäten, Algorithmen und Berechnungsmethoden haben.
4.3. Im Zweifelsfall werden neue Programmversionen von Project B in gleicher Weise wie die Originalsoftware überlassen. Bei wesentlichen Änderungen wird Project B den Kunden oder den Mitarbeiterkunden über die Einführung der neuen Programmversion informieren. Project B kann solche Änderungen auf der Plattform oder der Website von Project B ankündigen.
5. Nutzungsrechte, Beschränkungen
5.1. Software und die dazugehörige Dokumentation sind rechtlich geschützt. Urheber- und sonstige Leistungsschutzrechte, Patentrechte, Markenrechte (insbesondere Marken und Werktitel), alle sonstigen gewerblichen Schutzrechte und geistigen Eigentumsrechte an der Software und der Dokumentation, die Project B dem Kunden oder dem Mitarbeiterkunden im Rahmen der Vertragsanbahnung oder -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Parteien zueinander ausschließlich Project B zu.
5.2. Der Kunde oder der Mitarbeiterkunde einer SaaS-Anwendung erwirbt die zeitlich begrenzte Möglichkeit, die Funktionalitäten der Software zu den vertraglich vereinbarten Zwecken über das Internet zu verwalten oder anderweitig zu nutzen. Nicht eingeräumt werden Rechte am Quellcode der Software, an der Softwareanwendung oder an den Algorithmen oder Methoden, auf denen die Leistungsergebnisse beruhen. Insbesondere ist der Kunde oder Mitarbeiterkunde nicht berechtigt, die Software herunterzuladen, zu speichern, zu vervielfältigen oder zu bearbeiten.
5.3. Die Anzahl der Nutzer (Named User, Concurrent User) sowie Art, Umfang und sonstige Bedingungen der Nutzung können vereinbart werden. Sofern nichts anderes vereinbart wird, kann Project B die Nutzung auf ein Named-User-Lizenzmodell stützen.
5.4. Werden dem Kunden oder dem Mitarbeiterkunden Dateien per Download von der Plattform zur Verfügung gestellt, räumt Project B ein nicht ausschließliches Recht ein, Kopien dieser Daten für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen.
6. Unerlaubte Verwendungen
6.1. Jede Nutzung der Plattform und der ihr zugrunde liegenden Software, die nicht ausdrücklich erlaubt oder zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, ist untersagt.
6.2. Der Kunde bzw. der Mitarbeiterkunde hat sicherzustellen, dass die Nutzung rechtskonform ist. Insbesondere gewährleistet der Kunde bzw. der Mitarbeiterkunde, dass die Nutzung der eingegebenen Daten nicht gegen datenschutz-, wettbewerbs-, straf-, urheber-, marken-, kennzeichnungs-, patent-, arbeits- oder namensrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen verstößt oder in sonstiger Weise die Rechte Dritter verletzt.
6.3. Der Kunde stellt Project B von allen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung (insbesondere Anwaltskosten) frei, soweit Dritte gegenüber Project B geltend machen, dass vom Kunden eingegebene Daten Rechte Dritter verletzen oder sonst rechtswidrig sind. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dies nicht zu vertreten hat.
6.4. Darüber hinaus ist es dem Kunden oder dem Mitarbeiterkunden nicht gestattet:
a) die Dienste von Project B nutzen, um maschinelle Algorithmen zu trainieren oder andere Technologien des maschinellen Lernens zu entwickeln;
b) die Funktionalität der von Project B angebotenen Dienste durch sogenanntes Reverse Engineering zu untersuchen, sie zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder sie als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden;
c) technische Belastungs- und/oder Penetrationstests an den Systemen von Project B durchzuführen, ohne Project B zu konsultieren;
d) die Dienste von Project B in einer Weise zu nutzen, die die Vertraulichkeit oder Integrität der informationstechnischen Systeme von Project B beeinträchtigen kann.
6.5. Es ist auch verboten, Schadprogramme wie Viren, Würmer, Trojaner usw. auf der Plattform zu verbreiten.
6.6. Der Einsatz von Datensammel- und Extraktionsprogrammen zur Extraktion und Wiederverwendung von Teilen der Plattform und der dort angebotenen Inhalte ist nicht gestattet.
6.7. Darüber hinaus ist es dem Kunden bzw. dem Mitarbeiterkunden nicht gestattet, eine eigene Datenbank zu erstellen oder zu veröffentlichen, die wesentliche Teile der Plattform enthält, oder die Inhalte der Plattform in sonstiger Weise automatisch abzurufen.
6.8. Unzulässig sind auch Nutzungen, die den typischen Nutzungsumfang erheblich überschreiten. Eine erhebliche Überschreitung des Nutzungsumfangs liegt vor, wenn die tatsächliche Nutzung entweder
(i) von den im Angebot genannten Kriterien zur Bestimmung des Nutzungsumfangs oder - mangels einzelvertraglicher Regelungen -
(ii) von dem typischen, vorhersehbaren Nutzungsverhalten des Kunden oder Mitarbeiterkunden erheblich abweicht. Maßgeblich sind insbesondere die folgenden Kriterien: Anzahl der Nutzer und Speicherplatz. Wird der vereinbarte Nutzungsumfang erheblich überschritten, erhält Project B eine von Project B zu bestimmende angemessene Vergütung.
7. Verfügbarkeit
7.1. Project B schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform bzw. der über sie zugänglichen Inhalte und Funktionalitäten. Dafür strebt Project B in seinem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit von 98,5% pro Kalenderjahr an. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit der Anwendung auf dem von Project B genutzten Server. Nicht in den Verantwortungsbereich fallen insbesondere die Telekommunikationskanäle, die Hard- und Softwareumgebung beim Kunden oder beim Mitarbeiterkunden.
7.2. Während Zeiten der Nichtverfügbarkeit ("Downtimes") kann die Erreichbarkeit der Plattform beeinträchtigt oder unmöglich sein. Downtimes können insbesondere bei der Durchführung von notwendigen Pflege- und Wartungsarbeiten an der IT-Infrastruktur auftreten. Project B ist bestrebt, solche Downtimes in Zeiten geringerer Auslastung, insbesondere in der Nacht, zu planen. Project B wird Downtimes mit angemessener Vorlaufzeit ankündigen. Die Ankündigung von Downtimes kann insbesondere auch über die Plattform oder die Website von Project B erfolgen. Hiervon unberührt bleibt das Recht von Project B, jederzeit, auch ohne vorherige Ankündigung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um konkrete Gefährdungen der Sicherheit und Integrität der Systeme abzuwehren.
8. Sonstiges (Allgemein)
8.1. Erklärungen nach diesen AGB (einschließlich Zustimmungen, Mitteilungen usw.) bedürfen der Textform (z.B. Fax, E-Mail), soweit nichts anderes vereinbart ist.
8.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht) und solcher Bestimmungen, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen können.
II Dienstleistungen für Unternehmen (Unter-nehmensbereich, Gehaltsabrechnungsbereich) (B2B)
1. Abschluss von Verträgen
1.1. Ein Vertrag kommt in der Regel zustande, wenn der Kunde das Angebot von Project B in Textform annimmt, z.B. wenn er eine Bestellung aufgibt oder das Angebot von Project B bestätigt.
1.2. Soweit auf den Webseiten von Project B Produkte oder Dienstleistungen vorgestellt und der Abschluss von Verträge in Aussicht gestellt werden, handelt es sich im Zweifel nur um eine Aufforderung an den Kunden, entsprechende Angebote abzugeben. Project B behält sich vor, das Angebot des Kunden anzunehmen, insbesondere im Hinblick auf die Prüfung der eigenen Lieferfähigkeit und der Bonität des Kunden. Stellt die Erklärung von Project B insoweit eine modifizierende Annahme dar, als Project B diese AGB erstmals einbezieht, ist im Zweifel der Zugang der Annahmeerklärung entbehrlich.
1.3. Von diesen AGB ganz oder teilweise abweichende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Project B nicht an, es sei denn, Project B hat ihnen ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Project B in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistungen unwidersprochen erbringt. Auf Seiten von Project B sind nur die Geschäftsleitung oder von der Geschäftsleitung beauftragte Mitarbeiter berechtigt, ihre Zustimmung zu Geschäftsbedingungen des Kunden erteilen.
1.4. Die Angebote von Project B sind 30 Tage lang gültig, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2. Vertragsbestandteile und Rangfolge
2.1. Der Inhalt des Vertrags wird in erster Linie durch die Bestimmungen des Angebots von Project B bestimmt, gefolgt von den nachstehend in absteigender Reihenfolge aufgeführten Dokumenten:
a,Leistungsbeschreibungen gemäß Abschnitt 2.2,
b,diese AGB.
2.2. Leistungsbeschreibungen ergeben sich aus den von Project B vor oder bei Vertragsschluss dargestellten Merkmalen eines Produktes oder einer Dienstleistung oder sonstigen Informationen über ein Produkt oder ein Angebot, insbesondere aus Produktbeschreibungen und Preislisten von Project B.
2.3. Die Leistungsbeschreibungen können insbesondere auch den Umfang und die Modalitäten der Leistungserbringung sowie die technischen Grundlagen für die Nutzung und den Betrieb der Produkte festlegen. Leistungsbeschreibungen gelten nur, wenn sie von Project B als Text oder Bild in digitaler oder Papierform zur Verfügung gestellt wurden. Mündliche Angaben stellen keine Leistungsbeschreibung dar, wenn sie nicht von Project B bestätigt werden.
2.4. Leistungsbeschreibungen gelten nicht, soweit sie von den ausdrücklichen Regelungen in diesen AGB abweichen, es sei denn, dies geschieht ausdrücklich und unter Bezugnahme auf diese AGB.
2.5. Die allgemeinen Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312 i) Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB finden keine Anwendung.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde benennt mindestens einen kompetenten Ansprechpartner, der rechtsverbindliche Erklärungen für den Kunden abgeben oder rechtzeitig herbeiführen kann und der mit der IT-Infrastruktur des Kunden vertraut ist.
3.2. Der Kunde erklärt, alle Angaben im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss wahrheitsgemäß und vollständig gemacht zu haben und Project B Änderungen dieser Angaben, die für das Vertragsverhältnis erkennbar relevant sind, unaufgefordert mitzuteilen.
3.3. Der Kunde wird Project B bei der Erbringung der Leistungen unaufgefordert und in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere durch die zeitnahe Beantwortung von Anfragen und die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen genannten Mitwirkungsleistungen. Auf absehbare Verzögerungen bei der Mitwirkung oder sonstige Schwierigkeiten bei der Leistungserbringung aus seiner Sphäre wird der Kunde selbständig hinweisen.
3.4. Der Kunde hat für eine ausreichend schnelle Internetverbindung für die Nutzung der SaaS-Anwendung zu sorgen und alle von ihm genutzten Zugangsgeräte sicher zu halten, insbesondere durch Installation aller sicherheitsrelevanten Updates.
3.5. Der Kunde wird angemessene Vorkehrungen für den Fall von Störungen oder Ausfällen der Leistungen von Project B treffen, insbesondere für den Fall, dass eine Anwendung ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß funktioniert oder die Verfügbarkeit einer Leistung eingeschränkt ist.
3.6. Der Kunde ist für die regelmäßige und fallbezogene Datensicherung und Fehlerdiagnose verantwortlich. Im Einzelfall ist eine Datensicherung insbesondere vor allen Fernwartungs-, Fernzugriffs- oder Vor-Ort-Tätigkeiten von Project B zum Zwecke der Aktualisierung, Änderung oder Konfiguration von Software im Bereich des Kunden erforderlich. Soweit Project B die Datensicherung als eigene Leistungspflicht übernommen hat, bleibt diese Verpflichtung unberührt.
3.7. Vor der Meldung von Störungen, der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen oder der Geltendmachung von Mängeln wird der Kunde die von Project B oder anderen Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen über die jeweilige Leistung, insbesondere Informationen zur Störungsbeseitigung, in angemessenem Umfang prüfen.
3.8. Es obliegt dem Kunden, die Zulässigkeit der beabsichtigten Nutzung der Leistungen und Leistungsergebnisse von Project B und deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, zu prüfen. Project B wird eine solche Prüfung nur dann als zusätzliche Leistung vornehmen, wenn dies für bestimmte Zwecke ausdrücklich vereinbart ist.
3.9. Der Kunde hat seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu verpflichten, die Verpflichtungen dieser Klausel gegenüber Project B einzuhalten.
3.10. Leistungseinschränkungen, die auf einer Pflichtverletzung des Kunden beruhen, hat Project B nicht zu vertreten, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Project B. Kommt der Kunde mit einer Mitwirkungshandlung in Verzug oder erfüllt er sie nicht ordnungsgemäß, kann Project B eine angemessene Entschädigung verlangen, einschließlich etwaiger Kosten für Eigenbeteiligung im Versicherungsfall. Sonstige Rechte von Project B aus Verzug oder Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
3.11. Gelieferte oder erbrachte Gegenstände und Leistungen sind vom Kunden unverzüglich zu untersuchen und zu prüfen. Es gilt § 377 HGB, ggf. sinngemäß.
4. Vergütung, Rechnungsstellung
4.1. Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Die Bereitstellung von SaaS beinhaltet ein bestimmtes Speicherkontingent für betriebliche Daten, dessen Umfang im Angebot bzw. in den Produktspezifikationen in den Leistungsbeschreibungen angegeben ist. Bei Überschreitung des Speicherkontingents ist der Kunde verpflichtet, den zusätzlich genutzten Speicherplatz gemäß der allgemeinen Preisliste von Project B in der jeweils gültigen Fassung zu vergüten.
4.2. Sofern nicht anders vereinbart, wird die geschuldete Vergütung jährlich gezahlt.
4.3. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Preise Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer.
4.4. Die akzeptierte Währung ist Euro.
4.5. Die folgenden Zahlungsmittel werden akzeptiert: Kreditkarte, Lastschriftverfahren, Überweisung.
4.6. Die Rechnungen von Project B sind bei Erhalt fällig und vom Kunden innerhalb von zehn (10) Tagen zu bezahlen. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen einverstanden. Der Kunde hat Einwendungen gegen die Rechnungen von Project B spätestens innerhalb von drei (3) Monaten nach Zugang zu erheben. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Geltendmachung von Einwendungen, so ist er damit ausgeschlossen, es sei denn, er hat die nicht rechtzeitige Geltendmachung nicht zu vertreten. Project B wird den Kunden in Rechnungen auf die Ausschlusswirkung hinweisen.
4.7. Wenn Project B auf Wunsch des Kunden zusätzliche Leistungen erbringt, wird Project B für diese Leistungen nach Zeit und Material zu den allgemeinen Tarifen von Project B vergütet.
4.8. Bei erheblicher Überschreitung des vereinbarten Nutzungsumfangs erhält Project B eine von Project B zu bestimmende angemessene Vergütung.
4.9. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist Project B berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist, in der Project B auch die Sperrung des Zugangs zu den Leistungen angedroht hat, den Zugang zu den Leistungen von Project B bis zum Zahlungseingang zu sperren. Dies gilt nicht bei einem geringfügigen Rückstand von bis zu 5 % der für die Leistung geschuldeten Vergütung, bei zeitabhängiger Vergütung bezogen auf einen Monat. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie die sonstigen Ansprüche von Project B (z.B. Verzugszinsen) bleiben hiervon unberührt.
4.10. Project B behält sich vor, die vereinbarte Vergütung eines Dauerschuldverhältnisses mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen vor dem Stichtag angemessen anzupassen, wenn und soweit sich die der Preisbildung zugrunde liegenden Kalkulationsgrundlagen, wie z.B. die Kosten für Personal, Material, Betrieb und Softwarepflege, staatliche/behördliche Steuern, Abgaben, Gebühren und Kosten für Fremdkomponenten, geändert haben und nur soweit sich dadurch der Gesamtpreis ändert. Sobald sich die jährliche Vergütung um mehr als 10% erhöht, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündigen. Die Kündigung muss mindestens zwei (2) Wochen vor Inkrafttreten der Preisanpassung erfolgen. Project B wird in der Ankündigung der Preisanpassung auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Sinken die in Satz 1 genannten Kalkulationsgrundlagen, kann der Kunde eine den sinkenden Kosten entsprechende Preissenkung verlangen. Diesen Anspruch kann der Kunde mit einer Frist von sechs (6) Wochen geltend machen. Das jeweilige (Änderungs-)Kündigungsrecht der Parteien bleibt von dieser Klausel unberührt.
5. KI-Dienste, Modelle und Berechnungen
5.1. Die Leistungen von Project B können auf komplexen Algorithmen, Modellen, mathematischen Formeln oder Methoden der künstlichen Intelligenz ("KI") beruhen. Bei diesen Grundlagen, bei der Implementierung, Konfiguration, Darstellung und Interpretation können Fehler auftreten. Methoden des maschinellen Lernens leiten Ergebnisse aus Kriterien ab, die nicht oder nicht unmittelbar nachvollziehbar sind. Project B gewährleistet daher nicht, dass die Ergebnisse im Verhältnis zu den verarbeiteten Daten eine bestimmte Qualität haben.
5.2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Eignung, die Richtigkeit und die Abwesenheit unerwünschter Eigenschaften der vom Kunden übermittelten Daten und der mit Hilfe der Dienste von Project B zu verarbeitenden Daten zu überprüfen.
5.3. Der Kunde wird die Ergebnisse der Leistungen von Project B ("Leistungsergebnisse") in angemessener Weise plausibilisieren und stichprobenartig überprüfen, insbesondere bevor diese Ergebnisse als Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen herangezogen werden.
5.4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden, die durch die Nutzung fehlerhafter oder unerwünschter Leistungsergebnisse entstehen können, festzulegen und umzusetzen sowie die Maßnahmen in angemessenen Abständen zu überprüfen. Project B ist nicht in der Lage und auch nicht verpflichtet, die entsprechenden Risiken zu ermitteln und die getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf die Risiken zu bewerten.
6. Nutzung von Daten zur Verbesserung der eigenen Dienstleistungen
6.1. Project B ist berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und die Leistungsergebnisse, soweit sie nicht persönlich identifizierbar sind, sowie die anonymisierten und aggregierten personenbezogenen Daten des Kunden zur allgemeinen, nicht kundenspezifischen Entwicklung und Verbesserung der eigenen Leistungen zu nutzen und für sich Ergebnisse zu schaffen, die alleiniges geistiges Eigentum von Project B sind.
7. Datenschutz
7.1. Project B verarbeitet personenbezogene Daten nur im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
7.2. Der Kunde hat die Rechtmäßigkeit der mit der Vertragsdurchführung verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge für die personenbezogenen Daten aus seiner Sphäre sicherzustellen und insbesondere die erforderlichen Einwilligungen einzuholen. Darüber hinaus übernimmt der Kunde auch die Erfüllung aller datenschutzrechtlichen Informationspflichten, insbesondere nach Art. 13 oder 14 DSGVO, gegenüber betroffenen Personen aus seinem Verantwortungsbereich, insbesondere Mitarbeitern, für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Project B zur Vertragsdurchführung. Soweit Project B personenbezogene Daten im Auftrag oder im Namen des Kunden verarbeitet (Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien zu diesem Zweck eine gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach dem von Project B allgemein verwendeten Muster ab.
8. Laufzeit, Kündigung
8.1. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von zwölf (12) Monaten.
8.2. Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der festen Laufzeit gekündigt werden, andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere feste Laufzeit von 12 Monaten.
8.3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Project B insbesondere dann vor, wenn Project B die weitere Erfüllung des Vertrages nicht zugemutet werden kann, weil
a) der Kunde gegenüber Project B falsche Angaben macht, die zu einer Vergütung führen, die nicht nur unwesentlich unter der vertraglichen Vergütung liegt;
b) der Kunde die Software oder andere Dienste in erheblichem Umfang unbefugt nutzt; oder
c) der Kunde mit der Zahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung entweder für zwei (2) aufeinander folgende Monate oder für einen längeren Zeitraum als zwei (2) Monate mit der Zahlung der Vergütung in Höhe von mindestens (2) zwei Monatsbeträgen in Verzug ist.
8.4. Die Kündigung muss zumindest in Textform erfolgen.
8.5. Die Nutzungsrechte sind auf die Laufzeit des Vertrages beschränkt. Das Nutzungsrecht endet spätestens mit dem Ende der Laufzeit dieses Vertrages. Der Kunde hat mit dem Ende des Nutzungsrechts jede weitere Nutzung der Plattform und sonstiger Leistungen von Project B einzustellen und zu unterlassen.
8.6. Project B wird die unter dem Account des Kunden gespeicherten Daten auf den IT-Ressourcen unter der Kontrolle von Project B innerhalb von sechs (6) Monaten nach Ende der Vertragslaufzeit löschen, es sei denn, Project B ist gesetzlich oder behördlich verpflichtet oder berechtigt, die Daten länger aufzubewahren. Der Kunde hat Project B gleichzeitig mit der Kündigung zu informieren, wenn eine sofortige Löschung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erfolgen soll.
9. Haftung, Gewährleistung
9.1. Die nachfolgenden Bestimmungen zur Haftung und Gewährleistung von Project B gelten für alle Schadensersatzansprüche, Mängelansprüche oder an deren Stelle tretende Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen von Project B, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, etwaige Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung, etc.), jedoch nicht für folgende Ansprüche:
a) aus Schäden wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit;
b) aus arglistigem Verschweigen eines Mangels durch Project B oder bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Project B eine Garantie übernommen hat;
c) die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Project B oder seiner gesetzlichen Vertreter beruhen;
d) nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG);
e) nach § 69 oder § 70 Telekommunikationsgesetz (TKG).
Für diese gelten die gesetzlichen Regelungen.
9.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Project B nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf einen Betrag von 20.000,00 EUR je Schadensfall begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Im Übrigen ist die Haftung von Project B für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3. Die Haftung von Project B für grob fahrlässig verursachte Schäden durch ihre Erfüllungsgehilfen ist auf den Ersatz des typischen, für Project B bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt.
9.4. Die verschuldensunabhängige Haftung von Project B im Bereich des Mietrechts und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9.5. Project B haftet nicht für Mängel der angeschlossenen Fremdkomponenten, der kundeneigenen Software oder der für die Verbindung verwendeten Schnittstellen, es sei denn, sie wurden von Project B selbst bereitgestellt. Es obliegt dem Kunden, die praktischen oder rechtlichen Folgen, wie z.B. zusätzliche Kosten, Funktionseinschränkungen, Sicherheitsrisiken oder mögliche Schäden, der Nutzung der Leistungen von Project B zu prüfen.
9.6. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Netzinfrastruktur, Störungen im Dienst von Transportunternehmen) hat Project B nicht zu vertreten. Project B übernimmt keine Verantwortung oder Verpflichtung zur Abwendung solcher Ereignisse, auch wenn diese Ereignisse vorhersehbar sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.7. Project B behält sich den Einwand des Mitverschuldens vor, insbesondere im Hinblick auf die Pflichten des Kunden zur Datensicherung und zum Schutz vor Schadsoftware nach dem aktuellen Stand der Technik.
9.8. Bei Datenverlusten haftet Project B nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
9.9. Für Dienste, die unter den Lizenzbedingungen Dritter genutzt werden, gelten vorrangig und abschließend die Haftungsregelungen der jeweiligen Lizenz. Soweit diese Regelungen keine Anwendung finden, gilt nachrangig dieser Abschnitt.
9.10. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für Ansprüche des Kunden gegen die Organe oder Mitarbeiter von Project B.
10. Vertraulichkeit
10.1. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werden, zeitlich unbegrenzt geheim zu halten. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die entweder als geschützt oder vertraulich oder in sonstiger Weise gekennzeichnet sind oder die nach den Umständen ihrer Offenbarung für den Empfänger vernünftigerweise als vertraulich erkennbar sind oder bei denen es sich um ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 2 Nr. 1 Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) handelt.
10.2. Die vorstehende Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht, wenn und soweit die jeweiligen Informationen (i) allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden des Empfängers und ohne Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt werden, (ii) Stand der Technik sind oder werden, (iii) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits bekannt sind, (iv) dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig bekannt oder zugänglich gemacht wurden oder werden, (v) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder vollziehbarer behördlicher Anordnungen oder gerichtlicher Entscheidungen offengelegt werden müssen. Die andere Partei ist rechtzeitig vor der Weitergabe der Informationen an Dritte zu informieren.
10.3. Jede Vertragspartei trifft geeignete Vorkehrungen zum Schutz vertraulicher Informationen der anderen Vertragspartei, mindestens jedoch die in § 2 Nr. 1 b) GeschGehG geforderten Maßnahmen. Jede Vertragspartei gibt vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei nur an ihre Organe, Mitarbeiter, Berater oder Unterauftragnehmer weiter, die dieser Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen, der die Empfänger dann entsprechend unterworfen sind.
11. Änderungen der AGB
11.1. Project B behält sich das Recht vor, diese AGB und die Bestimmungen in den Leistungsbeschreibungen zu ändern oder zu ergänzen, auch mit Wirkung für bereits bestehende Vertragsverhältnisse. Gleiches gilt für die Höhe der Vergütung für die Produkte und Dienstleistungen, wobei hinsichtlich der Voraussetzungen und des Umfangs der Vergütungsänderung die Regelungen der Preisanpassung gemäß Ziffer II. 0 gelten. Project B wird den Kunden vor jeder Änderung oder Ergänzung informieren. Änderungen und Ergänzungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Mitteilung widerspricht. Project B wird den Kunden in der Mitteilung über die Änderung oder Ergänzung dieser AGB auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
Widerspricht der Kunde den Änderungen oder Ergänzungen, kann jede Partei den Vertrag kündigen. Die Kündigung kann auch von Project B zusammen mit der Mitteilung erklärt werden. Im Falle von Änderungen oder Ergänzungen der AGB, die nach geltendem Recht oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnung zwingend erforderlich sind, können die vorgenannten Fristen auch kürzer sein.
11.2. Diese Ziffer 0 gilt nicht für Änderungen oder Ergänzungen der Leistungen von Project B im Dauerschuldverhältnis, die keinen wesentlichen Einfluss auf das Äquivalenzverhältnis haben. Insbesondere bleiben die Regelungen dieser AGB zu Änderungen an den Systemen oder Änderungen der Leistungen aufgrund von Updates unberührt.
12. Sonstiges (B2B)
12.1. Project B darf den Kunden als Referenz nennen. Die Parteien können auch zum Zwecke der Eigenwerbung öffentlich über ihre Leistungen berichten, sofern dies nicht mit der Pflicht zur Vertraulichkeit oder zum Datenschutz kollidiert.
12.2. Project B ist berechtigt, den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag auf ein anderes Unternehmen zu übertragen, das die für die Vertragserfüllung wesentlichen Betriebsmittel erworben hat, z.B. durch einen M&A-Deal oder eine Ausgliederung, oder auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Kunde wird über den Übergang des Vertragsverhältnisses unterrichtet.
12.3. Außer im Rahmen des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Project B an Dritte abtreten.
12.4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen, von Project B schriftlich bestätigten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen geltend machen oder mit solchen, die dem Kunden aus der Mängelhaftung zustehen.
12.5. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Parteien künftige Vereinbarungen über von Project B erbrachte Leistungen treffen, ohne dass Project B erneut auf diese AGB verweist. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die erst in der Zukunft von Project B erstellt werden. Project B bietet dem Kunden seine Leistungen nur auf der Grundlage dieser AGB an.
12.6. Der Kunde kann sich dafür entscheiden, bestimmte Integrationen zu aktivieren oder Kundendaten mit bestimmten Drittplattformen auszutauschen. Die Nutzung einer Drittplattform durch den Kunden wird nicht durch diese AGB geregelt, sondern durch eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Drittanbieter, und Project B ist nicht verantwortlich für Drittplattformen und deren Nutzung der Daten des Kunden.
12.7. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind ausschließlich die für den Sitz von Project B zuständigen staatlichen Gerichte zuständig. Project B kann den Kunden jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
12.8. Das kommerzielle Angebot von Project B richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
III Mitarbeiterservice / Employee Space (B2C)
1. Allgemein
1.1. Die Nutzung des Mitarbeiterbereichs („Employee Space“) ist nur für Endkunden erlaubt, die keine Firmenkunden sind. Der Employee Space ist kostenlos.
1.2. Die Nutzung des Dienstes erfordert die Einrichtung eines Benutzerkontos. Project B hat das Recht, einem Mitarbeiterkunden den Zugang zum Employee Space ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Project B kann dieses Recht auch zu einem späteren Zeitpunkt ausüben.
1.3. Ein Mitarbeiterkunde kann den Dienst nur nutzen, wenn sein aktueller Arbeitgeber ein Project B-Kunde ist. Der Mitarbeiterkunde kann den Employee Space nahtlos weiter nutzen, wenn er den Arbeitgeber wechselt und der neue Arbeitgeber ebenfalls ein Project B-Kunde ist.
1.4. Die genauen Funktionalitäten der Employee Services sind in der Servicebeschreibung auf der Website zu finden.
1.5. Der Employee Space befindet sich derzeit noch in der Entwicklungsphase. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Funktionen fehlerhaft und unvollständig sein können. Die Nutzung des Employee Space erfolgt auf eigenes Risiko des Mitarbeiterkunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Daten, die der Mitarbeiterkunde im Employee Space nutzt oder hochlädt, verloren gehen oder beschädigt werden können, solange sich der Employee Space in einer Beta-Version befindet.
2. Pflichten des Mitarbeiterkunden
2.1. Der Mitarbeiterkunde erstellt eigene Sicherungskopien aller seiner Daten, die im Employee Space verarbeitet werden.
2.2. Der Mitarbeiterkunde stellt sicher, dass seine Log-in-Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Datennutzung
3.1. Project B verarbeitet personenbezogene Daten von Mitarbeiterkunden nur im Rahmen der DSGVO und des BDSG. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzrichtlinie.
4. Laufzeit, Kündigung
4.1. Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
4.2. Sowohl Project B als auch der Mitarbeiterkunde können das Nutzungsverhältnis jederzeit (z.B. per E-Mail) mit Wirkung zum Ende des folgenden Tages kündigen.
5. Haftung
Project B haftet unbeschränkt:
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes
In Höhe einer von Project B übernommenen Garantie.
5.1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Project B der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
5.2. Eine weitergehende Haftung von Project B ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet Project B nicht für anfängliche Mängel, sofern nicht die Voraussetzungen von 0 oder 0 erfüllt sind.
5.3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Vertreter von Project B.
6. Sonstiges (B2C)
6.1. Die vorstehenden Bestimmungen unterliegen dem deutschen Recht.
Status: März 2025
Deutsche Version
English Version
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Project B GmbH
I Allgemein
1. Allgemeines, Vertragsverhältnis
1.1. Project B GmbH, Karlsplatz 3, 80335 München, Deutschland ("Project B") bietet Softwareanwendungen auf Basis einer Software-as-a-Service-Plattform zur Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Beschäftigungsdaten (die "Plattform") an, die es Unternehmen sowie deren Beratern ("Kunden") ermöglicht, die für die Gehaltsabrechnung erforderlichen Beschäftigungsdaten zu verwalten und zu pflegen sowie wichtige Prozesse der Gehaltsabrechnung, des Finanzwesens und der Personalverwaltung zu digitalisieren und zu automatisieren. Die Plattform kann auch von Arbeitnehmern selbst ("Mitarbeiterkunden") genutzt werden, um direkten Zugriff auf ihre eigenen Lohndaten zu erhalten (Mitarbeiterservice). Dieses Dokument regelt sowohl das Verhältnis zwischen Project B und Firmenkunden (Abschnitt II) als auch zwischen Project B und Kunden, die die Plattform als Mitarbeiter nutzen (Abschnitt III; Mitarbeiterservice). Die Regelungen in diesem Abschnitt I gelten sowohl für Firmenkunden als auch für Mitarbeiterkunden.
1.2. Die Plattform ist über eine webbasierte Benutzeroberfläche und eine Programmierschnittstelle (API) verfügbar.
1.3. Diese AGB ersetzen alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Project B.
1.4. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der deutschen und der englischen Version dieser AGB gilt vorrangig die deutsche Version.
2. Technische Grundlagen
2.1. Project B ist in der Durchführung und Gestaltung seiner Leistungen frei, soweit die Leistungsbeschreibung keine konkreten Vorgaben enthält. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Einhaltung von Normen (z.B. DIN, ISO, BSI).
2.2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden bzw. Mitarbeiterkunden, die technischen und sonstigen Voraussetzungen für die Nutzung der Leistungen von Project B, insbesondere die Anforderungen an die IT-Ressourcen ("Systemvoraussetzungen"), vor der Nutzung der Leistungen zu ermitteln und festzulegen.
2.3. Project B kann die Systemvoraussetzungen oder Systemempfehlungen im Einzelfall mitteilen, in die Leistungsbeschreibung aufnehmen oder auf eigenen digitalen Informationsangeboten zur Verfügung stellen. Die von Project B veröffentlichten Systemvoraussetzungen sind unverbindliche Mindestanforderungen für die Nutzung der Leistungen von Project B zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Project B ist von eigenen (Nach-)Leistungspflichten und der Haftung (für Mängel) befreit, soweit diese nicht nur unwesentlich durch die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen verursacht sind.
2.4. Die Systemvoraussetzungen werden von Project B von Zeit zu Zeit an den technischen Fortschritt angepasst und garantieren nicht die Qualität der Leistungen von Project B für die gesamte Vertragsdauer. Es liegt in der Verantwortung des Kunden bzw. Mitarbeiterkunden, unmittelbar vor der Vereinbarung von (weiteren) Dienstleistungen zu prüfen, ob sich die Systemanforderungen oder Systemempfehlungen geändert haben. Dies gilt auch dann, wenn Project B Kenntnis von der beabsichtigten Nutzung der Leistungen von Project B durch den Kunden bzw. Mitarbeiterkunden hat.
3. Vertragsschluss
3.1. Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung der vereinbarten Software zur Nutzung der Funktionalitäten der Software über Fernkommunikationsmittel als Software as a Service (SaaS). Der Kunde bzw. der Mitarbeiterkunde erhält keine Rechte an der Software. Die vereinbarte Beschaffenheit der SaaS-Anwendung ergibt sich aus dem Angebot bzw. aus den Produktspezifikationen in den Leistungsbeschreibungen. Weitere Eigenschaften der Softwareprodukte schuldet Project B nicht. Insbesondere sind Zusicherungen der Softwareprodukte in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung von Project B nicht verbindlich.
3.2. Die Bereitstellung erfolgt auf IT-Ressourcen, die Project B selbst betreibt oder anmietet. Project B ist berechtigt, die SaaS-Funktionalitäten durch eine oder mehrere Anwendungen, verteilt auf eine oder mehrere IT-Ressourcen und mittels mandantenfähiger Installation für mehrere Kunden und Mitarbeiterkunden gleichzeitig zu implementieren (Cloud-Software).
3.3. Eine gesonderte Dokumentation zur Bedienung, Installation oder Anpassung, die über die Ausführungen und Erläuterungen in der Software selbst hinausgeht, ist nur geschuldet, wenn und soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Änderung an der Plattform und an den Diensten
4.1. Project B schuldet nur die aktuelle Version der Plattform. Hiervon kann nur durch ausdrückliche Vereinbarung abgewichen werden.
4.2. Project B ist jederzeit berechtigt, die Plattform oder die ihr zugrundeliegende Software oder die im Zusammenhang damit erbrachten Leistungen zu ändern, zu erweitern und anzupassen, insbesondere durch Installation von Updates, neuen Versionen oder sonstigen Weiterentwicklungen der Software (neue Programmversion). Solange die neue Programmversion keine Minderung der vereinbarten Leistung darstellt, kann Project B die Programmversion ohne Zustimmung des Kunden oder des Mitarbeiterkunden implementieren. Neue Programmversionen können auch geänderte technische Voraussetzungen erfordern, die vom Kunden bzw. vom Mitarbeiterkunden sicherzustellen sind. Neue Programmversionen können auch Auswirkungen auf Funktionalitäten, Algorithmen und Berechnungsmethoden haben.
4.3. Im Zweifelsfall werden neue Programmversionen von Project B in gleicher Weise wie die Originalsoftware überlassen. Bei wesentlichen Änderungen wird Project B den Kunden oder den Mitarbeiterkunden über die Einführung der neuen Programmversion informieren. Project B kann solche Änderungen auf der Plattform oder der Website von Project B ankündigen.
5. Nutzungsrechte, Beschränkungen
5.1. Software und die dazugehörige Dokumentation sind rechtlich geschützt. Urheber- und sonstige Leistungsschutzrechte, Patentrechte, Markenrechte (insbesondere Marken und Werktitel), alle sonstigen gewerblichen Schutzrechte und geistigen Eigentumsrechte an der Software und der Dokumentation, die Project B dem Kunden oder dem Mitarbeiterkunden im Rahmen der Vertragsanbahnung oder -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Parteien zueinander ausschließlich Project B zu.
5.2. Der Kunde oder der Mitarbeiterkunde einer SaaS-Anwendung erwirbt die zeitlich begrenzte Möglichkeit, die Funktionalitäten der Software zu den vertraglich vereinbarten Zwecken über das Internet zu verwalten oder anderweitig zu nutzen. Nicht eingeräumt werden Rechte am Quellcode der Software, an der Softwareanwendung oder an den Algorithmen oder Methoden, auf denen die Leistungsergebnisse beruhen. Insbesondere ist der Kunde oder Mitarbeiterkunde nicht berechtigt, die Software herunterzuladen, zu speichern, zu vervielfältigen oder zu bearbeiten.
5.3. Die Anzahl der Nutzer (Named User, Concurrent User) sowie Art, Umfang und sonstige Bedingungen der Nutzung können vereinbart werden. Sofern nichts anderes vereinbart wird, kann Project B die Nutzung auf ein Named-User-Lizenzmodell stützen.
5.4. Werden dem Kunden oder dem Mitarbeiterkunden Dateien per Download von der Plattform zur Verfügung gestellt, räumt Project B ein nicht ausschließliches Recht ein, Kopien dieser Daten für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen.
6. Unerlaubte Verwendungen
6.1. Jede Nutzung der Plattform und der ihr zugrunde liegenden Software, die nicht ausdrücklich erlaubt oder zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, ist untersagt.
6.2. Der Kunde bzw. der Mitarbeiterkunde hat sicherzustellen, dass die Nutzung rechtskonform ist. Insbesondere gewährleistet der Kunde bzw. der Mitarbeiterkunde, dass die Nutzung der eingegebenen Daten nicht gegen datenschutz-, wettbewerbs-, straf-, urheber-, marken-, kennzeichnungs-, patent-, arbeits- oder namensrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen verstößt oder in sonstiger Weise die Rechte Dritter verletzt.
6.3. Der Kunde stellt Project B von allen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung (insbesondere Anwaltskosten) frei, soweit Dritte gegenüber Project B geltend machen, dass vom Kunden eingegebene Daten Rechte Dritter verletzen oder sonst rechtswidrig sind. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dies nicht zu vertreten hat.
6.4. Darüber hinaus ist es dem Kunden oder dem Mitarbeiterkunden nicht gestattet:
a) die Dienste von Project B nutzen, um maschinelle Algorithmen zu trainieren oder andere Technologien des maschinellen Lernens zu entwickeln;
b) die Funktionalität der von Project B angebotenen Dienste durch sogenanntes Reverse Engineering zu untersuchen, sie zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder sie als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden;
c) technische Belastungs- und/oder Penetrationstests an den Systemen von Project B durchzuführen, ohne Project B zu konsultieren;
d) die Dienste von Project B in einer Weise zu nutzen, die die Vertraulichkeit oder Integrität der informationstechnischen Systeme von Project B beeinträchtigen kann.
6.5. Es ist auch verboten, Schadprogramme wie Viren, Würmer, Trojaner usw. auf der Plattform zu verbreiten.
6.6. Der Einsatz von Datensammel- und Extraktionsprogrammen zur Extraktion und Wiederverwendung von Teilen der Plattform und der dort angebotenen Inhalte ist nicht gestattet.
6.7. Darüber hinaus ist es dem Kunden bzw. dem Mitarbeiterkunden nicht gestattet, eine eigene Datenbank zu erstellen oder zu veröffentlichen, die wesentliche Teile der Plattform enthält, oder die Inhalte der Plattform in sonstiger Weise automatisch abzurufen.
6.8. Unzulässig sind auch Nutzungen, die den typischen Nutzungsumfang erheblich überschreiten. Eine erhebliche Überschreitung des Nutzungsumfangs liegt vor, wenn die tatsächliche Nutzung entweder
(i) von den im Angebot genannten Kriterien zur Bestimmung des Nutzungsumfangs oder - mangels einzelvertraglicher Regelungen -
(ii) von dem typischen, vorhersehbaren Nutzungsverhalten des Kunden oder Mitarbeiterkunden erheblich abweicht. Maßgeblich sind insbesondere die folgenden Kriterien: Anzahl der Nutzer und Speicherplatz. Wird der vereinbarte Nutzungsumfang erheblich überschritten, erhält Project B eine von Project B zu bestimmende angemessene Vergütung.
7. Verfügbarkeit
7.1. Project B schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform bzw. der über sie zugänglichen Inhalte und Funktionalitäten. Dafür strebt Project B in seinem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit von 98,5% pro Kalenderjahr an. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit der Anwendung auf dem von Project B genutzten Server. Nicht in den Verantwortungsbereich fallen insbesondere die Telekommunikationskanäle, die Hard- und Softwareumgebung beim Kunden oder beim Mitarbeiterkunden.
7.2. Während Zeiten der Nichtverfügbarkeit ("Downtimes") kann die Erreichbarkeit der Plattform beeinträchtigt oder unmöglich sein. Downtimes können insbesondere bei der Durchführung von notwendigen Pflege- und Wartungsarbeiten an der IT-Infrastruktur auftreten. Project B ist bestrebt, solche Downtimes in Zeiten geringerer Auslastung, insbesondere in der Nacht, zu planen. Project B wird Downtimes mit angemessener Vorlaufzeit ankündigen. Die Ankündigung von Downtimes kann insbesondere auch über die Plattform oder die Website von Project B erfolgen. Hiervon unberührt bleibt das Recht von Project B, jederzeit, auch ohne vorherige Ankündigung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um konkrete Gefährdungen der Sicherheit und Integrität der Systeme abzuwehren.
8. Sonstiges (Allgemein)
8.1. Erklärungen nach diesen AGB (einschließlich Zustimmungen, Mitteilungen usw.) bedürfen der Textform (z.B. Fax, E-Mail), soweit nichts anderes vereinbart ist.
8.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht) und solcher Bestimmungen, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen können.
II Dienstleistungen für Unternehmen (Unter-nehmensbereich, Gehaltsabrechnungsbereich) (B2B)
1. Abschluss von Verträgen
1.1. Ein Vertrag kommt in der Regel zustande, wenn der Kunde das Angebot von Project B in Textform annimmt, z.B. wenn er eine Bestellung aufgibt oder das Angebot von Project B bestätigt.
1.2. Soweit auf den Webseiten von Project B Produkte oder Dienstleistungen vorgestellt und der Abschluss von Verträge in Aussicht gestellt werden, handelt es sich im Zweifel nur um eine Aufforderung an den Kunden, entsprechende Angebote abzugeben. Project B behält sich vor, das Angebot des Kunden anzunehmen, insbesondere im Hinblick auf die Prüfung der eigenen Lieferfähigkeit und der Bonität des Kunden. Stellt die Erklärung von Project B insoweit eine modifizierende Annahme dar, als Project B diese AGB erstmals einbezieht, ist im Zweifel der Zugang der Annahmeerklärung entbehrlich.
1.3. Von diesen AGB ganz oder teilweise abweichende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Project B nicht an, es sei denn, Project B hat ihnen ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Project B in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistungen unwidersprochen erbringt. Auf Seiten von Project B sind nur die Geschäftsleitung oder von der Geschäftsleitung beauftragte Mitarbeiter berechtigt, ihre Zustimmung zu Geschäftsbedingungen des Kunden erteilen.
1.4. Die Angebote von Project B sind 30 Tage lang gültig, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2. Vertragsbestandteile und Rangfolge
2.1. Der Inhalt des Vertrags wird in erster Linie durch die Bestimmungen des Angebots von Project B bestimmt, gefolgt von den nachstehend in absteigender Reihenfolge aufgeführten Dokumenten:
a,Leistungsbeschreibungen gemäß Abschnitt 2.2,
b,diese AGB.
2.2. Leistungsbeschreibungen ergeben sich aus den von Project B vor oder bei Vertragsschluss dargestellten Merkmalen eines Produktes oder einer Dienstleistung oder sonstigen Informationen über ein Produkt oder ein Angebot, insbesondere aus Produktbeschreibungen und Preislisten von Project B.
2.3. Die Leistungsbeschreibungen können insbesondere auch den Umfang und die Modalitäten der Leistungserbringung sowie die technischen Grundlagen für die Nutzung und den Betrieb der Produkte festlegen. Leistungsbeschreibungen gelten nur, wenn sie von Project B als Text oder Bild in digitaler oder Papierform zur Verfügung gestellt wurden. Mündliche Angaben stellen keine Leistungsbeschreibung dar, wenn sie nicht von Project B bestätigt werden.
2.4. Leistungsbeschreibungen gelten nicht, soweit sie von den ausdrücklichen Regelungen in diesen AGB abweichen, es sei denn, dies geschieht ausdrücklich und unter Bezugnahme auf diese AGB.
2.5. Die allgemeinen Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312 i) Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB finden keine Anwendung.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde benennt mindestens einen kompetenten Ansprechpartner, der rechtsverbindliche Erklärungen für den Kunden abgeben oder rechtzeitig herbeiführen kann und der mit der IT-Infrastruktur des Kunden vertraut ist.
3.2. Der Kunde erklärt, alle Angaben im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss wahrheitsgemäß und vollständig gemacht zu haben und Project B Änderungen dieser Angaben, die für das Vertragsverhältnis erkennbar relevant sind, unaufgefordert mitzuteilen.
3.3. Der Kunde wird Project B bei der Erbringung der Leistungen unaufgefordert und in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere durch die zeitnahe Beantwortung von Anfragen und die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen genannten Mitwirkungsleistungen. Auf absehbare Verzögerungen bei der Mitwirkung oder sonstige Schwierigkeiten bei der Leistungserbringung aus seiner Sphäre wird der Kunde selbständig hinweisen.
3.4. Der Kunde hat für eine ausreichend schnelle Internetverbindung für die Nutzung der SaaS-Anwendung zu sorgen und alle von ihm genutzten Zugangsgeräte sicher zu halten, insbesondere durch Installation aller sicherheitsrelevanten Updates.
3.5. Der Kunde wird angemessene Vorkehrungen für den Fall von Störungen oder Ausfällen der Leistungen von Project B treffen, insbesondere für den Fall, dass eine Anwendung ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß funktioniert oder die Verfügbarkeit einer Leistung eingeschränkt ist.
3.6. Der Kunde ist für die regelmäßige und fallbezogene Datensicherung und Fehlerdiagnose verantwortlich. Im Einzelfall ist eine Datensicherung insbesondere vor allen Fernwartungs-, Fernzugriffs- oder Vor-Ort-Tätigkeiten von Project B zum Zwecke der Aktualisierung, Änderung oder Konfiguration von Software im Bereich des Kunden erforderlich. Soweit Project B die Datensicherung als eigene Leistungspflicht übernommen hat, bleibt diese Verpflichtung unberührt.
3.7. Vor der Meldung von Störungen, der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen oder der Geltendmachung von Mängeln wird der Kunde die von Project B oder anderen Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen über die jeweilige Leistung, insbesondere Informationen zur Störungsbeseitigung, in angemessenem Umfang prüfen.
3.8. Es obliegt dem Kunden, die Zulässigkeit der beabsichtigten Nutzung der Leistungen und Leistungsergebnisse von Project B und deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, zu prüfen. Project B wird eine solche Prüfung nur dann als zusätzliche Leistung vornehmen, wenn dies für bestimmte Zwecke ausdrücklich vereinbart ist.
3.9. Der Kunde hat seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu verpflichten, die Verpflichtungen dieser Klausel gegenüber Project B einzuhalten.
3.10. Leistungseinschränkungen, die auf einer Pflichtverletzung des Kunden beruhen, hat Project B nicht zu vertreten, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Project B. Kommt der Kunde mit einer Mitwirkungshandlung in Verzug oder erfüllt er sie nicht ordnungsgemäß, kann Project B eine angemessene Entschädigung verlangen, einschließlich etwaiger Kosten für Eigenbeteiligung im Versicherungsfall. Sonstige Rechte von Project B aus Verzug oder Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
3.11. Gelieferte oder erbrachte Gegenstände und Leistungen sind vom Kunden unverzüglich zu untersuchen und zu prüfen. Es gilt § 377 HGB, ggf. sinngemäß.
4. Vergütung, Rechnungsstellung
4.1. Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Die Bereitstellung von SaaS beinhaltet ein bestimmtes Speicherkontingent für betriebliche Daten, dessen Umfang im Angebot bzw. in den Produktspezifikationen in den Leistungsbeschreibungen angegeben ist. Bei Überschreitung des Speicherkontingents ist der Kunde verpflichtet, den zusätzlich genutzten Speicherplatz gemäß der allgemeinen Preisliste von Project B in der jeweils gültigen Fassung zu vergüten.
4.2. Sofern nicht anders vereinbart, wird die geschuldete Vergütung jährlich gezahlt.
4.3. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Preise Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer.
4.4. Die akzeptierte Währung ist Euro.
4.5. Die folgenden Zahlungsmittel werden akzeptiert: Kreditkarte, Lastschriftverfahren, Überweisung.
4.6. Die Rechnungen von Project B sind bei Erhalt fällig und vom Kunden innerhalb von zehn (10) Tagen zu bezahlen. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen einverstanden. Der Kunde hat Einwendungen gegen die Rechnungen von Project B spätestens innerhalb von drei (3) Monaten nach Zugang zu erheben. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Geltendmachung von Einwendungen, so ist er damit ausgeschlossen, es sei denn, er hat die nicht rechtzeitige Geltendmachung nicht zu vertreten. Project B wird den Kunden in Rechnungen auf die Ausschlusswirkung hinweisen.
4.7. Wenn Project B auf Wunsch des Kunden zusätzliche Leistungen erbringt, wird Project B für diese Leistungen nach Zeit und Material zu den allgemeinen Tarifen von Project B vergütet.
4.8. Bei erheblicher Überschreitung des vereinbarten Nutzungsumfangs erhält Project B eine von Project B zu bestimmende angemessene Vergütung.
4.9. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist Project B berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist, in der Project B auch die Sperrung des Zugangs zu den Leistungen angedroht hat, den Zugang zu den Leistungen von Project B bis zum Zahlungseingang zu sperren. Dies gilt nicht bei einem geringfügigen Rückstand von bis zu 5 % der für die Leistung geschuldeten Vergütung, bei zeitabhängiger Vergütung bezogen auf einen Monat. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie die sonstigen Ansprüche von Project B (z.B. Verzugszinsen) bleiben hiervon unberührt.
4.10. Project B behält sich vor, die vereinbarte Vergütung eines Dauerschuldverhältnisses mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen vor dem Stichtag angemessen anzupassen, wenn und soweit sich die der Preisbildung zugrunde liegenden Kalkulationsgrundlagen, wie z.B. die Kosten für Personal, Material, Betrieb und Softwarepflege, staatliche/behördliche Steuern, Abgaben, Gebühren und Kosten für Fremdkomponenten, geändert haben und nur soweit sich dadurch der Gesamtpreis ändert. Sobald sich die jährliche Vergütung um mehr als 10% erhöht, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündigen. Die Kündigung muss mindestens zwei (2) Wochen vor Inkrafttreten der Preisanpassung erfolgen. Project B wird in der Ankündigung der Preisanpassung auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Sinken die in Satz 1 genannten Kalkulationsgrundlagen, kann der Kunde eine den sinkenden Kosten entsprechende Preissenkung verlangen. Diesen Anspruch kann der Kunde mit einer Frist von sechs (6) Wochen geltend machen. Das jeweilige (Änderungs-)Kündigungsrecht der Parteien bleibt von dieser Klausel unberührt.
5. KI-Dienste, Modelle und Berechnungen
5.1. Die Leistungen von Project B können auf komplexen Algorithmen, Modellen, mathematischen Formeln oder Methoden der künstlichen Intelligenz ("KI") beruhen. Bei diesen Grundlagen, bei der Implementierung, Konfiguration, Darstellung und Interpretation können Fehler auftreten. Methoden des maschinellen Lernens leiten Ergebnisse aus Kriterien ab, die nicht oder nicht unmittelbar nachvollziehbar sind. Project B gewährleistet daher nicht, dass die Ergebnisse im Verhältnis zu den verarbeiteten Daten eine bestimmte Qualität haben.
5.2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Eignung, die Richtigkeit und die Abwesenheit unerwünschter Eigenschaften der vom Kunden übermittelten Daten und der mit Hilfe der Dienste von Project B zu verarbeitenden Daten zu überprüfen.
5.3. Der Kunde wird die Ergebnisse der Leistungen von Project B ("Leistungsergebnisse") in angemessener Weise plausibilisieren und stichprobenartig überprüfen, insbesondere bevor diese Ergebnisse als Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen herangezogen werden.
5.4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden, die durch die Nutzung fehlerhafter oder unerwünschter Leistungsergebnisse entstehen können, festzulegen und umzusetzen sowie die Maßnahmen in angemessenen Abständen zu überprüfen. Project B ist nicht in der Lage und auch nicht verpflichtet, die entsprechenden Risiken zu ermitteln und die getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf die Risiken zu bewerten.
6. Nutzung von Daten zur Verbesserung der eigenen Dienstleistungen
6.1. Project B ist berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und die Leistungsergebnisse, soweit sie nicht persönlich identifizierbar sind, sowie die anonymisierten und aggregierten personenbezogenen Daten des Kunden zur allgemeinen, nicht kundenspezifischen Entwicklung und Verbesserung der eigenen Leistungen zu nutzen und für sich Ergebnisse zu schaffen, die alleiniges geistiges Eigentum von Project B sind.
7. Datenschutz
7.1. Project B verarbeitet personenbezogene Daten nur im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
7.2. Der Kunde hat die Rechtmäßigkeit der mit der Vertragsdurchführung verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge für die personenbezogenen Daten aus seiner Sphäre sicherzustellen und insbesondere die erforderlichen Einwilligungen einzuholen. Darüber hinaus übernimmt der Kunde auch die Erfüllung aller datenschutzrechtlichen Informationspflichten, insbesondere nach Art. 13 oder 14 DSGVO, gegenüber betroffenen Personen aus seinem Verantwortungsbereich, insbesondere Mitarbeitern, für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Project B zur Vertragsdurchführung. Soweit Project B personenbezogene Daten im Auftrag oder im Namen des Kunden verarbeitet (Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien zu diesem Zweck eine gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach dem von Project B allgemein verwendeten Muster ab.
8. Laufzeit, Kündigung
8.1. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von zwölf (12) Monaten.
8.2. Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der festen Laufzeit gekündigt werden, andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere feste Laufzeit von 12 Monaten.
8.3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Project B insbesondere dann vor, wenn Project B die weitere Erfüllung des Vertrages nicht zugemutet werden kann, weil
a) der Kunde gegenüber Project B falsche Angaben macht, die zu einer Vergütung führen, die nicht nur unwesentlich unter der vertraglichen Vergütung liegt;
b) der Kunde die Software oder andere Dienste in erheblichem Umfang unbefugt nutzt; oder
c) der Kunde mit der Zahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung entweder für zwei (2) aufeinander folgende Monate oder für einen längeren Zeitraum als zwei (2) Monate mit der Zahlung der Vergütung in Höhe von mindestens (2) zwei Monatsbeträgen in Verzug ist.
8.4. Die Kündigung muss zumindest in Textform erfolgen.
8.5. Die Nutzungsrechte sind auf die Laufzeit des Vertrages beschränkt. Das Nutzungsrecht endet spätestens mit dem Ende der Laufzeit dieses Vertrages. Der Kunde hat mit dem Ende des Nutzungsrechts jede weitere Nutzung der Plattform und sonstiger Leistungen von Project B einzustellen und zu unterlassen.
8.6. Project B wird die unter dem Account des Kunden gespeicherten Daten auf den IT-Ressourcen unter der Kontrolle von Project B innerhalb von sechs (6) Monaten nach Ende der Vertragslaufzeit löschen, es sei denn, Project B ist gesetzlich oder behördlich verpflichtet oder berechtigt, die Daten länger aufzubewahren. Der Kunde hat Project B gleichzeitig mit der Kündigung zu informieren, wenn eine sofortige Löschung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erfolgen soll.
9. Haftung, Gewährleistung
9.1. Die nachfolgenden Bestimmungen zur Haftung und Gewährleistung von Project B gelten für alle Schadensersatzansprüche, Mängelansprüche oder an deren Stelle tretende Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen von Project B, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, etwaige Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung, etc.), jedoch nicht für folgende Ansprüche:
a) aus Schäden wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit;
b) aus arglistigem Verschweigen eines Mangels durch Project B oder bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Project B eine Garantie übernommen hat;
c) die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Project B oder seiner gesetzlichen Vertreter beruhen;
d) nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG);
e) nach § 69 oder § 70 Telekommunikationsgesetz (TKG).
Für diese gelten die gesetzlichen Regelungen.
9.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Project B nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf einen Betrag von 20.000,00 EUR je Schadensfall begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Im Übrigen ist die Haftung von Project B für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3. Die Haftung von Project B für grob fahrlässig verursachte Schäden durch ihre Erfüllungsgehilfen ist auf den Ersatz des typischen, für Project B bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt.
9.4. Die verschuldensunabhängige Haftung von Project B im Bereich des Mietrechts und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9.5. Project B haftet nicht für Mängel der angeschlossenen Fremdkomponenten, der kundeneigenen Software oder der für die Verbindung verwendeten Schnittstellen, es sei denn, sie wurden von Project B selbst bereitgestellt. Es obliegt dem Kunden, die praktischen oder rechtlichen Folgen, wie z.B. zusätzliche Kosten, Funktionseinschränkungen, Sicherheitsrisiken oder mögliche Schäden, der Nutzung der Leistungen von Project B zu prüfen.
9.6. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Netzinfrastruktur, Störungen im Dienst von Transportunternehmen) hat Project B nicht zu vertreten. Project B übernimmt keine Verantwortung oder Verpflichtung zur Abwendung solcher Ereignisse, auch wenn diese Ereignisse vorhersehbar sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.7. Project B behält sich den Einwand des Mitverschuldens vor, insbesondere im Hinblick auf die Pflichten des Kunden zur Datensicherung und zum Schutz vor Schadsoftware nach dem aktuellen Stand der Technik.
9.8. Bei Datenverlusten haftet Project B nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
9.9. Für Dienste, die unter den Lizenzbedingungen Dritter genutzt werden, gelten vorrangig und abschließend die Haftungsregelungen der jeweiligen Lizenz. Soweit diese Regelungen keine Anwendung finden, gilt nachrangig dieser Abschnitt.
9.10. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für Ansprüche des Kunden gegen die Organe oder Mitarbeiter von Project B.
10. Vertraulichkeit
10.1. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werden, zeitlich unbegrenzt geheim zu halten. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die entweder als geschützt oder vertraulich oder in sonstiger Weise gekennzeichnet sind oder die nach den Umständen ihrer Offenbarung für den Empfänger vernünftigerweise als vertraulich erkennbar sind oder bei denen es sich um ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 2 Nr. 1 Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) handelt.
10.2. Die vorstehende Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht, wenn und soweit die jeweiligen Informationen (i) allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden des Empfängers und ohne Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt werden, (ii) Stand der Technik sind oder werden, (iii) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits bekannt sind, (iv) dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig bekannt oder zugänglich gemacht wurden oder werden, (v) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder vollziehbarer behördlicher Anordnungen oder gerichtlicher Entscheidungen offengelegt werden müssen. Die andere Partei ist rechtzeitig vor der Weitergabe der Informationen an Dritte zu informieren.
10.3. Jede Vertragspartei trifft geeignete Vorkehrungen zum Schutz vertraulicher Informationen der anderen Vertragspartei, mindestens jedoch die in § 2 Nr. 1 b) GeschGehG geforderten Maßnahmen. Jede Vertragspartei gibt vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei nur an ihre Organe, Mitarbeiter, Berater oder Unterauftragnehmer weiter, die dieser Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen, der die Empfänger dann entsprechend unterworfen sind.
11. Änderungen der AGB
11.1. Project B behält sich das Recht vor, diese AGB und die Bestimmungen in den Leistungsbeschreibungen zu ändern oder zu ergänzen, auch mit Wirkung für bereits bestehende Vertragsverhältnisse. Gleiches gilt für die Höhe der Vergütung für die Produkte und Dienstleistungen, wobei hinsichtlich der Voraussetzungen und des Umfangs der Vergütungsänderung die Regelungen der Preisanpassung gemäß Ziffer II. 0 gelten. Project B wird den Kunden vor jeder Änderung oder Ergänzung informieren. Änderungen und Ergänzungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Mitteilung widerspricht. Project B wird den Kunden in der Mitteilung über die Änderung oder Ergänzung dieser AGB auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
Widerspricht der Kunde den Änderungen oder Ergänzungen, kann jede Partei den Vertrag kündigen. Die Kündigung kann auch von Project B zusammen mit der Mitteilung erklärt werden. Im Falle von Änderungen oder Ergänzungen der AGB, die nach geltendem Recht oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnung zwingend erforderlich sind, können die vorgenannten Fristen auch kürzer sein.
11.2. Diese Ziffer 0 gilt nicht für Änderungen oder Ergänzungen der Leistungen von Project B im Dauerschuldverhältnis, die keinen wesentlichen Einfluss auf das Äquivalenzverhältnis haben. Insbesondere bleiben die Regelungen dieser AGB zu Änderungen an den Systemen oder Änderungen der Leistungen aufgrund von Updates unberührt.
12. Sonstiges (B2B)
12.1. Project B darf den Kunden als Referenz nennen. Die Parteien können auch zum Zwecke der Eigenwerbung öffentlich über ihre Leistungen berichten, sofern dies nicht mit der Pflicht zur Vertraulichkeit oder zum Datenschutz kollidiert.
12.2. Project B ist berechtigt, den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag auf ein anderes Unternehmen zu übertragen, das die für die Vertragserfüllung wesentlichen Betriebsmittel erworben hat, z.B. durch einen M&A-Deal oder eine Ausgliederung, oder auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Kunde wird über den Übergang des Vertragsverhältnisses unterrichtet.
12.3. Außer im Rahmen des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Project B an Dritte abtreten.
12.4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen, von Project B schriftlich bestätigten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen geltend machen oder mit solchen, die dem Kunden aus der Mängelhaftung zustehen.
12.5. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Parteien künftige Vereinbarungen über von Project B erbrachte Leistungen treffen, ohne dass Project B erneut auf diese AGB verweist. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die erst in der Zukunft von Project B erstellt werden. Project B bietet dem Kunden seine Leistungen nur auf der Grundlage dieser AGB an.
12.6. Der Kunde kann sich dafür entscheiden, bestimmte Integrationen zu aktivieren oder Kundendaten mit bestimmten Drittplattformen auszutauschen. Die Nutzung einer Drittplattform durch den Kunden wird nicht durch diese AGB geregelt, sondern durch eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Drittanbieter, und Project B ist nicht verantwortlich für Drittplattformen und deren Nutzung der Daten des Kunden.
12.7. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind ausschließlich die für den Sitz von Project B zuständigen staatlichen Gerichte zuständig. Project B kann den Kunden jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
12.8. Das kommerzielle Angebot von Project B richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
III Mitarbeiterservice / Employee Space (B2C)
1. Allgemein
1.1. Die Nutzung des Mitarbeiterbereichs („Employee Space“) ist nur für Endkunden erlaubt, die keine Firmenkunden sind. Der Employee Space ist kostenlos.
1.2. Die Nutzung des Dienstes erfordert die Einrichtung eines Benutzerkontos. Project B hat das Recht, einem Mitarbeiterkunden den Zugang zum Employee Space ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Project B kann dieses Recht auch zu einem späteren Zeitpunkt ausüben.
1.3. Ein Mitarbeiterkunde kann den Dienst nur nutzen, wenn sein aktueller Arbeitgeber ein Project B-Kunde ist. Der Mitarbeiterkunde kann den Employee Space nahtlos weiter nutzen, wenn er den Arbeitgeber wechselt und der neue Arbeitgeber ebenfalls ein Project B-Kunde ist.
1.4. Die genauen Funktionalitäten der Employee Services sind in der Servicebeschreibung auf der Website zu finden.
1.5. Der Employee Space befindet sich derzeit noch in der Entwicklungsphase. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Funktionen fehlerhaft und unvollständig sein können. Die Nutzung des Employee Space erfolgt auf eigenes Risiko des Mitarbeiterkunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Daten, die der Mitarbeiterkunde im Employee Space nutzt oder hochlädt, verloren gehen oder beschädigt werden können, solange sich der Employee Space in einer Beta-Version befindet.
2. Pflichten des Mitarbeiterkunden
2.1. Der Mitarbeiterkunde erstellt eigene Sicherungskopien aller seiner Daten, die im Employee Space verarbeitet werden.
2.2. Der Mitarbeiterkunde stellt sicher, dass seine Log-in-Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Datennutzung
3.1. Project B verarbeitet personenbezogene Daten von Mitarbeiterkunden nur im Rahmen der DSGVO und des BDSG. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzrichtlinie.
4. Laufzeit, Kündigung
4.1. Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
4.2. Sowohl Project B als auch der Mitarbeiterkunde können das Nutzungsverhältnis jederzeit (z.B. per E-Mail) mit Wirkung zum Ende des folgenden Tages kündigen.
5. Haftung
Project B haftet unbeschränkt:
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes
In Höhe einer von Project B übernommenen Garantie.
5.1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Project B der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
5.2. Eine weitergehende Haftung von Project B ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet Project B nicht für anfängliche Mängel, sofern nicht die Voraussetzungen von 0 oder 0 erfüllt sind.
5.3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Vertreter von Project B.
6. Sonstiges (B2C)
6.1. Die vorstehenden Bestimmungen unterliegen dem deutschen Recht.
Status: März 2025