Personalfragebogen: Vorlage, Pflichtangaben und Datenschutz 2026

Payroll-SetupFinn R.

Der neue Mitarbeiter hat unterschrieben, der Starttermin steht in zwei Wochen. Sie brauchen jetzt Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse und Bankverbindung. Ohne diese Daten können Sie keine Lohnabrechnung erstellen, keine SV-Meldungen absetzen und keine Beiträge abführen. Der Personalfragebogen ist das Dokument, mit dem Sie diese Informationen strukturiert erheben.

Klingt simpel. In der Praxis scheitern viele Arbeitgeber trotzdem: Fehlende Pflichtangaben verzögern die erste Abrechnung, unzulässige Fragen können AGG-Klagen auslösen, und Datenschutzverstöße kosten bis zu 20 Millionen Euro Bußgeld. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Angaben Pflicht sind, welche Fragen Sie niemals stellen dürfen und wie ein DSGVO-konformer Personalfragebogen 2026 aussieht.

Was ist ein Personalfragebogen?

Ein Personalfragebogen ist ein standardisiertes Formular, mit dem Arbeitgeber die für das Arbeitsverhältnis relevanten Daten eines neuen Mitarbeiters erfassen. Er bildet die Grundlage für:

  • Die Anmeldung bei der Sozialversicherung (Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung)
  • Die Einrichtung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
  • Die korrekte Berechnung der ersten Lohnabrechnung
  • Die Meldung an die Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung)

Ohne einen vollständig ausgefüllten Personalfragebogen kann kein Lohnbüro und kein Steuerberater die Abrechnung starten. Die Bundesagentur für Arbeit verlangt die Anmeldung spätestens mit der ersten Lohn- oder Gehaltszahlung, in der Praxis also vor dem ersten Arbeitstag.

Personalfragebogen vs. Personalstammdatenblatt

Die Begriffe werden oft synonym verwendet. Technisch gibt es einen Unterschied: Der Personalfragebogen wird vom Mitarbeiter ausgefüllt und dient der Ersterfassung. Das Personalstammdatenblatt ist das interne Dokument, das die HR-Abteilung pflegt und fortlaufend aktualisiert. Für die Praxis ist die Unterscheidung zweitrangig, solange alle Pflichtangaben erhoben werden.

Pflichtangaben im Personalfragebogen 2026

Die folgenden Angaben sind gesetzlich erforderlich, damit Sie als Arbeitgeber Ihre Melde- und Abführungspflichten erfüllen können. Sie dürfen diese Daten ohne gesonderte Einwilligung erheben, da die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) greift.

Persönliche Stammdaten

AngabeZweckRechtsgrundlage
Familienname, VornameIdentifikation, SV-Meldungen§ 28a SGB IV
GeburtsnameSV-Meldungen (falls abweichend)§ 28a SGB IV
Geburtsdatum, GeburtsortZuordnung SV-Nummer§ 28a SGB IV
GeschlechtSV-Meldungen, Statistik§ 28a SGB IV
StaatsangehörigkeitArbeitserlaubnis-Prüfung§ 4a AufenthG
Anschrift (Straße, PLZ, Ort)Lohnsteuer, KommunikationEStG
FamilienstandSteuerklasse (indirekt)§ 39 EStG

Steuerliche Angaben

AngabeZweck
Steueridentifikationsnummer (IdNr)ELStAM-Abruf beim BZSt
SteuerklasseLohnsteuerberechnung
Kinderfreibeträge (Anzahl)Lohnsteuerberechnung
Konfession/KirchensteuerKirchensteuerabzug

Die Steueridentifikationsnummer ist seit 2013 die zentrale Kennung für den elektronischen Lohnsteuerabzug. Ohne IdNr müssen Sie Steuerklasse VI anwenden, was zu deutlich höheren Abzügen führt. Weisen Sie neue Mitarbeiter darauf hin, dass sie die IdNr auf dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern finden.

Sozialversicherungsdaten

AngabeZweck
SozialversicherungsnummerIdentifikation bei DRV, Krankenkasse
Gesetzliche KrankenkasseBeitragsabführung, Meldungen
Elterneigenschaft (ja/nein)Beitragszuschlag Pflegeversicherung
Kinder unter 25 (Anzahl)Staffelung PV-Beitrag ab 2024

Seit 2024 wird der Beitrag zur Pflegeversicherung nach der Kinderzahl gestaffelt. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Eltern erhalten je Kind unter 25 eine Ermäßigung von 0,25 Prozentpunkten (ab dem zweiten Kind). Fragen Sie daher explizit nach Kindern unter 25 und deren Geburtsdaten.

Beschäftigungsbezogene Daten

AngabeZweck
EintrittsdatumBeginn SV-Pflicht, ELStAM-Abruf
Art der Beschäftigung (Vollzeit, Teilzeit, Minijob)Meldeschlüssel, Beitragsgruppen
WochenarbeitszeitSV-Meldung
Befristung (ja/nein, bis wann)Auslauf-Überwachung
Haupt- oder NebenbeschäftigungSV-rechtliche Beurteilung
Weitere BeschäftigungenZusammenrechnung bei Minijobs
Höchster SchulabschlussSV-Tätigkeitsschlüssel
Höchster BerufsabschlussSV-Tätigkeitsschlüssel

Der Tätigkeitsschlüssel ist eine neunstellige Ziffer, die seit 2011 für jede SV-Meldung erforderlich ist. Darin sind Beruf, Qualifikation, Arbeitszeit und Vertragsform codiert. Ohne Angaben zu Schul- und Berufsabschluss können Sie den Schlüssel nicht korrekt bilden.

Zahlungsverkehr

AngabeZweck
Bankverbindung (IBAN, BIC)Gehaltszahlung
KontoinhaberAbgleich bei Drittkonten

Freiwillige Angaben: Was Sie zusätzlich fragen dürfen

Neben den Pflichtangaben gibt es Informationen, die für den Betriebsablauf hilfreich sind, aber nicht zwingend erhoben werden müssen:

  • Notfallkontakt (Name, Telefon, Beziehung)
  • Führerschein (Klasse), sofern beruflich relevant
  • Gesundheitszeugnis (§ 43 IfSG), sofern in der Gastronomie oder Lebensmittelbranche tätig
  • Schwerbehinderung (Grad), sofern der Mitarbeiter freiwillig angibt (nicht aktiv erfragen)
  • Foto für Mitarbeiterausweis (nur mit Einwilligung)
  • Kleidergröße (bei Bereitstellung von Arbeitskleidung)
  • Dienstwagen-Angaben (Führerscheinkopie, Privatnutzung)

Beachten Sie: Auch freiwillige Angaben unterliegen der DSGVO. Kennzeichnen Sie diese Felder im Fragebogen deutlich als optional und informieren Sie über die Verarbeitungszwecke.

Unzulässige Fragen: Was Sie niemals fragen dürfen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung aufgrund bestimmter Merkmale. Fragen, die auf diese Merkmale abzielen, sind im Personalfragebogen unzulässig. Der Mitarbeiter darf auf solche Fragen mit einer “Notlüge” antworten, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Verbotene Fragen nach AGG

FrageWarum unzulässigRechtsgrundlage
SchwangerschaftGeschlechtsdiskriminierung§ 3 Abs. 1 AGG
FamilienplanungGeschlechtsdiskriminierung§ 3 Abs. 1 AGG
Religion (außer bei Tendenzbetrieben)Religionsdiskriminierung§ 1 AGG
GewerkschaftsmitgliedschaftKoalitionsfreiheitArt. 9 Abs. 3 GG
ParteizugehörigkeitWeltanschauungsdiskriminierung§ 1 AGG
Sexuelle OrientierungDiskriminierung sexuelle Identität§ 1 AGG
Ethnische Herkunft (über Staatsangehörigkeit hinaus)Rassendiskriminierung§ 1 AGG
Vorstrafen (ohne Bezug zur Tätigkeit)PersönlichkeitsrechtArt. 2 Abs. 1 GG
Vermögensverhältnisse (außer bei Kassenpersonal)PersönlichkeitsrechtArt. 2 Abs. 1 GG

Ausnahmen: Wann bestimmte Fragen doch erlaubt sind

Es gibt eng begrenzte Ausnahmen, in denen normalerweise unzulässige Fragen erlaubt sind:

  • Vorstrafen: Wenn die Tätigkeit einen besonderen Vertrauensschutz erfordert (z.B. Kassierer, Buchhalter, Erzieher)
  • Gesundheitszustand: Wenn eine Krankheit die Ausübung der konkreten Tätigkeit unmöglich macht oder Kollegen gefährdet
  • Religion: In kirchlichen Einrichtungen (Tendenzbetriebe gem. § 9 AGG)
  • Schwerbehinderung: Erst nach 6 Monaten Beschäftigung im Kontext der Kündigung (BAG, Urteil vom 16.02.2012, Az. 6 AZR 553/10)

Praxis-Tipp: Formulieren Sie Ihren Personalfragebogen so, dass keine dieser kritischen Fragen enthalten ist. Wenn Sie einen Standardfragebogen verwenden, prüfen Sie ihn auf veraltete Felder. Viele ältere Vorlagen enthalten noch Fragen nach “Gesundheitszustand” oder “Religionszugehörigkeit”, die nach aktuellem Recht problematisch sind.

DSGVO und Datenschutz beim Personalfragebogen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) setzen klare Regeln für die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Mitarbeiterdaten.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung

Die Erhebung von Personalfragebogen-Daten stützt sich auf mehrere Rechtsgrundlagen:

  1. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Verarbeitung ist zur Erfüllung des Arbeitsvertrags erforderlich (Pflichtangaben)
  2. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO: Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich (SV-Meldungen, Lohnsteuer)
  3. § 26 Abs. 1 BDSG: Verarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
  4. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO: Einwilligung (nur für freiwillige Angaben)

Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO

Zusammen mit dem Personalfragebogen müssen Sie den Mitarbeiter informieren über:

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (Arbeitgeber)
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (falls vorhanden)
  • Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
  • Empfänger der Daten (Krankenkasse, Finanzamt, Lohnbüro)
  • Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung
  • Rechte des Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Löschung)

Praxis-Tipp: Erstellen Sie ein separates Datenschutz-Informationsblatt, das Sie zusammen mit dem Personalfragebogen aushändigen. So halten Sie den Fragebogen übersichtlich und erfüllen trotzdem die Informationspflichten.

Aufbewahrungsfristen und Löschpflicht

Die Aufbewahrungsfristen für Personalunterlagen sind gestaffelt:

UnterlageFristRechtsgrundlage
Lohnkonten und Abrechnungsbelege6 Jahre§ 41 Abs. 1 EStG
Buchungsbelege (Gehaltsbelege)8 Jahre (seit BEG IV)§ 147 AO
Personalfragebogen6 Jahre nach Austritt§ 257 HGB analog
Bewerbungsunterlagen (Absagen)6 MonateAGG-Klagefrist

Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind Sie zur Löschung verpflichtet. Ein Personalfragebogen aus dem Jahr 2026 eines Mitarbeiters, der am 30.06.2028 ausscheidet, muss spätestens am 31.12.2034 gelöscht werden.

Wichtig: Ab dem 1. Januar 2027 müssen entgelt- und sozialversicherungsrelevante Unterlagen ausschließlich elektronisch geführt werden. Papier-Personalfragebögen dürfen Sie zwar weiterhin nutzen, müssen die Daten aber digital archivieren.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Personalfragebögen enthalten besonders schützenswerte Daten (Gesundheitsdaten bei Schwerbehinderung, Religionszugehörigkeit für Kirchensteuer). Stellen Sie sicher:

  • Zugriffsbeschränkung auf HR-Personal und Lohnbüro
  • Verschlüsselte Speicherung bei digitaler Ablage
  • Abschließbare Schränke bei Papierablage
  • Protokollierung von Zugriffen
  • Regelung für Datenübermittlung an externes Lohnbüro (Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO)

Vorlage: Struktur eines guten Personalfragebogens

Ein praxistauglicher Personalfragebogen gliedert sich in klar abgegrenzte Abschnitte. Die folgende Struktur deckt alle Pflichtangaben ab und lässt sich als Vorlage für Ihr Unternehmen adaptieren.

Abschnitt 1: Arbeitgeber-Daten (vorausgefüllt)

  • Firmenname und Betriebsnummer
  • Ansprechpartner für Rückfragen
  • Datum der Aushändigung

Ohne Betriebsnummer können Sie keine Sozialversicherungsmeldungen abgeben. Falls Sie noch keine haben, beantragen Sie diese vor der ersten Einstellung.

Abschnitt 2: Persönliche Daten des Mitarbeiters

  • Name, Vorname, Geburtsname
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Anschrift
  • Familienstand

Abschnitt 3: Steuerliche Daten

  • Steueridentifikationsnummer (11-stellig)
  • Steuerklasse (I bis VI)
  • Kinderfreibeträge
  • Konfession (ev, rk, keine)
  • Finanzamt (wird über ELStAM automatisch zugeordnet)

Abschnitt 4: Sozialversicherung

  • Sozialversicherungsnummer (12-stellig, Format: TTMMJJX1234)
  • Gesetzliche Krankenkasse (Name + Betriebsnummer der Kasse)
  • Elterneigenschaft
  • Anzahl und Geburtsdaten der Kinder unter 25
  • Ggf. Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (bei Minijobbern)

Abschnitt 5: Beschäftigungsdetails

  • Eintrittsdatum
  • Art der Beschäftigung (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, kurzfristig, Werkstudent)
  • Vereinbarte Wochenarbeitszeit
  • Befristung (ja/nein, Ende-Datum)
  • Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis
  • Weitere Beschäftigungen (inkl. Art und Umfang)
  • Höchster Schulabschluss
  • Höchster Berufsabschluss
  • Ausgeübte Tätigkeit

Abschnitt 6: Bankverbindung

  • IBAN
  • BIC (bei ausländischen Konten)
  • Kontoinhaber

Abschnitt 7: Freiwillige Angaben (als optional gekennzeichnet)

  • Notfallkontakt
  • Führerschein (Klasse)
  • Weitere relevante Qualifikationen

Abschnitt 8: Unterschriften und Datenschutz

  • Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Verpflichtung zur Mitteilung bei Änderungen
  • Hinweis auf Datenschutzinformationsblatt (Anlage)
  • Datum und Unterschrift des Mitarbeiters

Digital vs. Papier: Warum der digitale Personalfragebogen besser ist

Noch immer arbeiten viele Unternehmen mit ausgedruckten PDF-Formularen, die der neue Mitarbeiter handschriftlich ausfüllt. Das funktioniert, ist aber fehleranfällig und aufwändig.

Probleme des Papier-Fragebogens

  • Unleserliche Handschrift: Tippfehler bei IBAN oder Steuer-ID führen zu Rückmeldungen der Krankenkasse
  • Unvollständige Angaben: Mitarbeiter übersehen Felder, HR muss nachhaken
  • Medienbruch: Daten müssen manuell in DATEV oder die Lohnsoftware übertragen werden
  • Datenschutz-Risiko: Papierfragebögen liegen auf Schreibtischen, werden per Post verschickt, gehen verloren
  • Kein Audit-Trail: Keine Nachverfolgung, wer wann welche Daten geändert hat

Vorteile des digitalen Personalfragebogens

  • Pflichtfeld-Validierung: Fehlende Angaben werden sofort markiert
  • Plausibilitätsprüfung: IBAN-Format, Steuer-ID-Prüfziffer, SV-Nummer-Format
  • Automatischer Datenfluss: Direkte Übernahme in die Lohnsoftware ohne Medienbruch
  • Verschlüsselte Übermittlung: DSGVO-konforme Datenübertragung
  • Versionierung: Änderungen nachvollziehbar dokumentiert
  • Zeitersparnis: Kein manuelles Abtippen, keine Rückfragen wegen Unleserlichkeit

DATEV-Integration und moderne Lösungen

Wer mit DATEV arbeitet, kennt den klassischen Weg: Personalfragebogen auf Papier ausfüllen, Daten in DATEV Lohn und Gehalt eingeben. Moderne Lösungen wie project b. digitalisieren diesen Prozess. Der Mitarbeiter füllt den Fragebogen online aus, die Daten fließen direkt ins Lohnsystem. Plausibilitätsprüfungen laufen automatisch, fehlende Angaben werden sofort angemahnt.

Das spart Zeit bei der Lohnabrechnung im Kleinunternehmen und reduziert Fehlerquoten bei der Erstabrechnung auf nahezu null.

Personalfragebogen nach Beschäftigungsart

Nicht jede Beschäftigungsart erfordert die gleichen Angaben. Je nach Beschäftigungsform kommen zusätzliche Pflichtfelder hinzu oder fallen weg.

Vollzeit und Teilzeit (reguläre SV-Pflicht)

Der Standard-Fragebogen mit allen oben beschriebenen Pflichtangaben. Zusätzlich relevant:

  • Vereinbarte Wochenarbeitszeit
  • Urlaubsanspruch (für die Personalakte, nicht für die Abrechnung)
  • Probezeit-Regelung

Minijob (geringfügige Beschäftigung bis 603 EUR/Monat)

Bei Minijobbern kommen spezifische Felder hinzu:

  • Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (formaler Antrag des Mitarbeiters, Standard ist RV-Pflicht)
  • Weitere geringfügige Beschäftigungen (kritisch für die 603-EUR-Grenze)
  • Hauptbeschäftigung vorhanden? (Zusammenrechnung mit Hauptjob ab dem zweiten Minijob)
  • Kurzfristige Beschäftigung im selben Kalenderjahr? (für die Abgrenzung)

Die Meldung erfolgt nicht bei der Krankenkasse, sondern bei der Minijob-Zentrale. Tragen Sie als Krankenkasse “Minijob-Zentrale / Knappschaft-Bahn-See” ein.

Beachten Sie: Die Minijob-Grenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 EUR monatlich (basierend auf dem Mindestlohn von 13,90 EUR pro Stunde).

Kurzfristige Beschäftigung

Bei kurzfristig Beschäftigten gelten besondere Regeln:

  • Berufsmäßigkeit (muss verneint werden, sonst greift reguläre SV-Pflicht)
  • Zeitgrenzen: Max. 3 Monate am Stück oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • Weitere kurzfristige Beschäftigungen im selben Kalenderjahr (Zusammenrechnung der Tage)
  • Regelmäßiges Entgelt über 603 EUR/Monat? (Prüfung der Berufsmäßigkeit)

Hier ist die SV-Abgrenzung besonders kritisch. Ein falsch eingeordneter kurzfristiger Mitarbeiter kann bei einer Betriebsprüfung zu Beitragsnachforderungen plus Säumniszuschlägen führen.

Werkstudent

Werkstudenten genießen das Werkstudentenprivileg: Sie zahlen nur in die Rentenversicherung ein (kein KV-, PV-, AV-Beitrag). Zusätzliche Pflichtangaben:

  • Immatrikulationsbescheinigung (muss vorliegen)
  • Wöchentliche Arbeitszeit (max. 20 Stunden während der Vorlesungszeit)
  • Semesterferien-Regelung (mehr als 20 Stunden nur in der vorlesungsfreien Zeit)
  • Studiengang und voraussichtliches Ende (für die Prüfung des Werkstudentenstatus)
  • Weitere Beschäftigungen (26-Wochen-Regelung beachten)

Midijob (Übergangsbereich 556,01 bis 2.000 EUR)

Im Übergangsbereich gelten reduzierte Arbeitnehmer-Beiträge. Der Fragebogen entspricht dem Standard, aber achten Sie auf:

  • Korrekte Beitragsgruppe (reduzierter AN-Anteil)
  • Optionale Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge (bis 2019 möglich, seit 2019 automatisch voller RV-Erwerb)

Häufige Fehler beim Personalfragebogen

Basierend auf der Praxis in der Lohnabrechnung sind die häufigsten Fehler:

  1. Fehlende Steuer-ID: Ohne IdNr wird Steuerklasse VI angewendet. Der Mitarbeiter hat deutlich weniger Netto und beschwert sich.
  2. Falsche Krankenkasse: Mitarbeiter geben die Kasse der Eltern an, nicht ihre eigene. Prüfen Sie die Mitgliedsbescheinigung.
  3. SV-Nummer vergessen: Ohne SV-Nummer vergibt die Rentenversicherung eine vorläufige Nummer. Das erzeugt Verwaltungsaufwand.
  4. Nebenbeschäftigung verschwiegen: Bei Minijobbern kann die Zusammenrechnung zur vollen SV-Pflicht führen. Fragen Sie explizit nach allen weiteren Beschäftigungen.
  5. Veraltete Vorlagen: Ältere Fragebögen fragen nach der “Lohnsteuerkarte” (abgeschafft 2013) oder nutzen die falschen Minijob-Grenzen.
  6. Keine Datenschutz-Information: Der Fragebogen ohne beigefügtes Datenschutzblatt ist ein DSGVO-Verstoß.

Personalfragebogen und Betriebsrat

Falls in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat existiert, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht. Nach § 94 Abs. 1 BetrVG bedürfen Personalfragebögen der Zustimmung des Betriebsrats. Das gilt für:

  • Die Einführung eines neuen Fragebogens
  • Jede inhaltliche Änderung bestehender Fragebögen
  • Die Aufnahme neuer Fragestellungen

Stimmt der Betriebsrat nicht zu, dürfen Sie den Fragebogen nicht einsetzen. Eine Einigung über die Einigungsstelle ist möglich, aber zeitaufwändig. Binden Sie den Betriebsrat frühzeitig ein.

Checkliste: Personalfragebogen erstellen

Nutzen Sie diese Checkliste als Qualitätskontrolle für Ihren Personalfragebogen:

  • Alle Pflichtangaben für SV-Meldungen enthalten
  • Steuerliche Daten vollständig (IdNr, Steuerklasse, Konfession, Kinderfreibeträge)
  • Bankverbindung mit IBAN und Kontoinhaber
  • Beschäftigungsart-spezifische Felder vorhanden
  • Keine unzulässigen Fragen nach AGG
  • Freiwillige Felder als “optional” gekennzeichnet
  • Datenschutz-Informationsblatt als Anlage
  • Feld für Unterschrift und Datum
  • Hinweis auf Änderungsmitteilungspflicht
  • Platz für Betriebsnummer und Arbeitgeber-Daten
  • Aktueller Mindestlohn und Minijob-Grenze (603 EUR) berücksichtigt
  • Elterneigenschaft und Kinderzahl unter 25 abgefragt (PV-Staffelung)

Fazit: Sorgfalt beim Personalfragebogen spart Zeit und Geld

Ein guter Personalfragebogen ist keine bürokratische Pflichtübung. Er ist die Grundlage für eine fehlerfreie erste Lohnabrechnung, korrekte SV-Meldungen und eine rechtskonforme Datenerhebung. Wer den Fragebogen sauber aufsetzt, vermeidet Rückfragen, Nachforderungen und im schlimmsten Fall Bußgelder.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Pflichtangaben ergeben sich aus SV-Recht und Steuerrecht, nicht aus Neugier
  • Unzulässige Fragen können Schadenersatz nach AGG auslösen
  • DSGVO verlangt Zweckbindung, Informationspflicht und Löschung nach Fristablauf
  • Digitale Fragebögen reduzieren Fehler und beschleunigen den Onboarding-Prozess
  • Ab 2027 müssen Lohnunterlagen ohnehin digital geführt werden

Wenn Sie den Papierkram rund um den Personalfragebogen und die erste Lohnabrechnung komplett abgeben möchten: project b. übernimmt die digitale Stammdatenerfassung, Plausibilitätsprüfung und Lohnabrechnung aus einer Hand.

Unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren (30 Min.)

Frequently asked questions

Was gehört in einen Personalfragebogen?

Pflichtangaben sind: Name, Geburtsdatum, Adresse, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Bankverbindung, Steuerklasse und Beschäftigungsart.

Welche Fragen sind im Personalfragebogen verboten?

Fragen nach Schwangerschaft, Religion, Gewerkschaft, Parteizugehörigkeit und sexueller Orientierung sind nach dem AGG unzulässig.

Wie lange muss ein Personalfragebogen aufbewahrt werden?

Personalfragebögen müssen mindestens 6 Jahre nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt und danach gelöscht werden.