Zollprüfung Pflege 2026: Was die FKS kontrolliert und wie Sie sich vorbereiten

Montagmorgen, 7:15 Uhr. An der Rezeption einer stationären Pflegeeinrichtung in Nordrhein-Westfalen stehen zwei Beamte des Hauptzollamts Düsseldorf. Sie zeigen ihren Dienstausweis, bitten um Zugang zu Personalakten und Arbeitszeitnachweisen. Keine Vorankündigung, kein Termin. Die Einrichtungsleitung hat 30 Minuten, um die geforderten Unterlagen zusammenzustellen. So beginnt eine Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
Für Lohnbüros und Pflegebetriebe, die ihre Dokumentation im Griff haben, ist das ein stressiger, aber beherrschbarer Vorgang. Für alle anderen kann dieser Morgen teuer werden: Bußgelder bis 500.000 EUR, Nachzahlungen, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Dieser Artikel zeigt, was die FKS konkret prüft, welche Unterlagen Sie bereithalten müssen und wie Sie Ihr Lohnbüro prüfungssicher aufstellen.
Was ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist eine Abteilung der deutschen Bundeszollverwaltung. Sie untersteht dem Bundesministerium der Finanzen und ist zuständig für die Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Die gesetzliche Grundlage bildet das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
Aufgaben und Befugnisse der FKS
Die FKS ist keine reine Kontrollbehörde. Sie vereint Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse, die sonst auf verschiedene Institutionen verteilt sind:
- Prüfung der Einhaltung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Kontrolle der Sozialversicherungspflicht und korrekte Abführung von Beiträgen
- Aufdeckung von Scheinselbständigkeit und illegaler Arbeitnehmerüberlassung
- Prüfung der Arbeitszeiterfassung und Einhaltung der Dokumentationspflichten
- Ermittlungsbefugnisse vergleichbar mit der Polizei (§ 14 SchwarzArbG)
FKS-Beamte dürfen unangekündigt erscheinen, Geschäftsräume betreten, Personen befragen und Unterlagen einsehen. Arbeitgeber und Beschäftigte sind zur Mitwirkung verpflichtet (§ 3 SchwarzArbG). Eine Verweigerung der Auskunft stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Warum die Pflegebranche besonders im Fokus steht
Die Pflege gehört seit Jahren zu den Schwerpunktbranchen der FKS. Dafür gibt es strukturelle Gründe, die nicht auf böswillige Absicht der Betriebe hindeuten, sondern auf die Komplexität der Branche:
Personalintensiv mit hohem Lohnkostenanteil. In Pflegeeinrichtungen machen Personalkosten oft 60 bis 70 % der Gesamtkosten aus. Der Druck auf die Lohnkosten ist entsprechend hoch.
Viele Minijobs und Teilzeitkräfte. Gerade in der ambulanten Pflege arbeiten zahlreiche Beschäftigte in Teilzeit oder als Minijobber. Die Abgrenzung zwischen geringfügiger Beschäftigung und sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit ist fehleranfällig.
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Die korrekte Vergütung von Bereitschaftszeiten sorgt regelmäßig für Auseinandersetzungen. Seit der 4. Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV) muss Bereitschaftsdienst zum vollen Pflegemindestlohn vergütet werden.
Hoher Anteil ausländischer Arbeitskräfte. Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitserlaubnisse und die korrekte Anerkennung ausländischer Qualifikationen machen die Dokumentation komplex.
Drei Qualifikationsstufen beim Mindestlohn. Anders als in den meisten Branchen kennt die Pflege drei verschiedene Mindestlohnstufen. Falsche Eingruppierungen sind einer der häufigsten Befunde bei FKS-Prüfungen.
Was wird bei einer Zollprüfung in der Pflege kontrolliert?
Eine FKS-Prüfung in der Pflege folgt einem systematischen Ablauf. Die Prüfer kennen die branchenspezifischen Problemfelder genau und wissen, wo sie suchen müssen.
Einhaltung des Pflegemindestlohns
Der Pflegemindestlohn steigt zum 01.07.2026 auf neue Werte. Diese drei Stufen gelten dann:
| Qualifikationsstufe | Stundenlohn ab 01.07.2026 |
|---|---|
| Pflegehilfskräfte ohne Qualifikation | 16,52 EUR |
| Pflegehilfskräfte mit Qualifikation (mind. 1-jährige Ausbildung) | 17,80 EUR |
| Pflegefachkräfte (3-jährige Ausbildung) | 21,03 EUR |
Die FKS prüft, ob diese Mindestbeträge tatsächlich gezahlt werden. Dabei rechnet sie den effektiven Stundenlohn zurück: Monatslohn geteilt durch tatsächlich geleistete Stunden. Wenn die geleisteten Stunden höher sind als vertraglich vereinbart (etwa durch nicht erfasste Überstunden), sinkt der effektive Stundenlohn unter Umständen unter den Mindestlohn.
Alle Details zu den neuen Sätzen, Eingruppierungsregeln und Berechnungsbeispielen finden Sie im Artikel Pflegemindestlohn 2026: Alle neuen Sätze, Tabellen und Eingruppierungsregeln.
Korrekte Eingruppierung der Qualifikationsstufen
Die Eingruppierung in die richtige Qualifikationsstufe ist ein Kernprüffeld. Die FKS vergleicht:
- Den Arbeitsvertrag (vereinbarte Tätigkeit und Vergütung)
- Die Qualifikationsnachweise (Ausbildungszeugnis, Anerkennung ausländischer Abschlüsse)
- Die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit (durch Befragung der Beschäftigten)
Eine häufige Fehlerquelle: Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung werden als ungelernte Hilfskräfte eingestuft und erhalten den niedrigeren Mindestlohn. Die Differenz beträgt ab Juli 2026 immerhin 1,28 EUR pro Stunde. Bei Vollzeit summiert sich das auf über 220 EUR monatlich pro Beschäftigtem.
Arbeitszeiterfassung und Dokumentationspflichten
Das Mindestlohngesetz verpflichtet Arbeitgeber in der Pflege, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen (§ 17 MiLoG). Die Pflege gehört zu den in § 2a SchwarzArbG genannten Branchen, für die diese Pflicht uneingeschränkt gilt.
Die Prüfer achten besonders auf:
- Vollständigkeit: Sind für alle Beschäftigten lückenlose Aufzeichnungen vorhanden?
- Plausibilität: Stimmen die aufgezeichneten Zeiten mit Dienstplänen und Tourenplanungen überein?
- Pausen: Sind Pausenzeiten korrekt dokumentiert?
- Überstunden: Werden Überstunden erfasst und vergütet?
Bereitschaftsdienst: Voller Mindestlohn seit 4. PflegeArbbV
Einer der wichtigsten Prüfpunkte in der stationären Pflege: Seit Inkrafttreten der 4\. Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV) muss Bereitschaftsdienst zum vollen Pflegemindestlohn vergütet werden. Eine Absenkung auf einen Bruchteil des Stundenlohns, wie sie früher üblich war, ist nicht mehr zulässig.
Das bedeutet konkret: Wenn eine Pflegefachkraft eine Nachtschicht mit Bereitschaftsdienst leistet, stehen ihr für jede Stunde mindestens 21,03 EUR (ab Juli 2026) zu. Auch wenn sie während der Bereitschaft schläft. Die FKS prüft das systematisch über die Abgleichung von Dienstplänen, Arbeitszeitnachweisen und Lohnabrechnungen.
Wie sich Bereitschaftszuschläge und SFN-Zuschläge korrekt berechnen lassen, erfahren Sie im Beitrag Zuschläge Pflege 2026: SFN-Zuschläge korrekt abrechnen.
Sozialversicherungspflicht und Scheinselbständigkeit
Gerade in der ambulanten Pflege und bei Betreuungsdiensten setzt die FKS auf die Prüfung von Vertragsverhältnissen. Im Fokus stehen:
- Honorarkräfte und Freelancer, die faktisch wie Angestellte eingesetzt werden
- 24-Stunden-Betreuungskräfte aus dem Ausland, deren Vertragskonstruktionen oft rechtlich fragwürdig sind
- Subunternehmerketten, bei denen die tatsächliche Weisungsbefugnis nicht beim Vertragspartner liegt
Wird eine Scheinselbständigkeit festgestellt, drohen neben Bußgeldern auch Nachforderungen der Sozialversicherungsträger. Diese können bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, bei Vorsatz sogar bis zu 30 Jahre.
Welche Unterlagen verlangt die FKS?
Die FKS fordert bei einer Prüfung einen umfassenden Satz an Dokumenten. Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Unterlagen auf einen Blick:
| Unterlage | Zeitraum | Hinweis |
|---|---|---|
| Lohnabrechnungen | Laufendes Jahr + 2 Vorjahre | Aufgeschlüsselt nach Grund- und Zuschlagsanteilen |
| Arbeitsverträge | Alle aktuellen Beschäftigten | Inkl. Nachträge und Änderungsvereinbarungen |
| Arbeitszeitnachweise | Mind. 2 Jahre rückwirkend | Beginn, Ende, Dauer der täglichen Arbeitszeit |
| Dienstpläne | Mind. 12 Monate | Soll- und Ist-Vergleich |
| Qualifikationsnachweise | Alle aktuellen Beschäftigten | Ausbildungszeugnisse, Anerkennungsbescheide |
| Tourenplanung (ambulant) | Mind. 12 Monate | Fahrtstrecken, Einsatzzeiten, Wegezeiten |
| Sozialversicherungsmeldungen | 2 Jahre | DEÜV-Meldungen, Beitragsnachweise |
| Verträge mit Subunternehmern | Alle laufenden | Werkverträge, Dienstleistungsverträge |
| Personalausweis-Kopien | Alle aktuellen Beschäftigten | Bei ausländischen Kräften: Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis |
Die 7-Tage-Frist bei der Arbeitszeiterfassung
Die Arbeitszeiten müssen spätestens sieben Tage nach dem Tag der Arbeitsleistung aufgezeichnet sein (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Diese Frist ist nicht verhandelbar. Die FKS prüft das Datum der Aufzeichnung und vergleicht es mit dem Arbeitstag.
In der Praxis bedeutet das: Wenn eine Pflegekraft am Montag, den 6. Juli arbeitet, müssen die Arbeitszeiten bis spätestens Montag, den 13. Juli dokumentiert sein. Handschriftliche Stundenzettel, die erst am Monatsende ausgefüllt und nachgereicht werden, erfüllen diese Anforderung nicht.
Aufbewahrungspflicht: 2 Jahre
Sämtliche Arbeitszeitaufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren (§ 17 Abs. 2 MiLoG). Die Frist beginnt mit dem Ende des im Aufzeichnungszeitraum maßgeblichen Kalenderjahres. Werden Unterlagen vorzeitig vernichtet, gilt das als Verstoß gegen die Dokumentationspflicht.
Für Lohnabrechnungen gelten die steuerlichen Aufbewahrungsfristen von sechs bzw. zehn Jahren zusätzlich. Die längere Frist hat Vorrang.
Bußgelder und Strafen bei Verstößen
Die finanziellen Folgen einer gescheiterten FKS-Prüfung sind erheblich. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Sanktionen:
| Verstoß | Bußgeld bis | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Mindestlohnunterschreitung | 500.000 EUR | § 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG |
| Fehlende Arbeitszeitaufzeichnung | 30.000 EUR | § 21 Abs. 1 Nr. 7 MiLoG |
| Verspätete Aufzeichnung (7-Tage-Frist) | 30.000 EUR | § 21 Abs. 1 Nr. 7 MiLoG |
| Fehlende Mitwirkung bei Prüfung | 30.000 EUR | § 8 Abs. 3 SchwarzArbG |
| Illegale Beschäftigung | 500.000 EUR | § 404 SGB III |
| Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen | Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | § 266a StGB |
Bis 500.000 EUR bei Mindestlohnverstößen
Der Bußgeldrahmen von 500.000 EUR klingt nach einem Maximalwert, der selten ausgeschöpft wird. Das stimmt für Einzelfälle. Bei systematischen Verstößen summieren sich die Beträge allerdings schnell: Das Bußgeld wird pro Beschäftigtem und pro Verstoß berechnet.
Ein Rechenbeispiel: Eine Einrichtung mit 80 Beschäftigten, von denen 15 über sechs Monate falsch eingruppiert waren, steht vor 15 einzelnen Verstößen. Selbst bei einem moderaten Bußgeld von 5.000 EUR pro Fall ergibt das 75.000 EUR. Hinzu kommen die Nachzahlungen der Lohndifferenz inklusive Sozialversicherungsbeiträge.
Strafen bei fehlender Arbeitszeitdokumentation
Bis zu 30.000 EUR Bußgeld drohen für jeden Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht. Das betrifft nicht nur komplett fehlende Aufzeichnungen, sondern auch:
- Aufzeichnungen, die die 7-Tage-Frist überschreiten
- Unvollständige Aufzeichnungen (fehlende Pausenangaben, fehlender Arbeitsbeginn)
- Aufzeichnungen, die erkennbar nachträglich erstellt wurden
- Vernichtung von Unterlagen vor Ablauf der 2-Jahres-Frist
Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
Besonders gravierend für Pflegeeinrichtungen, die mit kommunalen Trägern oder Sozialhilfeträgern zusammenarbeiten: Nach § 19 MiLoG kann ein Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden, wenn ein Bußgeld von mindestens 2.500 EUR wegen Mindestlohnverstößen rechtskräftig verhängt wurde.
Dieser Ausschluss wird im Gewerbezentralregister eingetragen und gilt als Eintrag im Sinne des § 150a der Gewerbeordnung. Für Pflegedienstleister, die auf Verträge mit Kommunen oder Landkreisen angewiesen sind, kann das existenzbedrohend sein.
Die 5 häufigsten Beanstandungen in Pflegeeinrichtungen
Aus der Prüfpraxis lassen sich klare Muster erkennen. Diese fünf Befunde tauchen bei FKS-Prüfungen in der Pflege am häufigsten auf:
1\. Fehlerhafte Eingruppierung der Qualifikationsstufen. Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung werden als ungelernte Kräfte vergütet. Besonders häufig bei ausländischen Fachkräften, deren Abschluss zwar anerkannt ist, aber im Lohnsystem nicht aktualisiert wurde.
2\. Bereitschaftsdienst unter Mindestlohn. Trotz klarer Rechtslage seit der 4. PflegeArbbV vergüten manche Einrichtungen den Bereitschaftsdienst noch mit einem reduzierten Stundensatz. Die FKS kennt dieses Muster und prüft es gezielt.
3\. Fehlende oder lückenhafte Arbeitszeiterfassung. Handschriftliche Stundenzettel mit unleserlichen Einträgen, fehlende Tage, keine Pausendokumentation. Bei papierbasierter Erfassung fehlen häufig einzelne Schichten komplett.
4\. Wegezeiten in der ambulanten Pflege nicht erfasst. Fahrten zwischen Einsatzorten sind Arbeitszeit und müssen als solche dokumentiert und vergütet werden. Viele ambulante Dienste erfassen nur die Einsatzzeiten bei den Patienten, nicht die Wege dazwischen.
5\. Verspätete Aufzeichnungen (7-Tage-Frist). Stundenzettel werden gesammelt und am Monatsende eingereicht. Das ist ein klarer Verstoß gegen § 17 MiLoG. Die FKS kann anhand von Erstellungsdaten digitaler Dateien oder dem Poststempel bei papierbasierter Erfassung nachvollziehen, wann die Aufzeichnung tatsächlich erfolgt ist.
So bereiten Sie sich auf eine Zollprüfung vor (Praxis-Checkliste)
Vorbereitung ist der entscheidende Faktor. Eine FKS-Prüfung kommt unangekündigt, aber das bedeutet nicht, dass Sie unvorbereitet sein müssen. Wer seine Dokumentation kontinuierlich pflegt, hat bei einer Prüfung wenig zu befürchten.
Checkliste: 10 Schritte zur prüfungssicheren Dokumentation
- Qualifikationsnachweise aller Beschäftigten aktuell halten und zentral ablegen. Bei ausländischen Abschlüssen: Anerkennungsbescheid beifügen.
- Eingruppierung quartalsweise überprüfen. Haben Mitarbeitende zwischenzeitlich eine Qualifikation erworben? Stimmt die Vergütung mit der Qualifikationsstufe überein?
- Arbeitszeiterfassung auf die 7-Tage-Frist prüfen. Stichprobenartig kontrollieren, ob Aufzeichnungen fristgerecht vorliegen.
- Bereitschaftsdienst explizit in der Lohnabrechnung ausweisen. Stundenzahl, Stundenlohn und Gesamtbetrag müssen nachvollziehbar sein.
- Wegezeiten in der ambulanten Pflege dokumentieren. Tourenplanung und tatsächliche Fahrzeiten abgleichen.
- Pausenzeiten korrekt erfassen. Nicht nur die Pausendauer, sondern auch Beginn und Ende der Pause.
- Arbeitsverträge auf Aktualität prüfen. Entspricht der vereinbarte Stundenlohn mindestens dem aktuellen Pflegemindestlohn?
- Sozialversicherungsmeldungen abgleichen. Sind alle Beschäftigten korrekt gemeldet? Gibt es Honorarkräfte, deren Status geprüft werden sollte?
- Aufbewahrungsfristen einhalten. Arbeitszeitnachweise mindestens 2 Jahre, Lohnabrechnungen 6 bzw. 10 Jahre.
- Einen Prüfungsordner (physisch oder digital) vorbereiten, der alle relevanten Unterlagen nach Kategorien sortiert enthält.
Eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Pflegemindestlohn-Regeln für den schnellen Überblick finden Sie in der Pflege-Mindestlohn Checkliste 2026 (PDF).
Selbstaudit: So finden Sie Schwachstellen vor der FKS
Führen Sie mindestens einmal jährlich ein internes Audit durch. Gehen Sie dabei vor wie ein FKS-Prüfer:
Schritt 1: Stichprobe ziehen. Wählen Sie 10 bis 15 Beschäftigte aus unterschiedlichen Qualifikationsstufen und Beschäftigungsformen (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Bereitschaftsdienst).
Schritt 2: Effektiven Stundenlohn berechnen. Teilen Sie das Bruttogehalt durch die tatsächlich geleisteten Stunden (nicht durch die vertraglich vereinbarten). Liegt der Wert unter dem Pflegemindestlohn, besteht Handlungsbedarf.
Schritt 3: Arbeitszeitdokumentation prüfen. Sind alle Tage lückenlos erfasst? Stimmen die Zeiten mit den Dienstplänen überein? Wurden Pausen dokumentiert?
Schritt 4: Qualifikation und Eingruppierung abgleichen. Stimmt die Qualifikationsstufe im Vertrag mit den vorliegenden Nachweisen überein?
Schritt 5: Ergebnisse dokumentieren. Halten Sie gefundene Abweichungen schriftlich fest und leiten Sie Korrekturen ein. Diese Dokumentation zeigt bei einer späteren Prüfung, dass Sie aktiv an der Einhaltung der Vorschriften arbeiten.
Digitale Arbeitszeiterfassung als Schutz vor Bußgeldern
Papierbasierte Zeiterfassung ist fehleranfällig, manipulationsanfällig und bei einer FKS-Prüfung schwer zu verteidigen. Digitale Systeme lösen viele der typischen Probleme, sind aber kein Selbstläufer.
Was ein digitales System leisten muss
Nicht jede App oder Software erfüllt die Anforderungen, die sich aus dem MiLoG und der Rechtsprechung ergeben. Ein prüfungstaugliches System sollte folgende Kriterien erfüllen:
- Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit (gesetzliches Minimum)
- Pausendokumentation mit Zeitstempeln
- Manipulationsschutz: Nachträgliche Änderungen müssen protokolliert werden (Audit-Trail)
- 7-Tage-Frist-Überwachung: Automatische Erinnerung bei fehlenden Einträgen
- Schnittstelle zur Lohnabrechnung: Nahtlose Übergabe der Daten ohne Medienbruch
- Export-Funktion: Daten müssen für eine FKS-Prüfung exportierbar und lesbar sein
- GPS-Erfassung für ambulante Dienste: Dokumentation der Wegezeiten zwischen Einsatzorten
Wie ein Lohn-Vorsystem die Prüfungsvorbereitung erleichtert
Ein Lohn-Vorsystem verbindet Arbeitszeiterfassung, Dienstplanung und Lohnvorbereitung in einem durchgängigen Prozess. Das hat drei konkrete Vorteile bei einer FKS-Prüfung:
Konsistente Daten. Wenn Arbeitszeiten, Dienstpläne und Lohnabrechnungen aus einem System kommen, gibt es keine Widersprüche zwischen den Dokumenten. Widersprüche sind das Erste, wonach FKS-Prüfer suchen.
Automatische Plausibilitätsprüfung. Das System erkennt, wenn der effektive Stundenlohn unter den Pflegemindestlohn fällt, wenn die 7-Tage-Frist zu verstreichen droht oder wenn Bereitschaftsdienststunden nicht korrekt vergütet werden.
Prüfungsbereite Exporte. Auf Knopfdruck alle relevanten Unterlagen in einem Format, das FKS-Prüfer direkt auswerten können. Kein hektisches Zusammensuchen von Ordnern, Excel-Listen und handschriftlichen Zetteln.
Wie KI-gestützte Systeme die Lohnabrechnung darüber hinaus unterstützen, erfahren Sie im Beitrag KI in der Lohnbuchhaltung 2026.
Prüfungssicher aufgestellt? Wir helfen.
Die korrekte Dokumentation von Arbeitszeiten, Eingruppierungen und Bereitschaftsdiensten ist kein Hexenwerk. Aber sie erfordert Sorgfalt, aktuelle Daten und ein System, das mitdenkt.
Pflege-Mindestlohn Checkliste 2026: Laden Sie sich die kompakte Checkliste mit allen aktuellen Mindestlohnsätzen, Fristen und Dokumentationspflichten herunter. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Jetzt Checkliste herunterladen (PDF)
30 Minuten Demo vereinbaren: In einer unverbindlichen Demo zeigen wir Ihnen, wie project b. Arbeitszeiterfassung, Eingruppierungsprüfung und Lohnvorbereitung in einem System zusammenführt. Kostenlos und ohne Verpflichtung.
Sie müssen heute nichts entscheiden. Aber Sie sollten wissen, wie gut Sie vorbereitet sind, bevor der Zoll vor der Tür steht.
Frequently asked questions
Was wird bei einer Zollprüfung in der Pflege geprüft?
Die FKS prüft die Einhaltung des Pflegemindestlohns, korrekte Eingruppierung in die drei Qualifikationsstufen, vollständige Arbeitszeiterfassung, Bereitschaftsdienstvergütung und Sozialversicherungspflicht. Alle Beschäftigten müssen den aktuellen Pflegemindestlohn erhalten.
Was passiert, wenn der Mindestlohn unterschritten wird?
Es drohen Bußgelder bis 500.000 EUR nach § 21 MiLoG. Zusätzlich müssen Arbeitgeber die Differenz nachzahlen. Bei schweren Verstößen ist ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen möglich.
Ist die Arbeitszeiterfassung in der Pflege Pflicht?
Ja. Nach § 17 MiLoG müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens 7 Tage nach Erbringung aufzeichnen. Die Aufzeichnungen sind 2 Jahre aufzubewahren. Verstöße können mit bis zu 30.000 EUR Bußgeld geahndet werden.