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Minijob 2027: Was Arbeitgeber ab Januar mehr zahlen

Minijob 2027: Was Arbeitgeber künftig an Abgaben zahlen, was schon beschlossen ist und was bis Januar zu tun ist.

Stand: 4. November 2026

Kurzfassung: Was ändert sich 2027 beim Minijob?

Ab dem 1. Januar 2027 zahlen Arbeitgeber für gewerbliche Minijobs höhere Abgaben. Die Krankenversicherungspauschale steigt von 13 auf voraussichtlich 17,5 Prozent. Die Pauschsteuer soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Die Verdienstgrenze steigt von 603 auf 633 Euro im Monat.

Wer für 2027 weiter mit 30 Prozent Abgaben plant, plant zu niedrig. Realistisch sind bis zu 37,5 Prozent des Verdienstes.

  • Was: Höhere Abgaben und eine höhere Verdienstgrenze für Minijobs.
  • Ab wann: 1. Januar 2027. Ein zusätzlicher Pflegeversicherungsbeitrag ist ab 1. Januar 2028 geplant.
  • Für wen: Alle gewerblichen Arbeitgeber mit Minijobbern. Für Privathaushalte gelten teilweise andere Werte. Kurzfristige Beschäftigungen sind von den Pauschalbeiträgen nicht betroffen.
  • Beschlossen oder geplant: Mindestlohn, Verdienstgrenze und Krankenversicherungspauschale sind beschlossen. Pauschsteuer und Pflegeversicherung sind Gesetzentwürfe.
ÄnderungbisherneuabRechtsstand
Gesetzlicher Mindestlohn13,90 €14,60 €1.1.2027beschlossen
Verdienstgrenze Minijob603 €633 €1.1.2027beschlossen
Krankenversicherungspauschale13 %voraussichtlich 17,5 %1.1.2027beschlossen, verkündet am 29.7.2026
Pauschsteuer2 %5 %1.1.2027Gesetzentwurf, Abstimmung im Bundestag Mitte November geplant
Pflegeversicherung (Arbeitgeber)0 %3,6 %1.1.2028Gesetzentwurf
Rentenversicherungspauschale15 %15 %unverändert

Was bedeuten die Änderungen für die Kosten?

Ein voll ausgeschöpfter gewerblicher Minijob kostet den Arbeitgeber 2027 zwischen 218,39 Euro und 237,38 Euro Abgaben im Monat. 2026 waren es 180,90 Euro. Der niedrigere Wert gilt, wenn die Pauschsteuer bei 2 Prozent bleibt. Der höhere Wert gilt, wenn sie auf 5 Prozent steigt.

Abgaben bei voll ausgeschöpftem Minijob2026 (603 €)2027, Pauschsteuer 2 % (633 €)2027, Pauschsteuer 5 % (633 €)2028, geplant (633 €)
Rentenversicherung 15 %90,45 €94,95 €94,95 €94,95 €
Krankenversicherung 13 % bzw. 17,5 %78,39 €110,78 €110,78 €110,78 €
Pauschsteuer 2 % bzw. 5 %12,06 €12,66 €31,65 €31,65 €
Pflegeversicherung 3,6 %0,00 €0,00 €0,00 €22,79 €
Abgaben pro Monat180,90 €218,39 €237,38 €260,17 €
Anteil am Verdienst30,0 %34,5 %37,5 %41,1 %

In der Tabelle fehlen die Umlagen U1 und U2, die Insolvenzgeldumlage und der Beitrag zur Unfallversicherung. Diese Kosten kommen in jedem Fall hinzu. Für 2028 ist die Verdienstgrenze noch nicht bekannt. Die Spalte rechnet deshalb weiter mit 633 Euro.

Rechenbeispiel: Betrieb mit 12 Minijobbern

Ein Handelsbetrieb beschäftigt 12 Minijobber zum Mindestlohn für Wochenendschichten. Jeder verdient 2026 603 Euro im Monat. 2027 verdient jeder 633 Euro, weil der Stundenlohn auf 14,60 Euro steigt. Die Arbeitszeit bleibt bei rund 43 Stunden im Monat.

Kosten für 12 Minijobs pro Jahr20262027, Pauschsteuer 2 %2027, Pauschsteuer 5 %
Löhne86.832,00 €91.152,00 €91.152,00 €
Abgaben26.049,60 €31.448,16 €34.182,72 €
Gesamt112.881,60 €122.600,16 €125.334,72 €
Mehrkosten gegenüber 20269.718,56 €12.453,12 €

Plant der Betrieb 2027 weiter mit 30 Prozent Abgaben, setzt er 27.345,60 Euro an. Tatsächlich fällig werden bis zu 34.182,72 Euro. Die Abgaben sind damit um bis zu 6.837,12 Euro zu niedrig geplant.

Was müssen Arbeitgeber jetzt tun?

Arbeitgeber mit Minijobbern haben bis zur Januarabrechnung 2027 eine Pflicht und zwei Prüfaufgaben. Hinzu kommen Empfehlungen für die Planung.

Pflichten

WasBis wann
Stundenlohn aller Minijobber auf mindestens 14,60 Euro anhebenmit der Abrechnung für Januar 2027
Prüfen, dass die Abrechnung ab Januar mit 17,5 Prozent Krankenversicherungspauschale rechnetmit der Abrechnung für Januar 2027
Prüfen, ob Minijobber mit Stundenlohn über dem Mindestlohn nach einer Lohnerhöhung regelmäßig mehr als 633 Euro verdienen. Ist das der Fall, liegt kein Minijob mehr vor und die Beschäftigung muss umgemeldet werden.vor der Abrechnung für Januar 2027

Empfehlungen

WasWann
Personalkosten 2027 mit bis zu 37,5 Prozent Abgaben plus Umlagen kalkulierenjetzt
Prüfen, ob die Pauschsteuer von 5 Prozent beschlossen wurde, und die Kalkulation anpassennach der Bundestagsabstimmung Mitte November 2026
Für jede Minijob-Stelle festhalten, ob sie unregelmäßige oder planbare Arbeit abdecktbis Ende 2026
Für planbare Stellen Kosten mit einem Midijob oder einer Teilzeitstelle vergleichensobald der Faktor F 2027 bekannt ist, spätestens Anfang 2027
Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent für 2028 einplanen, falls das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen wirdin der Planung für 2028

Hintergrund

Wie wird die Verdienstgrenze berechnet?

Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Sie ergibt sich nach § 8 Abs. 1a SGB IV aus dem Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3 und auf volle Euro aufgerundet. Bei 14,60 Euro sind das 633 Euro im Monat und 7.596 Euro im Jahr. Arbeitgeber müssen die neue Grenze nicht beantragen.

Wie setzen sich die neuen Abgaben zusammen?

Die Krankenversicherungspauschale entspricht ab 2027 dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag am 30. Oktober 2026 auf 2,9 Prozent festgelegt. Daraus ergeben sich 17,5 Prozent. Rechtsgrundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Die einheitliche Pauschsteuer, oft auch Pauschalsteuer genannt, ersetzt beim Minijob die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer (§ 40a Abs. 2 EStG). Ihre Erhöhung auf 5 Prozent steht im Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027. Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 Stellung genommen und die Erhöhung nicht abgelehnt.

Der Pflegeversicherungsbeitrag steht im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. Das Bundeskabinett hat ihn am 30. September 2026 beschlossen. Geplant sind 3,6 Prozent für gewerbliche Arbeitgeber und 1,5 Prozent für Privathaushalte ab 2028.

Warum werden Minijobs teurer?

Minijobs werden teurer, weil die gesetzliche Krankenversicherung zusätzliche Einnahmen braucht. Außerdem soll die Einkommensteuerreform 2027 gegenfinanziert werden. Die höhere Krankenversicherungspauschale ist Teil des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Die höhere Pauschsteuer ist Teil der Gegenfinanzierung im Einkommensteuerreformgesetz 2027.

Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 außerdem vorgeschlagen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs ganz abzuschaffen. Ausgenommen werden sollen nur Schülerinnen und Schüler. Diese Empfehlung ist kein Gesetzentwurf. Sie zeigt aber, dass weitere Änderungen am Minijob politisch diskutiert werden.

Was macht einen Minijob besonders?

Wenn vom Minijob als „flexibel“ die Rede ist, sind drei konkrete Eigenschaften gemeint:

  1. Schwankender Verdienst ist möglich. Der Verdienst darf von Monat zu Monat schwanken. Entscheidend ist, dass die Jahresgrenze von 7.596 Euro eingehalten wird.
  2. Beschäftigte zahlen kaum eigene Abgaben. Außer einem Rentenversicherungsanteil von 3,6 Prozent zahlen sie keine Sozialversicherungsbeiträge. Bei Pauschsteuer fällt für sie auch keine Lohnsteuer an. Für viele Schüler, Studierende, Rentner und Menschen mit Hauptjob ist das der Grund, einen Minijob statt einer Teilzeitstelle anzunehmen.
  3. Die Abwicklung ist einfach. Alle Abgaben gehen an eine einzige Stelle, die Minijob-Zentrale. Bei Pauschsteuer muss der Arbeitgeber keine Lohnsteuermerkmale abrufen.

Arbeitsrechtlich ist der Minijob nicht flexibler als andere Beschäftigungen. Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsfristen gelten auch für Minijobber.

Wann lohnt sich ein Minijob für Arbeitgeber noch?

Als reine Kostenentscheidung lohnt sich ein Minijob 2027 meist nicht mehr. Mit bis zu 37,5 Prozent liegen die Abgaben deutlich über dem regulären Arbeitgeberanteil von rund 21 Prozent bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Sinnvoll bleibt der Minijob vor allem in drei Fällen:

  • Die Arbeit fällt unregelmäßig an und lässt sich nicht im Voraus planen.
  • Die Beschäftigten haben bereits einen Hauptjob. Ein einzelner Minijob neben einer Hauptbeschäftigung wird nicht mit dieser zusammengerechnet.
  • Die Beschäftigten wollen ausdrücklich keinen Midijob, weil sich ihr Netto sonst verringern würde.

Fällt die Arbeit dagegen regelmäßig und planbar an, lohnt sich ein Vergleich mit einem Midijob oder einer Teilzeitstelle.

Welche Alternativen gibt es?

Die wichtigste Alternative ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich, auch Midijob genannt. Sie gilt 2027 für regelmäßige Verdienste von 633,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat. Midijobs sind voll sozialversicherungspflichtig. Die Beschäftigten zahlen dort am unteren Ende reduzierte Beiträge.

Auch der Midijob wird 2027 für Arbeitgeber teurer. Seine Beiträge werden mit dem Faktor F berechnet. Dieser Faktor hängt nach § 20 Abs. 2a SGB IV von den Pauschalbeiträgen des Minijobs ab und steigt deshalb mit. Den offiziellen Faktor F für 2027 gibt das Bundesarbeitsministerium bis zum 31. Dezember 2026 bekannt.

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Quellen

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Die Minijob-Grenze liegt ab dem 1. Januar 2027 bei 633 Euro im Monat. Für ein ganzes Jahr ergibt das 7.596 Euro. Die Grenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn. Arbeitgeber müssen dafür nichts beantragen.

Wie hoch sind die Abgaben für einen Minijob 2027?

Für einen gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber 2027 15 Prozent Rentenversicherung und voraussichtlich 17,5 Prozent Krankenversicherung. Hinzu kommt die Pauschsteuer von 2 Prozent oder, falls die Reform beschlossen wird, 5 Prozent. Zusammen sind das 34,5 bis 37,5 Prozent des Verdienstes. Umlagen und Unfallversicherung kommen hinzu.

Wer zahlt die höheren Abgaben?

Die höheren Abgaben zahlt der Arbeitgeber. Er führt die Pauschalbeiträge und die Pauschsteuer an die Minijob-Zentrale ab. Beschäftigte zahlen nur ihren Rentenversicherungsanteil von 3,6 Prozent, sofern sie sich nicht davon befreien lassen.

Ändert sich 2027 etwas für Minijobs im Privathaushalt?

Für Minijobs im Privathaushalt bleibt die Krankenversicherungspauschale 2027 bei 5 Prozent. Ab 2028 ist ein Pflegeversicherungsbeitrag von 1,5 Prozent geplant. Diese Änderung ist noch ein Gesetzentwurf.

Darf der Arbeitgeber die Pauschsteuer an den Minijobber weitergeben?

Die Pauschsteuer schuldet steuerrechtlich der Arbeitgeber. Nach Einschätzung von Steuerberatern kann sie arbeitsvertraglich auf die Beschäftigten abgewälzt werden. Alternativ kann der Arbeitgeber den Minijob nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen abrechnen.

Werden Minijobs abgeschafft?

Nein, die Abschaffung von Minijobs ist nicht beschlossen. Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 empfohlen, den Sonderstatus von Minijobs zu beenden. Diese Empfehlung ist kein Gesetzentwurf.

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Fiona und Stephan Weber aus dem project b. Team

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